Produktdatenblätter barrierefrei machen: HTML, PDF oder beides?
Veröffentlicht am 20. Oktober 2026
Ein Produktdatenblatt machen Sie am einfachsten barrierefrei, indem Sie seine Daten als normalen Abschnitt auf der Produktseite zeigen: mit echter Überschrift, einer Tabelle mit Kopfzellen und Text statt Bildern. Brauchen Ihre Kunden zusätzlich eine Datei zum Speichern oder Weitergeben, muss diese PDF selbst barrierefrei sein, praktisch nach PDF/UA, und bei Datenblättern, die der Hersteller liefert, ist die Rechtslage offen, weshalb Sie dort zuerst beim Hersteller nachfragen.
Welche Shop-PDFs unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen und wie Sie eine PDF aus Word, LibreOffice oder InDesign mit Tags exportieren, steht im Ratgeber PDF/UA im Onlineshop: barrierefreie PDFs erstellen, prüfen und reparieren. Dessen Entscheidungstabelle ordnet ein: Ihr eigenes Datenblatt ist betroffen, beim Datenblatt des Herstellers, das Sie selbst hochladen, ist es offen. Dieser Ratgeber baut darauf auf und beantwortet die nächsten Fragen: in welche Form das Datenblatt gehört, wie es aufgebaut sein muss und was Sie mit Hersteller-Dateien tun.
Was die Vorschriften für Datenblätter hergeben
Ein Gesetz, das „Datenblatt“ beim Namen nennt, gibt es im Barrierefreiheitsrecht nicht. Datenblätter fallen unter die allgemeinen Regeln für Ihren Shop. Die folgenden Punkte fassen den Wortlaut zusammen; gelesen am 20.10.2026.
- Ihr Shop ist in der Regel erfasst: Das BFSG gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG); Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Sie dürfen Ihre Dienstleistung nur anbieten, wenn sie die Anforderungen der Verordnung erfüllt (§ 14 Abs. 1 BFSG).
- Die Produktseite ist Teil der Website: Webseiten müssen „wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust“ gestaltet sein (§ 12 Nr. 3 BFSGV). Ein Datenblatt als HTML-Abschnitt auf der Produktseite wird also wie jede andere Seite Ihres Shops beurteilt.
- Informationen als Text, Bilder mit Alternative: Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung müssen unter anderem in Textformaten bereitstehen, aus denen Verbraucher alternative assistive Formate erzeugen können (Buchst. e), und für Elemente nicht-textlichen Inhalts braucht es eine alternative Darstellung (Buchst. g), beides in § 12 Nr. 2 BFSGV. Ob ein Datenblatt eine solche Information ist, sagt die Verordnung nicht ausdrücklich. Nach unserer Auslegung ist es naheliegend, weil Kunden auf Grundlage der Produktdaten bestellen.
- Barrierefreiheitsmerkmale der Produkte: Shops müssen Informationen zur Barrierefreiheit der zum Verkauf stehenden Produkte bereitstellen, „soweit diese Informationen vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur zur Verfügung gestellt werden“ (§ 19 Nr. 1 BFSGV). Steht im Datenblatt des Herstellers etwa, wie sich ein Gerät per Sprachausgabe bedienen lässt, gehört diese Angabe auf Ihre Produktseite.
- Dokumente werden geprüft: Laut FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zum elektronischen Geschäftsverkehr ist die stichprobenhafte Prüfung von Dokumenten bei der Überwachung von Websites ausdrücklich vorgesehen; die Anforderungen stehen in Abschnitt 10 der EN 301 549.
- Was für Dokumente gilt: Kapitel 10 der EN 301 549 gilt ausdrücklich für Dokumente, die man von einer Webseite herunterladen kann. Für Datenblätter zählen vor allem 10.1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte, also Alternativtexte), 10.1.3.1 (Informationen und Beziehungen, also echte Überschriften und Tabellen mit Kopfzellen), 10.1.3.2 (sinnvolle Reihenfolge) und 10.2.4.2 (das Dokument hat einen Titel, der Thema oder Zweck beschreibt).
- Ausnahmen: § 1 Abs. 4 BFSG nimmt unter anderem Dateiformate von Büro-Anwendungen aus, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden (Nr. 2), und Inhalte von Dritten, die Sie weder finanzieren noch entwickeln noch kontrollieren (Nr. 4). Ob eine PDF ein „Dateiformat von Büro-Anwendungen“ ist, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich; die Tabelle unten geht davon aus. Wie weit diese Ausnahmen bei Datenblättern tragen, steht dort.
Entscheidungstabelle: HTML-Abschnitt, PDF oder beides
Die Spalten „Betroffen?“ und „Empfehlung“ sind unsere Auslegung, keine gesetzliche Vorgabe. Sie folgt der Einordnung im Ratgeber zu PDF/UA.
| Ihre Lage | Betroffen? | Empfehlung |
|---|---|---|
| Sie pflegen die Produktdaten selbst im Shopsystem, niemand fragt nach einer Datei | ja, als Teil der Produktseite | nur HTML-Abschnitt; keine PDF nötig |
| Kunden wollen das Datenblatt speichern, ausdrucken oder weitergeben, etwa Handwerker oder Einkäufer | ja | beides: HTML-Abschnitt auf der Produktseite, dazu eine PDF nach PDF/UA aus derselben Quelle |
| Eigenes, gestaltetes Datenblatt aus InDesign oder Word, neu erstellt oder seit dem 28.06.2025 geändert | ja | barrierefreie PDF; die wichtigsten Kennwerte zusätzlich als HTML-Abschnitt |
| Eigenes Datenblatt, vor dem 28.06.2025 hochgeladen und seitdem unverändert | wahrscheinlich nicht, solange unverändert | so lassen; mit der nächsten Änderung barrierefrei neu erzeugen |
| Datenblatt des Herstellers, der Hersteller liefert es bereits nach PDF/UA | offen, aber gelöst | hochladen, einmal mit PAC prüfen, Kennwerte als HTML-Abschnitt |
| Datenblatt des Herstellers, nicht barrierefrei, auf Ihrem Server | offen | Hersteller anfragen (Mustertext unten); bis dahin Kennwerte als HTML-Abschnitt; Dateien barrierefrei machen oder ersetzen, die meistgenutzten zuerst |
| Datenblatt nur über einen Link auf die Website des Herstellers | offen | nach unserer Auslegung spricht hier mehr für Inhalt eines Dritten nach § 1 Abs. 4 Nr. 4 BFSG als bei einer Datei auf Ihrem Server; die Kennwerte gehören trotzdem barrierefrei auf Ihre Produktseite |
| Produktdatenblatt zum EU-Energielabel | offen | siehe Abschnitt zum Energielabel unten |
Zwei Gründe sprechen dafür, den HTML-Abschnitt fast immer anzulegen. Erstens wird er mit Ihrer Website geprüft und gepflegt, eine zweite Fassung entfällt. Zweitens bleiben die Kennwerte für Kunden mit Screenreader zugänglich, auch wenn eine PDF des Herstellers noch Mängel hat. Dieselbe Abwägung für Rechtstexte zeigt der Ratgeber Barrierefreie AGB im Onlineshop: als PDF oder als HTML?.
Vorlage: so ist ein barrierefreies Datenblatt aufgebaut
Die Vorlage passt für beide Formen. Im Shopsystem legen Sie sie mit dem Editor an, in Word oder LibreOffice mit Formatvorlagen. Die Kriterien dahinter stammen aus den WCAG 2.2. Kapitel 10 der EN 301 549 verweist für Dokumente in der geltenden Fassung zwar auf die WCAG 2.1, deren Kriterien sind laut W3C aber in WCAG 2.2 im Wesentlichen unverändert enthalten.
Gliederung
| Element | Inhalt im Beispiel | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Dokumenttitel (nur PDF, in den Eigenschaften) | „Datenblatt Gartentisch Modell Linde“ | beschreibt das Thema, nicht nur den Dateinamen (EN 301 549, 10.2.4.2) |
| Sprache | Deutsch | in der Quelldatei festgelegt; englische Fachbegriffe im Satz nach Möglichkeit als Sprachwechsel ausgezeichnet |
| Überschrift Ebene 1 (PDF) oder 2 (Produktseite) | „Gartentisch Linde: technische Daten“ | als Überschrift formatiert, nicht nur fett |
| Abschnitt „Kurzbeschreibung“ | zwei, drei Sätze, wofür das Produkt da ist | Fließtext, kein Text in Grafik |
| Abschnitt „Technische Daten“ | Tabelle, siehe unten | echte Tabelle mit Kopfzellen |
| Abschnitt „Maße“ | Tabelle mit allen Maßen, darunter die Maßzeichnung | die Werte stehen als Text in der Tabelle, die Zeichnung ergänzt nur |
| Abschnitt „Lieferumfang“ | Aufzählung der Teile | Listenfunktion des Editors, keine getippten Bindestriche |
| Abschnitt „Pflege und Sicherheit“ | Hinweise als Text | Symbole wie Pflegezeichen immer mit ausgeschriebener Bedeutung |
| Abschnitt „Barrierefreiheitsmerkmale“ | nur wenn der Hersteller solche Angaben macht | Pflicht nach § 19 Nr. 1 BFSGV, soweit der Hersteller sie liefert |
| Abschnitt „Hersteller und Kontakt“ | Name, Anschrift, E-Mail als Text | E-Mail-Adresse nicht als Bild |
Überschriften, Listen und Tabellen müssen so ausgezeichnet sein, dass Software sie erkennt; das verlangt WCAG 1.3.1 Info und Beziehungen. Text in Grafiken vermeiden Sie nach WCAG 1.4.5 Bilder von Text.
Tabelle mit Kopfzellen
Ein Screenreader liest bei einer korrekt ausgezeichneten Tabelle zu jedem Wert die passende Kopfzelle vor. Fehlt die Auszeichnung, hört Ihr Kunde nur eine Folge von Zahlen. So sieht die Tabelle „Technische Daten“ im Beispiel aus:
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Material Gestell | Aluminium, pulverbeschichtet |
| Material Platte | Akazienholz, geölt |
| Gewicht | 18 kg |
| Belastbarkeit Tischplatte | 50 kg |
| Farbe | Anthrazit |
Beispielwerte, kein echtes Produkt.
Vier Regeln dazu:
- Kopfzeile markieren: In Word und LibreOffice die erste Zeile als Überschriftenzeile festlegen, im Shop-Editor die Zeile als Tabellenkopf; bei Tabellen mit Kopfspalte auch die erste Spalte. Das Tabellen-Tutorial des W3C zeigt die Varianten.
- Keine verbundenen Zellen: Lieber eine Zeile mehr als eine Zelle über zwei Spalten.
- Einheit zum Wert: „18 kg“ in die Zelle schreiben oder die Einheit in die Kopfzelle („Gewicht in kg“), nie nur als hochgestelltes Zeichen in einer Fußnote.
- Eine Tabelle für Daten, keine für Layout: Spalten nebeneinander, die nur das Aussehen ordnen, gehören in Textabschnitte, nicht in eine Tabelle.
Alternativtext für Maßzeichnungen
Eine Maßzeichnung ist ein komplexes Bild. Das W3C empfiehlt dafür eine zweiteilige Textalternative: einen kurzen Alternativtext, der das Bild benennt, und eine lange Beschreibung mit den wesentlichen Informationen. Im Datenblatt ist die lange Beschreibung meist schon da, nämlich die Maßtabelle. Deshalb genügt ein kurzer Alternativtext, der darauf verweist:
Maßzeichnung Gartentisch Linde, Vorderansicht und Draufsicht. Alle Maße stehen in der Tabelle „Maße“.
Steht ein Maß nur in der Zeichnung und nicht in der Tabelle, ergänzen Sie es in der Tabelle, statt den Alternativtext mit Zahlen zu füllen. Reine Schmuckbilder, etwa eine Stimmungsaufnahme im Garten, markieren Sie als dekorativ. Die Grundlage ist WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt.
Von der Vorlage zur Datei
Wie Sie aus Word, LibreOffice oder InDesign eine getaggte PDF exportieren, beschreibt der Ratgeber zu PDF/UA. Hier nur zwei Hinweise, die bei Datenblättern besonders zählen: Exportieren Sie aus der Quelldatei, nicht über „Drucken als PDF“, und setzen Sie den Dokumenttitel in den Eigenschaften, bevor Sie exportieren. Haben Sie nur noch die fertige PDF, zeigt der Ratgeber PDF barrierefrei machen die Reparatur in Acrobat Pro, einschließlich Tabellen-Editor und Alternativtext für Maßskizzen.
Datenblätter vom Hersteller
Bei Datenblättern, die Sie vom Hersteller übernehmen, lässt das Gesetz eine Lücke. § 1 Abs. 4 Nr. 4 BFSG nimmt Inhalte von Dritten nur aus, wenn sie Ihrer Kontrolle nicht unterliegen; ob das für eine Datei auf Ihrem eigenen Server gilt, sagt das Gesetz nicht. Wir behandeln diese Fälle deshalb als offen und empfehlen den Weg, der in jedem Fall trägt:
- Kennwerte selbst zeigen: Übernehmen Sie die Daten, die Ihre Kunden zum Kaufen brauchen, als HTML-Abschnitt nach der Vorlage oben auf die Produktseite. Dieser Teil gehört unstrittig zu Ihrer Website.
- Beim Hersteller anfragen: Bitten Sie um eine barrierefreie Fassung und um die Daten in Textform. Ein Mustertext folgt unten.
- Nach Nutzung priorisieren: Reparieren oder ersetzen Sie zuerst die Datenblätter, die am häufigsten abgerufen werden oder zu Ihren meistverkauften Produkten gehören.
- Festhalten, was Sie getan haben: Notieren Sie Anfrage, Antwort und Datum. Bekannte Mängel bei Dateien nennen Sie am besten offen in Ihrer Barrierefreiheitserklärung; verlangt ist das nicht ausdrücklich, wie der Ratgeber Barrierefreiheitserklärung nach BFSG: Muster für Onlineshops zeigt.
Mustertext für die Anfrage beim Hersteller
Passen Sie die Angaben in eckigen Klammern an. Der Text ist eine Vorlage, keine rechtliche Aufforderung.
Betreff: Barrierefreie Datenblätter für [Produktlinie oder Artikelnummern]
Guten Tag [Name],
wir verkaufen Ihre Produkte [Produktlinie] in unserem Onlineshop an Verbraucher und stellen Ihre Datenblätter dort zum Download bereit. Wir möchten unsere Produktseiten und Downloads barrierefrei anbieten, so wie es das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Onlineshops vorsieht, und Ihre Datenblätter deshalb in einer Form bereitstellen, die auch Kundinnen und Kunden mit Screenreader nutzen können.
Können Sie uns Folgendes liefern?
(1) Die Datenblätter als getaggte PDF nach PDF/UA-1, mit Dokumenttitel, Sprachangabe, Alternativtexten für Abbildungen und Tabellen mit Kopfzellen.
(2) Den Prüfbericht, mit dem Sie die Dateien geprüft haben, zum Beispiel aus dem PDF Accessibility Checker (PAC).
(3) Die technischen Daten zusätzlich als Text oder Tabelle (etwa CSV oder Excel), damit wir sie auf unseren Produktseiten zeigen können.
(4) Angaben zu Barrierefreiheitsmerkmalen Ihrer Produkte, falls es solche gibt.
Falls barrierefreie Fassungen geplant sind, nennen Sie uns bitte den voraussichtlichen Termin.
Vielen Dank und freundliche Grüße [Ihr Name, Shop, Kontakt]
Punkt 4 zielt auf § 19 Nr. 1 BFSGV: Liefert der Hersteller solche Angaben, müssen sie in Ihrem Shop stehen.
Sonderfall Energielabel: das Produktdatenblatt aus EPREL
Für Produkte mit EU-Energielabel ist das Produktdatenblatt eine eigene Pflicht. Nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1369 stellen Händler den Kunden das Produktdatenblatt zur Verfügung. Fehlt es, fordern sie es beim Lieferanten an oder laden es aus der Produktdatenbank der EU herunter, sofern diese Funktion für das Produkt zur Verfügung steht (Art. 5 Abs. 3). Die Datenbank hält das vollständige Datenblatt als Datei zum Anzeigen, Herunterladen und Ausdrucken bereit (Anhang I Nr. 4 Buchst. b). Eine Vorgabe zur Barrierefreiheit dieses Datenblatts enthält die Verordnung nach unserer Durchsicht nicht. Welche Form das Datenblatt im Fernabsatz genau haben muss, regeln die delegierten Rechtsakte für die einzelnen Produktgruppen; die haben wir für diesen Ratgeber nicht ausgewertet.
Nach unserer Auslegung ist das EPREL-Datenblatt ein Inhalt, den Sie weder erstellen noch gestalten, und damit wie das Herstellerdatenblatt ein offener Fall. Praktisch heißt das: Bieten Sie das Datenblatt an, wie die Energielabel-Regeln es verlangen, und nennen Sie die wichtigsten Kennwerte wie die Energieeffizienzklasse zusätzlich als Text auf der Produktseite. Verändern Sie das amtliche Datenblatt nicht selbst.
Checkliste: Datenblatt barrierefrei
Für den HTML-Abschnitt auf der Produktseite:
- Der Abschnitt hat eine echte Überschrift, etwa „Technische Daten“.
- Die Daten stehen in einer Tabelle mit Kopfzeile oder Kopfspalte, nicht als Bild und nicht als Fließtext mit Tabulatoren.
- Jede Zelle hat einen Wert mit Einheit; keine verbundenen Zellen.
- Die Maßzeichnung hat einen kurzen Alternativtext, die Maße stehen in der Tabelle.
- Pflegesymbole und Warnzeichen haben ihre Bedeutung als Text daneben.
- Angaben des Herstellers zu Barrierefreiheitsmerkmalen stehen auf der Seite.
- Der Link zur PDF sagt, was er öffnet, etwa „Datenblatt Gartentisch Linde (PDF)“ statt „Download“ (WCAG 2.4.4 Linkzweck).
Für die PDF:
- Aus der Quelldatei mit Tags exportiert, nicht gedruckt.
- Dokumenttitel in den Eigenschaften gesetzt, Sprache Deutsch.
- Überschriften über Formatvorlagen, Listen als Listen.
- Tabellen mit markierter Kopfzeile.
- Abbildungen mit Inhalt haben Alternativtext, Schmuckbilder sind als dekorativ markiert.
- Keine eingescannte Seite ohne Text.
- Der PDF Accessibility Checker (PAC) meldet keine Fehler.
- In der Screenreader-Vorschau von PAC stimmt die Lesereihenfolge, auch bei zweispaltigem Layout.
- HTML-Abschnitt und PDF zeigen dieselben Werte.
Wie Sie die Meldungen von PAC deuten und das Ergebnis für jede Datei festhalten, zeigt der Ratgeber PDF Barrierefreiheit prüfen: PAC-Bericht lesen, Checkliste und Prüfprotokoll.
Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Bei den offenen Fällen, vor allem bei Datenblättern vom Hersteller, klären Sie Ihren Fall im Zweifel mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder einer Anwältin oder einem Anwalt.
Ihr nächster Schritt
Der HTML-Abschnitt mit den technischen Daten ist Teil Ihrer Website, und dort beginnt die Prüfung. Der kostenlose Scan prüft Ihre Startseite, eine Produktseite und den Warenkorb gegen die WCAG-Regeln und zeigt, was zuerst behoben werden sollte. Ein automatischer Scan findet nur einen Teil der Barrieren. Ihre PDF-Datenblätter prüfen Sie mit PAC und der Checkliste oben.
Stand: 20.10.2026. Quellen gelesen am 20.10.2026.