Barrierefreie AGB im Onlineshop: als PDF oder als HTML?
Veröffentlicht am 19. Oktober 2026
Barrierefreie AGB stellen Sie am einfachsten als normale Seite in Ihrem Shop bereit, also in HTML, mit echten Überschriften, Listen und einem Seitentitel. Eine PDF ist nur als Zusatz sinnvoll, etwa zum Speichern oder als Anhang der Bestellbestätigung, und muss dann selbst barrierefrei sein, praktisch nach PDF/UA.
Kein Gesetz schreibt vor, ob AGB als Seite oder als PDF erscheinen. Vorgeschrieben ist, dass Kunden sie abrufen und speichern können und dass Ihre Website samt der Informationen darauf barrierefrei ist. Wie eine PDF nach PDF/UA aussieht und welche Shop-PDFs unter das BFSG fallen, erklärt unser Ratgeber PDF/UA im Onlineshop: barrierefreie PDFs erstellen und prüfen. Hier geht es um die Frage davor: Welcher Rechtstext gehört überhaupt in eine PDF?
Was die Gesetze zu AGB und Barrierefreiheit sagen
Vier Vorschriften treffen sich bei Ihren AGB. Die folgenden Punkte sind Zusammenfassungen; der Wortlaut steht jeweils hinter dem Link (alle gelesen am 19.10.2026).
- Abrufen und speichern: Im elektronischen Geschäftsverkehr müssen Sie Kunden die Möglichkeit verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB „bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern“ (§ 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB). Ein Dateiformat nennt die Vorschrift nicht.
- Kenntnisnahme trotz Behinderung: AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann, und zwar in einer Weise, „die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt“ (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Unsere Einschätzung: Im Onlineshop erkennen Sie eine Behinderung meist nicht, daher trägt diese Vorschrift allein selten eine Pflicht. Sie zeigt aber, dass das AGB-Recht die Frage schon lange kennt.
- Barrierefreie Website: Webseiten müssen nach § 12 Nr. 3 BFSGV „auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden“. Ihre AGB-Seite ist Teil Ihrer Website. Die FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zum elektronischen Geschäftsverkehr schreibt, die Vorgaben „legen nahe, dass tatsächlich die gesamte Website oder App entsprechende Anforderungen zu erfüllen hat“, also nicht nur der Weg zur Bestellung.
- Barrierefreie Informationen: Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung müssen nach § 12 Nr. 2 BFSGV unter anderem über mehr als einen sensorischen Kanal bereitstehen (Buchst. a), auffindbar sein (b), verständlich dargestellt werden (c) und als Textformat vorliegen, aus dem Verbraucher alternative assistive Formate erzeugen können (e); dazu kommen Schriftgröße, Kontrast und Abstände (f). Ob AGB als Ganzes solche Informationen sind, sagt die Verordnung nicht ausdrücklich. Sicher gilt es für die Angaben nach Anlage 3 BFSG, die Sie „in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise“ machen und nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG in barrierefreier Form zugänglich machen müssen.
Das BFSG setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 um, so steht es im Titel des Gesetzes. Wer unter das BFSG fällt und welche Ausnahmen es gibt, steht im Ratgeber BFSG für Onlineshops: Pflichten, Ausnahmen und Bußgelder.
Warum die HTML-Seite fast immer gewinnt
| Frage | AGB als HTML-Seite | AGB als PDF |
|---|---|---|
| Barrierefrei mit welchem Aufwand? | Ihr Shopsystem erzeugt Überschriften, Listen und Links als Code; Sie prüfen die Seite wie jede andere | die Datei braucht Tags, Lesereihenfolge, Titel und Sprache, praktisch nach PDF/UA |
| Lesen auf dem Handy und mit Vergrößerung | passt sich bei guter Umsetzung an, wie es WCAG 2.2 Kriterium 1.4.10 Reflow verlangt | Seiten mit fester Breite; laut W3C kann eine nach PDF/UA erstellte PDF umfließen (Beispiel „PDF offering reflow“) |
| Neue Fassung | Text im Shop ändern, fertig | neu exportieren, neu prüfen, alte Datei ersetzen |
| Speichern nach § 312i BGB | nach unserer Einschätzung genügt die Druck- oder Speicherfunktion des Browsers; viele Shops bieten zusätzlich eine PDF an | die PDF ist die gespeicherte Form |
| Wird geprüft | als Teil der Website | als Dokument; laut FAQ der Bundesfachstelle ist eine stichprobenhafte Prüfung von Dokumenten vorgesehen; die Anforderungen stehen in Abschnitt 10 der EN 301 549 |
Unsere Einschätzung daraus: Die AGB als barrierefreie Seite genügt in den meisten Shops. Eine PDF verdoppelt die Arbeit, weil Sie dann zwei Fassungen barrierefrei halten. Lassen Sie sie weg, wenn niemand sie braucht, oder erzeugen Sie sie aus derselben Quelle, wenn Sie sie für die Bestellbestätigung brauchen.
Entscheidungstabelle: welcher Rechtstext in welche Form
| Rechtstext | Empfohlene Form | Was Sie prüfen |
|---|---|---|
| AGB | Seite, verlinkt in Fußzeile und Bestellabschluss; PDF nur zusätzlich | Checkliste unten; falls PDF: getaggt, Titel, Sprache, keine gescannte Seite |
| Widerrufsbelehrung | Seite; wenn Sie das Muster nach Anlage 1 EGBGB „in Textform“ übermitteln, zusätzlich in der Bestellbestätigung | Überschriften für Widerrufsrecht, Folgen und Ausnahmen; Fristen als Text, nicht als Grafik |
| Muster-Widerrufsformular (Anlage 2 EGBGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1) | als Text auf der Widerrufsseite, kopierbar; eine ausfüllbare PDF nur, wenn jedes Feld eine Beschriftung hat | Feldbeschriftungen, Tab-Reihenfolge, ob ein Screenreader die Felder ansagt |
| Widerrufsfunktion (§ 356a BGB) | Funktion im Shop, kein Dokument; beschriftet mit „Vertrag widerrufen“ oder gleichbedeutend | per Tastatur erreichbar, Beschriftung für Screenreader gleich wie sichtbar, Bestätigungsschritt „Widerruf bestätigen“ |
| Datenschutzerklärung | Seite | lange Texte brauchen Zwischenüberschriften; Tabellen mit Kopfzeile; Links mit sprechendem Text |
| Impressum | Seite; nach § 5 Abs. 1 DDG „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ | E-Mail-Adresse als Text, nicht als Bild; Fußzeilenlink mit dem Wort „Impressum“ |
| Barrierefreiheitserklärung (Angaben nach Anlage 3 BFSG) | Seite; Anlage 3 Nr. 1 Buchst. a BFSG verlangt eine Beschreibung „in einem barrierefreien Format“ | aus jeder Seite erreichbar; Aufbau im Ratgeber Barrierefreiheitserklärung: Muster für Onlineshops |
| AGB und Widerrufsbelehrung als Anhang der Bestellbestätigung | PDF ist hier üblich, weil die Bestätigung nach § 312f Abs. 2 BGB auf einem dauerhaften Datenträger kommen muss | PDF/UA-Export statt „Drucken als PDF“; Prüfung mit PAC |
Zum letzten Punkt: Die Bundesfachstelle schreibt, dass Dokumente, die bei einer erfassten Dienstleistung erzeugt werden, barrierefrei sein müssen; ihre Beispiele sind elektronische Tickets und Produktanleitungen. Ob ein AGB-Anhang darunter fällt, sagt sie nicht. Nach unserer Lesart ist der sichere Weg, den Anhang barrierefrei zu erzeugen. Wie Sie eine vorhandene PDF reparieren oder aus LibreOffice neu setzen, zeigt der Ratgeber PDF barrierefrei machen.
Checkliste für eine barrierefreie AGB-Seite in HTML
Diese Punkte prüfen Sie ohne Technikkenntnisse im Browser. Die Kriterien stammen aus den WCAG 2.2; die Links führen zu den Erklärungen des W3C.
- Seitentitel: Der Browser-Tab zeigt „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ und den Shopnamen, nicht nur den Shopnamen (2.4.2 Seitentitel).
- Echte Überschriften: Paragrafen wie „§ 3 Vertragsschluss“ sind als Überschrift formatiert, nicht nur fett gesetzt. Im Editor Ihres Shopsystems wählen Sie dafür „Überschrift 2“ oder „Überschrift 3“ statt „Fett“ (1.3.1 Info und Beziehungen).
- Sprechende Überschriften: „Lieferung und Versandkosten“ statt nur „§ 5“ (2.4.6 Überschriften und Beschriftungen).
- Listen als Listen: Aufzählungen über die Listenfunktion des Editors, nicht mit getippten Bindestrichen oder Zahlen (1.3.1).
- Sprache: Die Seite ist als deutsch ausgezeichnet. Bei einem deutschen Shop-Theme ist das meist schon so; prüfen Sie es, wenn Sie mehrere Sprachen anbieten (3.1.1 Sprache der Seite).
- Vergrößern: Mit Strg und Plus auf 200 Prozent zoomen; der Text bleibt vollständig lesbar (1.4.4 Textgröße ändern).
- Umfließen: Auf 400 Prozent zoomen oder die Seite auf dem Handy öffnen; Sie lesen den Text, ohne waagerecht zu scrollen. Das W3C setzt dafür eine Breite von 320 CSS-Pixeln an (1.4.10 Reflow).
- Kontrast: Grauer Kleintext auf hellgrauem Grund ist bei Rechtstexten häufig. Normaler Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1 (1.4.3 Kontrast).
- Links: Verweise im Text sagen, wohin sie führen, etwa „Widerrufsbelehrung“ statt „hier“ (2.4.4 Linkzweck).
- Tastatur: Mit der Tab-Taste erreichen Sie den AGB-Link in der Fußzeile und im Bestellabschluss, und ein sichtbarer Rahmen zeigt, wo Sie gerade sind (2.1.1 Tastatur, 2.4.7 Fokus sichtbar).
- Kein Text als Bild: Kein Absatz der AGB steckt in einer Grafik oder einem eingebetteten Scan.
- Speichern: Die Druckansicht des Browsers zeigt den vollständigen Text. Bieten Sie zusätzlich eine PDF an, ist sie getaggt und auf dem gleichen Stand wie die Seite.
Ein automatischer Test findet nur einen Teil dieser Punkte, etwa fehlende Seitentitel, zu schwache Kontraste oder fehlende Sprachangaben. Ob eine Überschrift wirklich eine Überschrift ist oder ein Linktext verständlich, beurteilen Sie selbst.
Wenn ein Rechtstext-Dienst Ihre AGB liefert
Viele Shops beziehen AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung von einem Dienst, der die Texte über eine Schnittstelle in den Shop überträgt. Auf den Seiten, die wir am 19.10.2026 gelesen haben, sagen die Anbieter nicht, in welchem Format die Texte ankommen und ob sie für die Darstellung barrierefrei ausgezeichnet sind: die IT-Recht Kanzlei zu ihren Schnittstellen, Trusted Shops zum BFSG und der Händlerbund zum BFSG. Das heißt nicht, dass die Texte nicht barrierefrei ankommen; es steht dort nur nicht.
Für die Barrierefreiheit Ihrer Seite sind Sie verantwortlich, nicht der Textlieferant. So gehen Sie vor:
- Ansehen, was ankommt: Öffnen Sie die AGB-Seite und gehen Sie die Checkliste oben durch. Achten Sie darauf, ob Überschriften als fetter Absatz ankommen oder das Theme sie klein und grau darstellt.
- Beim Dienst fragen: Kommen die Texte mit Überschriften- und Listen-Auszeichnung? Gibt es eine Einstellung dafür? Werden mitgelieferte PDFs getaggt erzeugt?
- Das Theme anpassen: Schriftgröße, Kontrast und Abstände der Rechtstextseite kommen aus Ihrem Theme, nicht aus dem Text. Hier hilft Ihr Theme-Entwickler.
- Nach jedem Update prüfen: Überträgt die Schnittstelle neue Fassungen automatisch, prüfen Sie nach einer Änderung kurz Überschriften und Listen erneut.
- PDF-Anhänge prüfen: Hängt Ihr Shopsystem oder der Dienst eine AGB-PDF an die Bestellbestätigung, prüfen Sie eine Beispieldatei mit dem PDF Accessibility Checker (PAC), wie im Ratgeber zu PDF/UA im Onlineshop beschrieben.
- Muster-Erklärung anpassen: Eine gelieferte Muster-Barrierefreiheitserklärung beschreibt Ihren Shop erst, wenn Sie Ihre tatsächlichen Maßnahmen und bekannten Mängel eintragen.
Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie Ihren Fall mit Ihrem Rechtstext-Dienst, der Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder einer Anwältin oder einem Anwalt.
Ihr nächster Schritt
Ein kostenloser Scan prüft Ihre Startseite automatisch auf Barrieren. Die Punkte, die eine Software nicht beurteilen kann, prüfen Sie danach mit der Checkliste oben auf Ihrer AGB-Seite.
Stand: 19.10.2026. Quellen gelesen am 19.10.2026.