Barrierefreiheitserklärung nach BFSG: Muster für Onlineshops
Veröffentlicht am 14. Oktober 2026
Eine Barrierefreiheitserklärung für Ihren Onlineshop enthält nach Anlage 3 BFSG vier Angaben: eine allgemeine Beschreibung des Shops, Erläuterungen zum Ablauf des Einkaufs, eine Beschreibung, wie der Shop die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde, also die MLBF in Magdeburg. Unten finden Sie ein Muster mit genau diesen vier Teilen, das Sie ausfüllen und als eigene, von jeder Shopseite verlinkte Seite veröffentlichen.
Woher die Pflicht kommt
Das Gesetz spricht nicht von einer „Barrierefreiheitserklärung“. Gemeint sind die Informationen, die § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG verlangt: Sie dürfen eine Dienstleistung nur anbieten, wenn Sie die Informationen nach Anlage 3 Nummer 1 erstellt und der Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich gemacht haben. Ein Onlineshop für Verbraucher ist eine „Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr“ nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG.
Aus § 14 BFSG folgen drei Dinge für Ihre Erklärung:
- Sie ist Voraussetzung für das Angebot. Ohne die Informationen dürfen Sie den Shop nach § 14 Abs. 1 nicht anbieten. Wer eine Dienstleistung entgegen § 14 Abs. 1 in Verbindung mit der BFSGV anbietet, handelt nach § 37 Abs. 1 Nr. 8 BFSG ordnungswidrig; § 37 Abs. 2 sieht dafür eine Geldbuße bis zu 100.000 Euro vor.
- Sie wird aufbewahrt. Nach § 14 Abs. 2 bewahren Sie die Informationen auf, solange Sie die Dienstleistung anbieten.
- Sie bleibt aktuell. Nach § 14 Abs. 3 berücksichtigen Sie Änderungen an Ihrer Dienstleistung und an den geltenden Anforderungen. Ein neues Theme, ein neuer Checkout oder ein neuer Zahlungsanbieter ist deshalb ein Anlass, die Erklärung zu überarbeiten.
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, nimmt § 3 Abs. 3 BFSG aus. Kleinstunternehmen ist nach § 2 Nr. 17 BFSG ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Wie Sie das für Ihren Shop prüfen und belegen, steht in BFSG-Ausnahme für Kleinstunternehmen; alle übrigen Pflichten im Überblick finden Sie in BFSG für Onlineshops: Pflichten im Überblick.
Die vier Pflichtangaben nach Anlage 3
Anlage 3 Nummer 1 verlangt, dass Sie angeben, wie Ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen der Verordnung zum BFSG (BFSGV) erfüllt. Die Angaben beschreiben die geltenden Anforderungen und, soweit für die Bewertung von Belang, Gestaltung und Durchführung der Dienstleistung. Soweit anwendbar, enthalten sie mindestens:
| Buchstabe | Was Anlage 3 verlangt | Was das im Shop heißt | So prüfen Sie Ihre Erklärung |
|---|---|---|---|
| a | allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreiem Format | was Sie verkaufen, an wen, unter welcher Domain | Versteht ein Fremder in zwei Sätzen, was der Shop anbietet? |
| b | Beschreibungen und Erläuterungen zum Verständnis der Durchführung | wie Suche, Warenkorb, Kundenkonto, Bezahlung und Kontakt funktionieren | Ist jeder Schritt vom Suchen bis zur Bestellbestätigung beschrieben? |
| c | Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen Anforderungen der BFSGV erfüllt | konkrete Maßnahmen, Prüfmethode, Prüfdatum, bekannte Einschränkungen | Steht dort, was umgesetzt ist, statt nur „wir bemühen uns“? |
| d | Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde | MLBF mit Name, Anschrift und Website | Stimmt die Anschrift mit der Website der MLBF überein? |
Für Buchstabe c lohnt ein Blick in die BFSGV selbst, denn dort stehen die Anforderungen, die Sie beschreiben:
- § 12 BFSGV verlangt, dass Webseiten einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind, und dass Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung für Verbraucher auffindbar sind, in Textformaten bereitstehen und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können.
- § 19 BFSGV ergänzt für den elektronischen Geschäftsverkehr: Informationen zur Barrierefreiheit der angebotenen Produkte, soweit der verantwortliche Wirtschaftsakteur sie bereitstellt, und barrierefreie Identifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen.
Anlage 3 Nummer 2 erlaubt, harmonisierte Normen und technische Spezifikationen ganz oder teilweise anzuwenden. Die FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nennt in diesem Zusammenhang die Norm EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Wenn Sie sich daran orientieren, schreiben Sie das in die Erklärung.
Die zuständige Behörde: MLBF
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR). Laut Impressum der MLBF lautet die Anschrift Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg. Nach der FAQ der Bundesfachstelle hat sie am 26. September 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Übernehmen Sie Namen und Anschrift genau so in Buchstabe d, und prüfen Sie bei jeder Überarbeitung, ob sie noch stimmen.
Muster zum Kopieren
Das Muster folgt den Buchstaben a bis d. Ersetzen Sie alle Angaben in eckigen Klammern, streichen Sie, was bei Ihnen nicht zutrifft, und nennen Sie bekannte Einschränkungen ehrlich. Eine Erklärung, die mehr verspricht, als der Shop hält, hilft weder Ihren Kunden noch Ihnen.
Abschnitt 3 ist der Teil, an dem die meisten Vorlagen scheitern: Er soll beschreiben, was Ihr Shop tatsächlich leistet, und nicht pauschal Konformität behaupten. Die Angaben dafür liefert eine Prüfung Ihres Shops; wie Sie dabei vorgehen, zeigt Website auf Barrierefreiheit prüfen. Ein automatischer Test deckt nur einen Teil der Anforderungen ab, deshalb gehört die Methode mit in die Erklärung.
Behördenmuster passen nicht
Wer nach einem Muster sucht, findet vor allem Vorlagen von Hochschulen, Schulen und Landesverwaltungen. Diese gelten für öffentliche Stellen: Bundesbehörden veröffentlichen ihre Erklärung nach § 12b BGG, Form und Inhalt regelt § 7 BITV 2.0, die Länder haben eigene Gesetze. Der Aufbau unterscheidet sich deutlich:
| Element | Erklärung öffentlicher Stellen (§ 12b BGG, BITV 2.0) | Information für Shops (Anlage 3 BFSG) |
|---|---|---|
| nicht barrierefreie Inhalte mit Gründen | Pflicht | nicht ausdrücklich verlangt, als ehrliche Angabe in Abschnitt 3 sinnvoll |
| Kontaktmöglichkeit für Barrieren | Pflicht, Antwort binnen eines Monats | nicht ausdrücklich verlangt, empfehlenswert |
| Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG | Pflicht | nicht verlangt |
| Beschreibung der Dienstleistung und ihres Ablaufs | nicht vorgesehen | Pflicht (a und b) |
| Beschreibung, wie die Anforderungen erfüllt werden | Pflicht, als Darstellung, inwieweit die Anforderungen erfüllt sind (§ 7 Abs. 3 BITV 2.0) | Pflicht (c) |
| zuständige Marktüberwachungsbehörde | nicht vorgesehen | Pflicht (d) |
| Aktualisierung | jährlich und bei wesentlicher Änderung | bei Änderungen an Dienstleistung oder Anforderungen (§ 14 Abs. 3 BFSG) |
Wer ein Behördenmuster übernimmt, nennt typischerweise eine Landesbeauftragte oder Durchsetzungsstelle statt der MLBF und lässt die Beschreibung des Einkaufs weg. Prüfen Sie deshalb jede Vorlage, auch die eines Generators, gegen die Tabelle mit den vier Buchstaben oben.
Wo die Erklärung hingehört
Anlage 3 lässt zwei Wege: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder „auf andere deutlich wahrnehmbare Weise“. Bewährt hat sich eine eigene Seite, verlinkt im Fußbereich jeder Shopseite neben Impressum und Datenschutz. Ein kurzer Verweis in den AGB schadet nicht. Prüfen Sie die Einbindung mit dieser Liste:
- Eigene HTML-Seite. § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG verlangt die barrierefreie Form, § 12 BFSGV Textformate. Eine HTML-Seite mit echten Überschriften erfüllt das am einfachsten. Ein eingescanntes PDF oder ein Bild mit Text erfüllt es nicht; wenn Sie zusätzlich ein PDF anbieten, lesen Sie Barrierefreie PDFs nach PDF/UA.
- Von jeder Seite erreichbar. Der Link steht im Fußbereich aller Seiten, auch im Warenkorb und im Checkout.
- Eindeutiger Linktext. „Barrierefreiheit“ oder „Erklärung zur Barrierefreiheit“ ist auffindbar, ein Absatz tief in den AGB kaum.
- Meldeweg verlinkt. E-Mail-Adresse oder Formular stehen in der Erklärung selbst.
- Datum gepflegt. Das Stand-Datum ändert sich bei jeder inhaltlichen Anpassung, frühere Fassungen bewahren Sie auf.
Meldeweg einrichten
Anlage 3 schreibt keinen Meldeweg vor. Er lohnt sich trotzdem: Verbraucher können Barrieren direkt bei der MLBF melden, die dafür ein eigenes Formular zur Meldung von Barrieren anbietet. Ein Meldeweg in Ihrer Erklärung gibt Kunden die Möglichkeit, sich zuerst an Sie zu wenden. Außerdem verlangt § 14 Abs. 4 BFSG, dass Sie bei Nichtkonformität Korrekturmaßnahmen ergreifen und, wenn die Dienstleistung die Anforderungen weiter nicht erfüllt, die Marktüberwachungsbehörde unverzüglich informieren. Hinweise von Kunden zeigen Ihnen früh, wo das nötig ist.
Ein guter Meldeweg ist selbst barrierefrei: eine E-Mail-Adresse als Text, ein Formular mit beschrifteten Feldern und verständlichen Fehlermeldungen, eine Bestätigung nach dem Absenden. Legen Sie intern fest, wer Meldungen bearbeitet und in welcher Frist Sie antworten, und nennen Sie diese Frist in der Erklärung.
Ihr nächster Schritt
Ein kostenloser Scan Ihres Shops prüft unter anderem, ob Ihre Barrierefreiheitserklärung von Ihren Seiten aus verlinkt ist und ob Besucher Ihnen Barrieren melden können, und zeigt die automatisch gefundenen technischen Probleme. Automatische Werkzeuge finden nur einen Teil aller Barrieren; für Abschnitt 3 Ihrer Erklärung brauchen Sie zusätzlich eine manuelle Prüfung.
Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie Ihren Fall mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder einer Anwältin oder einem Anwalt.
Stand: 14.10.2026. Quellen gelesen am 14.10.2026.