Barrierefreiheitstest für Agenturen: Kundenshops prüfen und übergeben
Veröffentlicht am 26. Oktober 2026
Als Agentur prüfen Sie einen Kundenshop auf Barrierefreiheit, indem Sie den Prüfumfang schriftlich vereinbaren, eine Stichprobe nach der W3C-Methode WCAG-EM 2.0 und nach Anlage 1 BFSG ziehen, gegen die WCAG 2.2 in den Stufen A und AA mit Werkzeug und von Hand prüfen und einen Bericht übergeben, der zu jedem Fund sagt, wer ihn behebt. Die gesetzliche Pflicht aus dem BFSG trägt nach unserer Lesart der Shopbetreiber; was Sie als Agentur schulden, steht in Ihrem Vertrag, und deshalb gehört in jedes Angebot, was Sie prüfen und was nicht.
Die Prüfschritte selbst, also automatischer Test, Tastatur, Zoom und Screenreader, beschreibt die Checkliste, um eine Website auf Barrierefreiheit zu prüfen. Dieser Artikel ist für Web- und Shop-Agenturen und Freelancer geschrieben und behandelt, was darum herum nötig ist: Rolle, Angebot, Stichprobe, eigene Unabhängigkeit und Übergabe. Shopbetreiber, die selbst entscheiden, welche Art von Prüfung sie brauchen, lesen besser BFSG-Check für Onlineshops.
Wer welche Pflicht trägt
Das BFSG richtet seine Pflichten an Wirtschaftsakteure. Das sind nach § 2 Nr. 15 BFSG „ein Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer, Händler oder Dienstleistungserbringer“. Dienstleistungserbringer ist nach § 2 Nr. 4 BFSG, wer „auf dem Unionsmarkt eine Dienstleistung für Verbraucher erbringt oder anbietet“. Beim Onlineshop ist das nach unserer Lesart der Betreiber, nicht die Agentur, die ihn gebaut hat oder prüft.
| Beteiligter | Rolle nach unserer Lesart | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| Shopbetreiber | Dienstleistungserbringer nach § 2 Nr. 4 BFSG | darf den Shop nach § 14 Abs. 1 BFSG nur anbieten, wenn er die Anforderungen erfüllt; muss sie nach § 14 Abs. 3 „stets“ erfüllen; trägt das Bußgeldrisiko |
| Agentur oder Freelancer | kein Wirtschaftsakteur, solange sie den Shop nicht selbst für Verbraucher betreibt | haftet dem Kunden nach dem Vertrag, nicht nach dem BFSG |
| Anbieter von Theme, App, Zahlungsmodul | liefert Bausteine an den Betreiber | Mängel gehen in den Bericht; beheben kann sie nur der Anbieter oder ein Ersatz |
Das Bußgeld trifft nach § 37 Abs. 1 Nr. 8 BFSG, wer „entgegen § 14 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 3 Absatz 2 eine Dienstleistung anbietet oder erbringt“; § 37 Abs. 2 nennt dafür eine Geldbuße bis zu hunderttausend Euro. Gemeint ist damit nach unserer Lesart der Betreiber.
Für Ihre eigene Haftung zählt der Vertrag mit dem Kunden. Ist ein Werkvertrag vereinbart, ist das Werk nach § 633 Abs. 2 BGB frei von Sachmängeln, „wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat“. Nach unserer Lesart ist deshalb die genaue Beschreibung des Prüfumfangs im Angebot Ihr wichtigster Schutz: Was dort als geprüft steht, müssen Sie auch geprüft haben, und was dort ausgeschlossen ist, kann Ihnen niemand als übersehen vorhalten. Ob Ihr Vertrag ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag ist, klären Sie im Zweifel mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Inhalte Dritter nimmt das Gesetz nur eng aus. Nach § 1 Abs. 4 Nr. 4 BFSG gilt es nicht für „Inhalte von Dritten, die von dem betreffenden Wirtschaftsakteur weder finanziert noch entwickelt werden noch dessen Kontrolle unterliegen“. Ein Zahlungsmodul, das der Betreiber beauftragt und einbindet, fällt nach unserer Lesart nicht darunter, zumal § 19 Nr. 2 BFSGV Zahlungsfunktionen ausdrücklich nennt. Prüfen Sie es also mit.
Das Angebot: Prüfumfang festlegen
WCAG-EM 2.0 ist seit dem 23. Juli 2026 eine W3C Group Note und beschreibt fünf Schritte: Umfang festlegen, das Angebot erkunden, eine repräsentative Stichprobe wählen, prüfen, berichten. Den ersten Schritt erledigen Sie laut WCAG-EM üblicherweise mit dem Auftraggeber, dem „evaluation commissioner (who may or may not be the product's owner)“. Bei Agenturen ist das oft genau die Lage: Auftraggeber ist die Marketingleitung, Eigentümer des Shops die Geschäftsführung.
Diese Bausteine gehören nach unserer Empfehlung in jedes Angebot:
| Baustein | Was Sie festlegen | Grundlage |
|---|---|---|
| Gegenstand | Domain, Sprachversionen, Länder-Shops, App ja oder nein | WCAG-EM Schritt 1.1 |
| Maßstab | WCAG 2.2, Stufe A und AA; WCAG-EM nennt AA das „generally accepted and recommended target“ | WCAG-EM Schritt 1.2 |
| Browser und Hilfsmittel | mit welchen Kombinationen Sie prüfen, zum Beispiel ein Screenreader unter Windows und VoiceOver auf dem iPhone | WCAG-EM Schritt 1.3 („accessibility support baseline“) |
| Zusätzliche Prüfgegenstände | Barrierefreiheitserklärung nach Anlage 3, Meldeweg, PDF-Dokumente, Tests mit Nutzern | WCAG-EM Schritt 1.4, Anlage 3 BFSG |
| Prüfumgebung | Live-Shop oder Testsystem, Testkonto, Testzahlung ohne echte Abbuchung | unsere Empfehlung |
| Ergebnis | Bericht mit Fundstellen, Schweregrad und Zuständigkeit; Form (PDF, Tabelle, Tickets) | WCAG-EM Schritt 5 |
| Nachtest | ob und wann nach der Behebung erneut geprüft wird | WCAG-EM, Abschnitt „Re-running product evaluation“ |
| Ausschlüsse | was Sie ausdrücklich nicht prüfen, etwa Marktplatz-Angebote, Rechtstexte inhaltlich, Rechtsberatung | unsere Empfehlung |
Zwei Fallen beim Zuschnitt:
- Bereiche ausnehmen. WCAG-EM nennt „Full product enclosure“ wesentlich und warnt, das Ausnehmen einzelner Teile kollidiere wahrscheinlich mit den WCAG-Anforderungen an vollständige Seiten und vollständige Prozesse. Ein Angebot „nur Startseite und Produktseite“ ist als günstiger Einstieg möglich, aber dann schreiben Sie in den Bericht, dass es keine Aussage über den Shop erlaubt.
- Den Checkout abschneiden. Die WCAG verlangen unter 5.2.3 Complete processes, dass alle Seiten eines Prozesses konform sind, und nennen als Beispiel ausdrücklich einen Onlineshop: Alle Seiten vom Anfang bis zum Checkout müssen konform sein. Bricht Ihr Test vor der Zahlungsseite ab, weil keine Testzahlung möglich ist, steht das als Lücke im Bericht.
Die Stichprobe: WCAG-EM und Anlage 1 BFSG zusammen
Für Shops mit wenigen Seiten empfiehlt WCAG-EM: „If feasible, it is recommended to evaluate the entire digital product.“ Ein Shop mit Tausenden Produktseiten braucht eine Stichprobe. Hier lohnt der Blick in Anlage 1 BFSG: Sie beschreibt die Methode, nach der die Marktüberwachungsbehörde Dienstleistungen prüft, und legt in Nr. 2 Buchstabe b fest, welche Seiten „falls vorhanden“ in die Stichprobe kommen. Nach unserer Lesart ist eine Agenturprüfung, die mindestens diese Seiten enthält, die naheliegende Vorbereitung auf eine Prüfung durch die Behörde.
| Anlage 1 Nr. 2 Buchstabe b | Was das im Shop meist ist |
|---|---|
| aa) Startseite, Anmeldung, Site-Übersicht, Kontakt, Hilfeseiten, Seiten mit rechtlichen Informationen | Startseite, Login, Sitemap, Kontaktformular, FAQ, Impressum, AGB, Datenschutz, Widerrufsbelehrung |
| bb) mindestens eine relevante Seite je Art von Dienst und Hauptzweck, „einschließlich der Suchfunktion“ | Kategorie, Suchergebnis, Produktseite, Warenkorb, Kundenkonto |
| cc) Seiten mit den Angaben zur Barrierefreiheit nach Anlage 3 | Barrierefreiheitserklärung |
| dd) Seiten mit deutlich anderem Erscheinungsbild oder anderen Inhalten | Gutschein-Produkt, Magazinartikel, Aktions-Landingpage |
| ee) mindestens ein relevantes abrufbares Dokument je Art von Dienst | Größentabelle oder Widerrufsformular als PDF |
| ff) von der Behörde als relevant betrachtete Seiten | bei einer Agenturprüfung: Seiten, die der Kunde nennt, etwa nach einer Beschwerde |
| gg) zufällig ausgewählte weitere Seiten, mindestens 10 Prozent der Stichprobe aus aa bis ff | zufällige Produkt- oder Kategorieseiten |
Dazu kommt Buchstabe c: Enthält eine Seite der Stichprobe einen Schritt eines Verfahrens, werden alle Schritte geprüft. WCAG-EM sagt dasselbe in Schritt 3.3 und verlangt zusätzlich die Verzweigungen, die „commonly accessed and critical for the successful completion of the process“ sind. Im Shop sind das nach unserer Lesart vor allem Gastbestellung und Bestellung mit Konto sowie jede Zahlungsart, die ein eigenes Fenster oder Formular öffnet.
Auch WCAG-EM legt die Zufallsauswahl auf 10 Prozent fest: „The number of samples to randomly select is 10% of the structured sample set“, und diese Seiten kommen zusätzlich hinzu. Die Methode der Zufallsauswahl dokumentieren Sie im Bericht.
Durchgerechnetes Beispiel
Ein ausgedachter Modeshop mit Kundenkonto, Suche, Magazin und zwei PDF-Dokumenten:
| Gruppe | Seiten | Anzahl |
|---|---|---|
| aa | Startseite, Login, Kontakt, FAQ, Impressum, AGB, Datenschutz, Widerrufsbelehrung | 8 |
| bb | Kategorie, Suchergebnis, Produktseite mit Größen und Farben, Warenkorb, Kundenkonto | 5 |
| cc | Barrierefreiheitserklärung | 1 |
| dd | Gutschein-Produkt, Magazinartikel, Aktions-Landingpage | 3 |
| ee | Größentabelle als PDF, Widerrufsformular als PDF | 2 |
| Summe strukturierte Stichprobe | 19 | |
| gg | 10 Prozent von 19 sind 1,9; weil Anlage 1 „mindestens“ sagt, runden wir auf | 2 |
| Stichprobe gesamt | 21 |
Hinzu kommen als vollständige Prozesse der Checkout in allen Schritten von der Adresse bis zur Bestellbestätigung, einmal als Gast und einmal mit Konto, die Registrierung und „Passwort vergessen“. Kopf, Navigation und Fußbereich müssen Sie dabei nicht auf jeder der 21 Seiten neu bewerten: WCAG-EM schreibt, wiederkehrende Bestandteile wie Kopfzeile und Suchformular müssten typischerweise nicht bei jedem Vorkommen erneut geprüft werden, außer sie erscheinen oder verhalten sich anders.
Prüfen: Werkzeug, Hand und der Vergleich am Ende
Ein automatischer Test allein reicht für einen Agenturbericht nicht. Die Entwickler der Prüfbibliothek axe-core geben an, damit im Durchschnitt 57 Prozent der WCAG-Probleme automatisch zu finden (Angabe auf GitHub); den Rest prüfen Sie von Hand. Anlage 1 Nr. 1 Buchstabe b BFSG nennt, was die Behörde mindestens bewertet: die Interaktion mit Formularen, Steuerelementen und Dialogfeldern, Bestätigungen, Fehlermeldungen und Rückmeldungen sowie das Verhalten beim Einsatz unterschiedlicher Software oder Hilfstechnologien. Genau diese Punkte findet kein Scanner vollständig.
Nutzen Sie den letzten Schritt von WCAG-EM als Qualitätskontrolle für Ihre eigene Arbeit: Schritt 4.3 vergleicht die Ergebnisse der strukturierten mit denen der zufälligen Stichprobe. Findet die Zufallsauswahl Fehlerarten, die in der strukturierten Stichprobe nicht vorkamen, war die Auswahl nach unserer Lesart nicht repräsentativ, und Sie erweitern sie, bevor Sie berichten.
WCAG-EM empfiehlt außerdem „strongly“, Menschen mit Behinderungen in die Prüfung einzubeziehen, auch wenn das für die Methode nicht verpflichtend ist. Bieten Sie das als eigenen Baustein an, wenn der Kunde mehr als eine Expertenprüfung braucht.
Den eigenen Shop prüfen: Unabhängigkeit offenlegen
Viele Agenturen prüfen Shops, die sie selbst gebaut haben oder betreuen. Das ist erlaubt, aber nicht unabhängig. Der BIK BITV-Test löst das so: Für einen Test, der veröffentlicht werden kann, soll die Seitenauswahl „unabhängig sein“, der Auftraggeber erfährt nur die Zahl der Seiten, nicht die Auswahl; nur bei Tests für interne Zwecke darf er Seiten vorgeben (BIK BITV-Test, Abschnitt Seitenauswahl).
Nach unserer Empfehlung gehen Sie so vor:
- Im Bericht offenlegen, wenn Sie Theme, Plugins oder Vorlagen selbst entwickelt haben.
- Prüfer trennen: Wer das Theme gebaut hat, prüft es nicht allein. WCAG-EM erlaubt ausdrücklich, die Prüfung im Team mit „collective expertise“ durchzuführen.
- Extern prüfen lassen, wenn der Kunde einen Bericht für Dritte braucht, etwa nach einer Beschwerde. Was ein BIK-Test leistet und was nicht, erklärt BITV-Test, WCAG-Test, BFSG-Check: die Unterschiede.
Die Übergabe an den Kunden
WCAG-EM nennt in Schritt 5.1 Mindestangaben für einen Bericht. Ergänzt um das, was ein Shopbetreiber zum Handeln braucht, ergibt sich diese Übergabe-Checkliste:
- Wer, für wen, wann: Name der Prüfenden, Auftraggeber, Datum der Prüfung (WCAG-EM 5.1).
- Umfang: geprüfte Domain, Maßstab WCAG 2.2 A und AA, Browser und Hilfsmittel, zusätzliche Prüfgegenstände (WCAG-EM 5.1).
- Technik: eingesetzte Technologien, etwa Shopsystem, Theme, Zahlungsmodul (WCAG-EM 5.1).
- Stichprobe: Liste der strukturierten Seiten, der Zufallsseiten samt Auswahlmethode und der vollständigen Prozesse (WCAG-EM 5.1).
- Ergebnisse: je verletztem Kriterium mindestens ein Beispiel; WCAG-EM schreibt: „Reports should include at least one example for each conformance requirement and WCAG 2 Success Criterion not met.“
- Zuständigkeit je Fund: Theme, App, Zahlungsanbieter, Inhalte im Shop-Backend oder Agentur. Diese Spalte fehlt in vielen Berichten und ist für den Kunden die wichtigste.
- Lücken: was nicht geprüft werden konnte, etwa die Zahlungsseite ohne Testzahlung.
- Nachtest: Termin oder Anlass für die nächste Prüfung.
Wie Ihr Kunde einen solchen Bericht liest und daraus die Reihenfolge der Behebung ableitet, können Sie ihm mit Prüfbericht zur Barrierefreiheit verstehen mitgeben.
Zwei Dinge gehören nicht ungeprüft in die Übergabe:
- Eine Punktzahl als Ergebnis. WCAG-EM schreibt, zusammengefasste Werte „can be misleading and do not provide sufficient context“. Eine Punktzahl kann Fortschritt zeigen, sagt aber nichts über Konformität.
- Eine Konformitätsaussage. WCAG-EM erinnert in Schritt 5.3: „In the majority of situations, using this methodology alone does not result in WCAG 2 conformance claims“. Eine öffentliche Aussage über das Prüfergebnis setzt dort voraus, dass alle geprüften Seiten das Ziel erfüllen und der Eigentümer sich verpflichtet, die Aussage aktuell zu halten.
Die Barrierefreiheitserklärung nach Anlage 3 BFSG erstellt nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG der Betreiber. Sie können ihm dafür aus Ihrem Bericht die Liste der bekannten Mängel liefern; eine Erklärung, die volle Barrierefreiheit behauptet, während Ihr Bericht offene Funde nennt, sollten Sie nach unserer Lesart nicht mittragen.
Formulierungen für Angebot und Bericht
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit beschreibt in ihrer FAQ eine Konformitätsbewertung mit CE-Kennzeichnung nur für Produkte, ein Zertifikat für Dienstleistungen nennt sie nicht. Nach unserer Lesart versprechen diese Formulierungen mehr, als eine Prüfung halten kann:
| Statt | Besser |
|---|---|
| „BFSG-zertifiziert“ | „geprüft nach WCAG-EM 2.0 gegen WCAG 2.2, Stufe A und AA, am 26.10.2026“ |
| „Ihr Shop ist jetzt rechtssicher“ | „In der Stichprobe von 21 Seiten und vier Prozessen sind keine Verstöße mehr offen.“ |
| „100 Prozent barrierefrei“ | „Alle geprüften Seiten erfüllen das vereinbarte Ziel; für nicht geprüfte Seiten gilt diese Aussage nicht.“ |
| „Automatischer BFSG-Check bestanden“ | „Der automatische Test findet keine Fehler mehr; die Handprüfung steht aus.“ |
Die Zahlen in der rechten Spalte sind Beispiele aus der Rechnung oben.
Nachtest und laufende Betreuung
Nach der Behebung prüfen Sie erneut. WCAG-EM empfiehlt dafür eine Stichprobe aus einem Teil der bisherigen Seiten, damit die Ergebnisse vergleichbar bleiben, und einem ersetzten Teil, damit mehr vom Shop abgedeckt wird; ersetzt wird „typically about half of the initial sample set“. Ohne größere Änderungen am Shop bleibt die Größe der Stichprobe gleich.
Weil der Betreiber die Anforderungen nach § 14 Abs. 3 BFSG „stets“ erfüllen muss, ist ein Wartungsvertrag mit Nachtest nach Theme-Updates und neuen Zahlungsarten für viele Kunden der sinnvollere Auftrag als ein einmaliger Test. Einen Prüfplan mit Anlässen und Takt finden Sie in Barrierefreiheit regelmäßig prüfen.
Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie Ihren Fall und Ihre Verträge mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Ihr nächster Schritt
Bevor Sie ein Angebot schreiben, verschaffen Sie sich mit dem kostenlosen Scan einen ersten Eindruck vom Shop Ihres Kunden. Der Gratis-Scan prüft Startseite, Produktseite und Warenkorb und zeigt, was zuerst behoben werden sollte. Ein automatischer Scan findet nur einen Teil der Barrieren; die Stichprobe, die Handprüfung und den Bericht nach diesem Artikel ersetzt er nicht.
Stand: 26.10.2026. Quellen gelesen am 26.10.2026.