Website auf Barrierefreiheit prüfen: Checkliste für Onlineshops
Veröffentlicht am 14. Oktober 2026
Ob Ihre Website barrierefrei ist, testen Sie in zwei Stufen: Ein automatischer Test findet in wenigen Minuten technische Fehler wie fehlende Alternativtexte, schwache Kontraste oder unbeschriftete Formularfelder, danach prüfen Sie mit Tastatur, Zoom und Screenreader, was kein Werkzeug beurteilen kann. Maßstab für einen Onlineshop sind die Erfolgskriterien der WCAG in den Stufen A und AA, und ein Test ohne Fehler heißt nur, dass das Werkzeug nichts gefunden hat, nicht, dass Ihr Shop barrierefrei ist.
Welcher Maßstab für Ihren Shop gilt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden. Darunter fällt Ihr Onlineshop. Was barrierefrei heißt, sagt § 3 Abs. 1 BFSG: Angebote müssen für Menschen mit Behinderungen „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ sein.
Einzelne Prüfkriterien nennt das Gesetz nicht. Der Weg zu ihnen führt über drei Stationen:
- Verordnung: § 12 Nr. 3 BFSGV verlangt, dass Webseiten „wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust“ gestaltet werden. § 19 BFSGV verlangt das für Onlineshops ausdrücklich auch für Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen.
- Norm: Nach § 4 BFSG wird vermutet, dass ein Angebot die Anforderungen erfüllt, soweit es harmonisierten Normen entspricht, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind. Für Websites verweist die FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit auf die europäische Norm EN 301 549 in der heutigen Fassung V3.2.1. Deren Abschnitte 9.1 bis 9.4 verlangen von Webseiten die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 in den Stufen A und AA.
- WCAG 2.2: Dieselbe FAQ kündigt an, dass eine für das BFSG aktualisierte Fassung der Norm auf die WCAG 2.2 verweisen wird. Das W3C hat die WCAG 2.2 am 5. Oktober 2023 als Empfehlung veröffentlicht, die aktuelle Fassung stammt vom 12. Dezember 2024. Dort steht: Inhalte, die WCAG 2.2 erfüllen, erfüllen auch WCAG 2.0 und 2.1.
Für Ihren Test heißt das: Prüfen Sie gegen die WCAG 2.2 in den Stufen A und AA. Damit decken Sie die heutige Norm ab und sind für die angekündigte Fassung vorbereitet. Die Stufe AAA verlangt die Norm nicht.
Drei Prüfwege im Überblick
| Prüfweg | Was er findet | Was er nicht findet | Wer kann es | Wann sinnvoll |
|---|---|---|---|---|
| Automatischer Test | Fehler im Code: fehlende Alternativtexte, Kontraste, Beschriftungen, Seitensprache, leere Links | ob ein Text sinnvoll ist, ob sich der Kaufvorgang bedienen lässt | jeder, ohne Vorwissen | als Einstieg und nach jeder größeren Änderung |
| Handprüfung mit Tastatur, Zoom und Screenreader | Bedienbarkeit von Menü, Variantenauswahl, Warenkorb, Checkout und Cookie-Banner | Fehler, die nur Fachleute einem Kriterium zuordnen können | Sie selbst, mit der Checkliste unten | nach dem automatischen Test, vor allem im Checkout |
| Prüfung durch Fachleute, etwa nach den Prüfschritten des BIK BITV-Tests | alle Kriterien der Stufen A und AA, mit Bewertung | nichts Grundsätzliches, aber nur für die geprüften Seiten | Prüfstellen und Agenturen | bei individuell programmiertem Checkout, vor einem Relaunch, nach einer Beschwerde |
Keiner der drei Wege ersetzt die anderen. Das W3C sagt in seiner Anleitung zur Auswahl von Prüfwerkzeugen klar: „Tools cannot check all accessibility aspects automatically.“ Werkzeuge können Barrierefreiheit nicht feststellen, sondern nur bei der Prüfung helfen.
Was ein BFSG-Check für Ihren Shop umfassen muss und ob Selbsttest, Scan, BITV-Test oder Audit zu Ihnen passt, entscheiden Sie mit der Tabelle im Ratgeber BFSG-Check für Onlineshops.
Was ein automatischer Test findet
Ein automatischer Test öffnet Ihre Seite in einem Browser und gleicht den fertigen HTML-Code mit einem Regelwerk ab. Bekannte Beispiele sind die quelloffene Prüfbibliothek axe-core und Googles Lighthouse, dessen Einsatz web.dev Schritt für Schritt erklärt. Typische Funde im Shop:
- Bilder ohne Alternativtext (Kriterium 1.1.1), etwa Produktfotos oder ein verlinktes Logo.
- Zu schwacher Kontrast (Kriterium 1.4.3): Normaler Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, großer Text mindestens 3:1. Häufig betroffen sind graue Preise, Streichpreise und helle Schaltflächen.
- Formularfelder ohne Beschriftung (Kriterium 1.3.1), zum Beispiel das Newsletter-Feld oder die Gutscheincode-Eingabe.
- Links und Schaltflächen ohne Namen (Kriterium 4.1.2), etwa ein Warenkorb-Symbol oder ein Lupen-Symbol ohne Text.
- Fehlende Sprachangabe (Kriterium 3.1.1), die Screenreader für die richtige Aussprache brauchen.
- Seiten ohne Titel (Kriterium 2.4.2).
Wie viel ein Werkzeug findet, hängt vom Werkzeug ab. Die Entwickler von axe-core geben an, dass ihre Bibliothek im Durchschnitt 57 Prozent der WCAG-Probleme automatisch findet (Angabe auf GitHub). Das ist eine Herstellerangabe, aber sie zeigt die Größenordnung: Ein großer Teil bleibt der Handprüfung überlassen.
Welche der WCAG-Kriterien ein Online-Tool automatisch prüft, welche es nur als Hinweis meldet und welche Sie selbst testen, zeigt der Ratgeber WCAG-Check online.
Was nur Menschen prüfen können
Ein Werkzeug sieht Code, keine Bedeutung. Es erkennt, dass ein Bild einen Alternativtext hat, aber nicht, ob „IMG_4711“ einer blinden Kundin etwas nützt. Es erkennt, dass ein Feld beschriftet ist, aber nicht, ob die Fehlermeldung bei einer falschen Postleitzahl verständlich ist. Diese Punkte prüfen Sie selbst:
- Tastatur (2.1.1, Stufe A): Legen Sie die Maus weg. Gehen Sie mit der Tabulatortaste von der Startseite über Suche, Produktseite und Warenkorb bis zur Zahlungsauswahl. Lassen sich Menü, Größenwahl, Mengenfeld und Cookie-Banner mit Tab, Enter, Leertaste und Pfeiltasten bedienen? Kommen Sie aus jedem Dialog wieder heraus?
- Sichtbarer Fokus (2.4.7 und 2.4.11, Stufe AA): Sehen Sie bei jedem Schritt, wo Sie gerade sind? Verdeckt eine fest stehende Kopfleiste oder ein Chat-Fenster das gerade fokussierte Element ganz?
- Reihenfolge (2.4.3, Stufe A): Springt der Fokus in einer sinnvollen Reihenfolge, oder landet er nach „In den Warenkorb“ plötzlich in der Fußzeile?
- Zoom (1.4.4, Stufe AA): Vergrößern Sie im Browser auf 200 Prozent. Bleiben Preis, Varianten und die Schaltfläche zum Bestellen sichtbar und erreichbar?
- Klickziele (2.5.8, Stufe AA): Sind kleine Schaltflächen wie Plus und Minus am Mengenfeld oder das Schließen-Kreuz mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel groß oder weit genug voneinander entfernt?
- Fehlermeldungen im Checkout (3.3.1, Stufe A): Lassen Sie ein Pflichtfeld leer. Wird der Fehler in Text benannt und nicht nur durch eine rote Umrandung?
- Doppelte Eingaben (3.3.7, Stufe A): Müssen Kunden die Rechnungsadresse erneut tippen, obwohl sie gleich der Lieferadresse ist? Ein Häkchen „wie Lieferadresse“ genügt.
- Anmeldung (3.3.8, Stufe AA): Lässt das Kundenkonto Passwortmanager und Einfügen zu? Ein Rätsel-Captcha ohne Alternative ist eine Barriere.
- Hilfe (3.2.6, Stufe A): Stehen Kontakt, Telefonnummer oder Chat auf allen Seiten an derselben relativen Stelle?
- Screenreader: Der Screenreader NVDA ist kostenlos; die Bundesfachstelle empfiehlt Screenreader etwa, um die Lesereihenfolge zu prüfen. Hören Sie sich eine Produktseite an: Wird der Preis vorgelesen, wird die gewählte Größe angesagt, wird gemeldet, dass der Artikel im Warenkorb liegt?
Wenn Sie einen schnellen Einstieg ohne Shop-Bezug suchen, bietet das W3C mit den Easy Checks einfache Prüfungen zu Seitentitel, Alternativtexten, Überschriften, Kontrast, Zoom, Tastatur und Formularen. Auch das W3C betont dort, dass eine Seite diese Prüfungen bestehen und trotzdem erhebliche Barrieren haben kann. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit schreibt über solche Schnelltests ebenfalls, dass sie keine vollständigen Tests sind und nur einen groben Eindruck geben.
Welche Seiten Sie prüfen
Ein Onlineshop ist nach § 2 Nr. 26 BFSG ein Dienst, der im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht wird. Entscheidend ist also der Weg vom ersten Besuch bis zur Bestellung. Prüfen Sie mindestens:
| Seite | Worauf Sie achten | Typische Barriere |
|---|---|---|
| Startseite | Navigation, Suche, Cookie-Banner, Sprachangabe | Menü öffnet nur bei Mausberührung |
| Kategorie und Suchergebnis | Filter, Sortierung, Produktkacheln | Filter lassen sich nicht mit der Tastatur setzen |
| Produktseite | Bilder, Varianten, Preis, „In den Warenkorb“ | Farbauswahl nur als Farbfeld ohne Namen |
| Warenkorb und Checkout | Mengenfeld, Adressformular, Fehlermeldungen, Zahlungsarten | Zahlungsfenster eines Anbieters ohne Tastaturbedienung |
| Kundenkonto | Registrierung, Anmeldung, Passwort vergessen | Captcha ohne Alternative |
| Barrierefreiheitserklärung | verlinkt von jeder Seite, selbst barrierefrei | Erklärung nur als eingescanntes PDF |
Die Zahlungsfunktionen verdienen besondere Aufmerksamkeit, weil § 19 BFSGV sie ausdrücklich nennt. Die Erklärung gehört dazu, weil Sie nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG die Informationen nach Anlage 3 erstellen und in barrierefreier Form zugänglich machen müssen. Was hineingehört, zeigt unser Muster für die Barrierefreiheitserklärung im Onlineshop. AGB, Widerrufsformular oder Datenblätter als PDF prüfen Sie mit eigenen Werkzeugen; wie, steht im Ratgeber Barrierefreie PDF nach PDF/UA.
Werkzeuge, die Sie kostenlos nutzen können
| Werkzeug | Art | Wofür |
|---|---|---|
| axe-core | quelloffene Prüfbibliothek | automatische Prüfung einzelner Seiten gegen WCAG-Regeln |
| Lighthouse, erklärt auf web.dev | in den Chrome-Entwicklertools oder als Erweiterung | schneller Überblick mit Punktzahl |
| W3C Easy Checks | Anleitung | erste Handprüfung ohne Vorwissen |
| NVDA, empfohlen von der Bundesfachstelle | kostenloser Screenreader | hören, was blinde Kundschaft hört |
| BIK BITV-Test | Prüfverfahren mit Prüfschritten für WCAG 2.2 | Grundlage für eine vollständige Prüfung; die Bundesfachstelle nennt ihn in ihrer FAQ als Hilfsmittel |
Einen eigenen Kriterienkatalog zum BFSG hat die Bundesfachstelle nach ihrer FAQ nicht; sie verweist auf die Prüfschritte des BITV-Tests.
Das Ergebnis lesen und abarbeiten
Ein brauchbarer Prüfbericht besteht nicht aus einer Punktzahl, sondern aus Funden, die sich abarbeiten lassen. Achten Sie auf drei Angaben:
- Schweregrad: Kritisch ist, was Menschen aussperrt, zum Beispiel eine Bestell-Schaltfläche ohne Namen. Gering ist, was stört, aber den Kauf nicht verhindert.
- Fundstelle: Zu jedem Fund gehört die Stelle im Code, meist als HTML-Auszug. Damit findet Ihre Agentur das Problem schnell.
- Kriterium: Jeder Fund sollte einem WCAG-Kriterium zugeordnet sein, etwa 1.1.1 für Alternativtexte. So sehen Sie, welches Ziel dahintersteht.
Zählen Sie nach Regeln, nicht nach Vorkommen. Ein Beispiel: Meldet der Test denselben Kontrastfehler 300 Mal, liegt das meist an einer einzigen Farbe im Theme und ist eine einzige Änderung. Gehen Sie dann in dieser Reihenfolge vor: zuerst alles Kritische im Checkout, dann Produktseite, dann Startseite und Kategorien, zuletzt die geringen Funde. Wie Sie die Behebung im Shop planen, beschreibt unser Fahrplan in sieben Schritten, um Ihre Website barrierefrei zu machen.
Eine Punktzahl hilft beim Vergleich vor und nach einer Änderung. Sie sagt aber nichts darüber, ob Ihr Shop die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Prüfen ist keine einmalige Sache
Nach § 14 Abs. 3 BFSG müssen die Anforderungen „stets erfüllt“ sein, solange Sie die Dienstleistung anbieten. Ein neues Theme, ein Plugin-Update oder ein neuer Zahlungsanbieter kann Barrieren einbauen, die vorher nicht da waren. Prüfen Sie deshalb nach jeder solchen Änderung erneut, mindestens automatisch und mit dem Tastaturtest im Checkout.
Halten Sie jede Prüfung in einer kurzen Notiz fest:
- Datum und geprüfte Seiten
- verwendete Werkzeuge und Prüfmaßstab (WCAG 2.2, Stufe A und AA)
- die wichtigsten Funde und was Sie bis wann beheben
- was behoben ist
Die Marktüberwachung liegt bei der MLBF, bei der Verbraucher auch Barrieren melden können. Sie überwacht Dienstleistungen laut FAQ der Bundesfachstelle stichprobenartig. Eine dokumentierte Prüfung mit Behebungsplan zeigt dann, dass Sie die Sache ernst nehmen. Welche Pflichten Sie insgesamt treffen und wann Kleinstunternehmen ausgenommen sind, lesen Sie im Ratgeber BFSG für Onlineshops: die Pflichten im Überblick.
Ihr nächster Schritt
Starten Sie mit dem kostenlosen Scan Ihres Shops. Sie geben nur die Adresse Ihres Shops ein. Der Scan prüft Startseite, eine Produktseite und den Warenkorb automatisch mit axe-core gegen die Regeln der WCAG 2.2 in den Stufen A und AA und schaut nach, ob Ihre Barrierefreiheitserklärung verlinkt ist und ob Besucher Ihnen Barrieren melden können. Er dauert meist unter einer Minute. Wie jeder automatische Test findet er nur einen Teil der Barrieren; die Handprüfung mit der Checkliste oben ersetzt er nicht.
Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie Ihren Fall mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder einer Anwältin oder einem Anwalt.
Stand: 14.10.2026. Quellen gelesen am 14.10.2026.