Barrierefreiheit regelmäßig prüfen: wie oft und warum
Veröffentlicht am 24. Oktober 2026
Prüfen Sie die Barrierefreiheit Ihres Shops nicht einmal, sondern laufend: nach jeder Änderung am Shop gezielt die betroffene Stelle und zusätzlich in einem festen Takt, den Sie selbst wählen. Unsere Empfehlung für kleine Shops ist ein kurzer automatischer Scan und ein Tastaturtest im Monat, eine gründlichere Stichprobe mit Screenreader im Quartal und eine vollständige Prüfung einmal im Jahr; den Plan dafür und ein Protokoll-Muster finden Sie unten.
Wie eine einzelne Prüfung abläuft, beschreibt die Checkliste Website auf Barrierefreiheit prüfen. Dieser Artikel klärt die nächste Frage: Wie bleibt das Ergebnis richtig, wenn sich der Shop jede Woche ein wenig ändert?
Warum eine einmalige Prüfung nicht reicht
Fällt Ihr Shop unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), ist die Pflicht nicht mit einer Prüfung erledigt. § 14 Abs. 3 BFSG lautet: „Der Dienstleistungserbringer gewährleistet, dass die Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung stets erfüllt werden, wenn er eine Dienstleistung anbietet oder erbringt.“ Im nächsten Satz heißt es, er trägt „Veränderungen bei der Art und Weise der Erbringung der Dienstleistung“ sowie Änderungen der Anforderungen und der Normen „gebührend Rechnung“.
Das Gesetz nennt keinen Prüftakt. Nach unserer Lesart können Sie „stets erfüllt“ aber nur gewährleisten, wenn Sie nach Änderungen nachsehen. Ein Prüfbericht vom letzten Jahr sagt nichts über das Theme-Update von letzter Woche.
Finden Sie dabei eine Barriere, greift § 14 Abs. 4 BFSG: „Bei Nichtkonformität ergreift der Dienstleistungserbringer die erforderlichen Korrekturmaßnahmen, um die Konformität der Dienstleistung mit den Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung herzustellen.“ Der folgende Satz verlangt außerdem: Genügt die Dienstleistung den Anforderungen nicht, „informiert der Dienstleistungserbringer darüber unverzüglich die Marktüberwachungsbehörde und die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen er die Dienstleistung anbietet oder erbringt“. Dabei macht er nach Satz 3 „ausführliche Angaben, insbesondere über die Art der Nichtkonformität und die ergriffenen Korrekturmaßnahmen“. Eine Ausnahme für schnell behobene Funde nennt das Gesetz nicht. Nach unserer Lesart ist offen, ob schon jeder kleine Einzelfund als Nichtkonformität der Dienstleistung zählt; das klären Sie im Zweifel mit einer Anwältin oder einem Anwalt. Halten Sie in jedem Fall fest, was Sie gefunden, wann Sie es behoben und ob Sie es gemeldet haben. Das Protokoll unten ist dafür gemacht.
Nach § 14 Abs. 5 BFSG müssen Sie der Marktüberwachungsbehörde auf begründetes Verlangen „alle Auskünfte“ erteilen, die zum Nachweis der Konformität erforderlich sind. Welche Unterlagen dafür sinnvoll sind, steht im Ratgeber BFSG-Nachweis: welche Unterlagen Sie bereithalten sollten.
Eine Ausnahme: Nach § 3 Abs. 3 BFSG gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit „nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen“. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Shop überhaupt unter das Gesetz fällt.
Auch das W3C sieht regelmäßige Prüfung als normalen Fall. Die WCAG Evaluation Methodology (WCAG-EM) 2.0, eine W3C Group Note vom 23. Juli 2026, nennt als Anlass für Prüfungen ausdrücklich „periodic monitoring of the accessibility performance of a product over time“. Eine Prüfung kann danach wiederholt werden, „when issues are identified and repaired by the product's owner or developer, or periodically to monitor progress“.
Was sich in einem Shop laufend ändert
Barrieren entstehen selten, weil jemand sie einbaut. Sie kommen mit Änderungen, die mit Barrierefreiheit nichts zu tun haben. Typische Anlässe sind:
- Theme-Update oder neues Theme: Fokusrahmen, Menüs, Farben und der Aufbau von Produktseite und Warenkorb können sich ändern, auch bei einem kleinen Versionssprung.
- Neue App oder neues Plugin: Bewertungs-Widgets, Chat-Knöpfe, Upsell-Popups und Filter bringen eigene Bedienelemente mit, die oft nicht per Tastatur erreichbar sind oder andere Elemente verdecken.
- Neue Produkte und Bilder: Fehlende Alternativtexte, Text im Bild (etwa „Nur heute 20 %“) und Produktvarianten, die nur über Farbfelder ohne Beschriftung wählbar sind.
- Aktionsbanner und Countdowns: Laufschriften, automatisch wechselnde Slider und Texte in Markenfarben mit zu wenig Kontrast.
- Update des Consent-Tools: Das Cookie-Banner ist das Erste, was Besucher bedienen müssen. Ein Update des Anbieters kann Fokusführung und Darstellung ändern.
- Neuer oder geänderter Zahlungsanbieter: Eingebettete Zahlungsfelder und Weiterleitungen gehören zum Bestellweg. Nach der Konformitätsanforderung 5.2.3 „Complete processes“ der WCAG 2.2 müssen alle Seiten eines Prozesses konform sein, damit eine Seite daraus konform ist; das W3C nennt als Beispiel ausdrücklich die Seiten eines Onlineshops von der Produktauswahl bis zum Checkout. Prüfen Sie deshalb den ganzen Bestellweg, nicht nur die geänderte Seite.
- Neue PDFs: AGB, Datenblätter, Rechnungsvorlagen und Kataloge, die Sie hochladen oder neu erzeugen.
- Neue Regeln und Normen: § 14 Abs. 3 BFSG nennt auch Änderungen der Anforderungen und der in Bezug genommenen Normen. Nach unserer Lesart genügt es, einmal im Jahr nachzusehen, ob sich etwas getan hat.
Der Prüfplan: Anlass, Takt, Umfang
Die Takte und Zeiten in dieser Tabelle sind unsere Empfehlung für einen kleinen Shop mit einem Shopsystem wie Shopify, WooCommerce oder Shopware. Sie stehen so in keinem Gesetz und keiner Norm. Ein Shop mit täglichen Änderungen prüft öfter, ein Shop, der sich kaum ändert, kann den Monatstakt strecken.
| Anlass oder Takt | Was Sie prüfen | Wie lange (Schätzung) | Wer | Womit |
|---|---|---|---|---|
| Nach jedem Theme-Update | Startseite, eine Produktseite, Warenkorb, Checkout bis vor die Zahlung | 30 bis 45 Minuten | Sie oder Ihre Agentur | Automatischer Scan, Tastaturtest |
| Nach jeder neuen App oder jedem Plugin | Jede Seite, auf der die App etwas anzeigt | 10 bis 20 Minuten | Wer die App installiert | Tastaturtest, kurzer Blick mit Zoom auf 400 Prozent |
| Nach Update des Consent-Tools | Cookie-Banner und der Link zum erneuten Öffnen | 5 Minuten | Sie | Tastaturtest, Kontrastprüfer |
| Nach Wechsel oder Update des Zahlungsanbieters | Ganzer Bestellweg mit einer Testbestellung | 20 bis 30 Minuten | Sie oder Ihre Agentur | Tastaturtest, Screenreader-Stichprobe der Zahlungsfelder |
| Beim Einstellen neuer Produkte | Alternativtexte, Text im Bild, Beschriftung der Varianten | 1 bis 2 Minuten je Produkt | Wer die Produkte pflegt | Sichtprüfung im Shop-Backend |
| Vor einer Aktion mit Banner oder Popup | Banner, Popup, Countdown auf Startseite und Mobilgerät | 10 Minuten | Wer die Aktion baut | Kontrastprüfer, Tastaturtest, Prüfung auf Laufschrift ohne Pause-Knopf |
| Bei neuen oder geänderten PDFs | Jedes neue Dokument | 10 Minuten je Dokument | Wer das Dokument erstellt | PDF-Prüfung, etwa mit PAC |
| Monatlich | Startseite, eine Produktseite, Warenkorb | 30 Minuten | Sie | Automatischer Scan, Tastaturtest |
| Vierteljährlich | Zusätzlich Kategorieseite, Suche, Kundenkonto, Checkout, Kontaktformular | 2 bis 3 Stunden | Sie oder Ihre Agentur | Scan, Tastaturtest, Screenreader-Stichprobe (NVDA unter Windows oder VoiceOver auf Mac und iPhone) |
| Jährlich | Repräsentative Stichprobe des ganzen Shops, Barrierefreiheitserklärung, Stand der Normen | 1 bis 2 Tage oder externer Auftrag | Fachkundige Person, intern oder extern | Vollständige Prüfung gegen WCAG 2.2 AA, etwa nach WCAG-EM |
Für die Stichprobe bei wiederholten Prüfungen gibt WCAG-EM einen nützlichen Hinweis: Nehmen Sie einen Teil der Seiten aus der letzten Prüfung wieder auf, damit die Ergebnisse vergleichbar bleiben, und ersetzen Sie den anderen Teil durch neue, damit mehr vom Shop abgedeckt wird. WCAG-EM schreibt, der ersetzte Anteil sei „typically about half of the initial sample set“.
Die vier Werkzeuge und was sie leisten
- Automatischer Scan: schnell und gut für Wiederholungen, weil er jedes Mal gleich prüft. Er findet etwa fehlende Alternativtexte oder zu geringen Kontrast, aber nicht, ob ein Alternativtext sinnvoll ist. Welche Kriterien ein Tool überhaupt prüfen kann, zeigt WCAG-Check online: welche Kriterien ein Tool prüft.
- Tastaturtest: Maus weglegen und mit Tab, Enter, Leertaste und Escape durch den Shop gehen. Er findet, was kein Scan findet: Fokusfallen, unsichtbaren Fokus, verdeckte Elemente. Der Ablauf steht im Tastaturtest in 10 Minuten.
- Screenreader-Stichprobe: Sie hören, ob Knöpfe, Formularfelder und Fehlermeldungen verständlich vorgelesen werden. Eine Stichprobe ersetzt keinen Test mit Menschen, die täglich einen Screenreader nutzen, zeigt aber grobe Mängel.
- PDF-Prüfung: Ein Webseiten-Scan prüft Ihre PDFs meist nicht mit. Neue Dokumente prüfen Sie deshalb einzeln.
Was automatische Tools nicht leisten
Ein Scan ist der günstigste Teil der Prüfung, aber nur ein Teil. Das W3C schreibt in seinem Überblick zur Prüfung von Barrierefreiheit: „no tool alone can determine if a site meets accessibility standards. Knowledgeable human evaluation is required to determine if a site is accessible.“ Und in der Anleitung Selecting Web Accessibility Evaluation Tools: „Tools cannot check all accessibility aspects automatically. Human judgement is required.“ Dort steht auch, dass Tools manchmal „false or misleading results“ liefern.
Ein grüner Scan heißt also nicht, dass der Shop barrierefrei ist. Er heißt nur, dass die automatisch prüfbaren Fehler nicht aufgetaucht sind. Deshalb steht in jeder Zeile des Plans neben dem Scan mindestens ein Test von Hand.
Protokoll-Muster zum Dokumentieren
Ein Protokoll belegt, dass Sie prüfen, und zeigt, ob ein Fehler schon einmal da war. Eine Tabelle in Ihrer Tabellenkalkulation genügt. Legen Sie pro Prüfung eine Zeile an und hängen Sie Bildschirmfotos oder den Export des Scans in einem Ordner mit demselben Datum ab.
| Feld | Was Sie eintragen | Beispiel (erfunden) |
|---|---|---|
| Datum | Tag der Prüfung | 03.11.2026 |
| Anlass | Takt oder Änderung | Theme-Update auf neue Version |
| Geprüft von | Name, intern oder extern | Inhaberin |
| Umfang | Welche Seiten und Abläufe | Startseite, Produktseite „Teekanne 1 l“, Warenkorb, Checkout bis Zahlung |
| Maßstab | Richtlinie und Stufe | WCAG 2.2 AA |
| Werkzeuge | Scan, Browser, Screenreader, PDF-Prüfer mit Version | Automatischer Scan, Firefox, Tastatur |
| Fund | Was genau, wo, mit welcher Taste | Menü öffnet sich nicht mit Enter, nur mit Maus |
| Kriterium | Nummer aus den WCAG, falls bekannt | 2.1.1 Tastatur |
| Schwere | Blockiert den Kauf, erschwert, kosmetisch | Blockiert die Navigation |
| Maßnahme | Was Sie getan oder beauftragt haben | Agentur beauftragt; vorübergehend Link zu allen Kategorien im Fußbereich |
| Erledigt am | Datum der Behebung | 05.11.2026 |
| Nachtest | Datum und Ergebnis der Wiederholung | 05.11.2026, bestanden |
Drei Hinweise aus der Praxis:
(1) Schreiben Sie den Fund so auf, dass ein Entwickler ihn nachstellen kann: Browser, Seite, Taste, was passiert und was hätte passieren sollen.
(2) Tragen Sie auch Prüfungen ohne Fund ein. Eine leere Fundspalte mit Datum ist genau der Beleg, dass Sie regelmäßig hinsehen.
(3) Bewahren Sie externe Prüfberichte beim Protokoll auf. Wie Sie einen solchen Bericht lesen und welche Angaben darin stehen sollten, erklärt Prüfbericht zur Barrierefreiheit verstehen. Wer die Schritte der WCAG-EM genau abbilden will, findet beim W3C das quelloffene WCAG-EM Report Tool, das nach Angaben des W3C aus Ihren Eingaben einen strukturierten Bericht erzeugt. Selbst prüft es nichts, wie das W3C in seinem Überblick zur Prüfung schreibt.
Wer im Shop wofür zuständig ist
Monitoring braucht vor allem feste Zuständigkeiten. Legen Sie fest:
- Wer Updates einspielt, prüft danach die betroffenen Seiten, bevor das Update als erledigt gilt.
- Wer Produkte pflegt, prüft Alternativtexte und Bildtexte beim Einstellen, nicht später.
- Wer Aktionen baut, prüft Banner und Popups vor dem Start.
- Eine Person führt das Protokoll und erinnert an den Monats-, Quartals- und Jahrestermin. Ein wiederkehrender Kalendereintrag reicht.
Arbeitet eine Agentur für Sie, nehmen Sie den Tastaturtest nach Updates in den Auftrag auf und lassen Sie sich das Ergebnis im Protokollformat geben.
Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie Ihren Fall mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder einer Anwältin oder einem Anwalt.
Ihr nächster Schritt
Beginnen Sie Ihr Protokoll mit einer ersten Zeile: Der kostenlose Scan prüft Ihre Startseite, eine Produktseite und den Warenkorb automatisch gegen die WCAG-Regeln, ohne Anmeldung, und zeigt, was zuerst behoben werden sollte. Weil automatische Werkzeuge nur einen Teil der Barrieren finden, ergänzen Sie den Scan gleich danach mit dem Tastaturtest und tragen beides mit Datum ein.
Stand: 24.10.2026. Quellen gelesen am 24.10.2026.