BITV-Test, WCAG-Test, BFSG-Check: die Unterschiede für Onlineshops
Veröffentlicht am 23. Oktober 2026
Ein BITV-Test ist ein Prüfverfahren, kein Gesetz: Der BIK BITV-Test prüft eine Website von Hand gegen die europäische Norm EN 301 549, auf die die BITV 2.0 verweist, und die BITV 2.0 selbst gilt für öffentliche Stellen, nicht für Ihren Onlineshop. Für einen Shop gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG); ein BITV-Test kann dafür trotzdem die richtige Prüfung sein, deckt aber nicht alles ab, was das BFSG von Ihnen verlangt, zum Beispiel keine PDFs und nicht den Inhalt Ihrer Barrierefreiheitserklärung.
Wie Sie Ihren Shop insgesamt prüfen, vom automatischen Test bis zur Handprüfung, zeigt die Checkliste, um Ihre Website auf Barrierefreiheit zu prüfen. Hier geht es nur um die Begriffe: was hinter BITV-Test, WCAG-Test und BFSG-Check steckt, welcher davon zu welcher Lage passt und was Sie fragen, wenn Ihnen jemand einen „BITV-Test“ anbietet.
Fünf Begriffe, die oft vermischt werden
| Begriff | Was es ist | Für wen es gilt |
|---|---|---|
| BITV 2.0 | Verordnung zum Behindertengleichstellungsgesetz, § 1 Abs. 2 BITV 2.0 | öffentliche Stellen des Bundes, siehe § 12 BGG und § 12a BGG |
| BFSG und BFSGV | Gesetz und Verordnung für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter der Onlinehandel (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG, § 19 BFSGV) | Unternehmen, die online an Verbraucher verkaufen (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG), sofern sie nicht als Kleinstunternehmen nach § 3 Abs. 3 BFSG ausgenommen sind |
| EN 301 549 | europäische Norm für barrierefreie Informationstechnik; in Kraft ist die Fassung V3.2.1, die Nachfolgefassung V4.1.1 ist seit September 2026 veröffentlicht, aber noch nicht im EU-Amtsblatt genannt | Maßstab, auf den BITV 2.0 verweist und den die Bundesfachstelle auch für das BFSG nennt |
| WCAG | Richtlinien des W3C für barrierefreie Webinhalte, aktuell WCAG 2.2 | kein Gesetz; wird über Normen und Gesetze verbindlich |
| BIK BITV-Test | Prüfverfahren mit festen Prüfschritten, durchgeführt von Prüfstellen im BIK BITV-Test Prüfverbund | jede Organisation, die ihre Website prüfen lassen will |
Der Begriff „BFSG-Check“ steht in keinem Gesetz und bezeichnet kein festgelegtes Verfahren. Dahinter kann ein Gratis-Scan, ein Abo oder eine anwaltliche Prüfung stecken; was ein solcher Check umfassen muss, steht im Ratgeber BFSG-Check für Onlineshops.
Warum ein BITV-Test trotzdem für Shops taugt
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit beantwortet genau diese Frage in ihrer FAQ zum BFSG (Frage 21). Die BITV 2.0 „regelt die Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit, die öffentliche Stellen des Bundes erfüllen müssen“. Für Websites verweise sie vorwiegend auf die EN 301 549 in der Version V3.2.1. Dann heißt es: „Diese Vorgaben können auch für Websites, die unter das BFSG fallen, genutzt werden. Insofern kann ebenso der verbreitete BITV-Test zum Prüfen der Barrierefreiheit von Websites von Wirtschaftsakteuren genutzt werden.“
Der Grund liegt im Maßstab. Das BFSG nennt selbst keine Prüfkriterien; § 12 Nr. 3 BFSGV verlangt, dass Webseiten „wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust“ gestaltet werden. Für die Umsetzung verweist die Bundesfachstelle in derselben FAQ (Frage 9) auf die EN 301 549 V3.2.1 und kündigt an, dass die für das BFSG aktualisierte Fassung auf die WCAG 2.2 verweisen wird. Eine eigene Checkliste zum BFSG hat sie nach eigener Aussage nicht; sie verweist stattdessen auf die Prüfschritte auf der Website des BIK BITV-Tests, konkret auf die des BIK WCAG 2.2 Tests.
Was in der BITV 2.0 steht, aber für Shops nicht gilt:
- Erläuterungen in Gebärdensprache und Leichter Sprache. § 4 BITV 2.0 verlangt sie auf der Startseite „einer Website einer öffentlichen Stelle“. Das BFSG enthält dazu laut FAQ der Bundesfachstelle (Frage 20) keine ausdrücklichen Vorschriften.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 7 BITV 2.0 mit jährlicher Aktualisierung. Für Ihren Shop gelten stattdessen die Informationen nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG und Anlage 3 BFSG.
Wer Ihnen sagt, Ihr Shop müsse „BITV-konform“ sein, verwechselt also das Gesetz mit dem Maßstab. Nach unserer Lesart ist ein Shop, der die EN 301 549 erfüllt, technisch gut aufgestellt; rechtlich gilt für ihn trotzdem das BFSG mit seinen eigenen Pflichten.
Die drei Varianten des BIK-Tests
Auf bitvtest.de gibt es den Test für Websites in drei Varianten:
| Variante | Was geprüft wird | Umfang laut BIK | Passt für Ihren Shop? |
|---|---|---|---|
| BIK BITV-Test (Web) | Anforderungen der EN 301 549 V3.2.1, also WCAG 2.1 A und AA plus weitere Anforderungen der Norm | 98 Prüfschritte für 88 Anforderungen | ja, prüft den Maßstab, den die Bundesfachstelle heute nennt |
| BIK BITV-Test + WCAG 2.2 (Web) | wie oben, zusätzlich die sechs neuen Anforderungen der WCAG 2.2 auf Stufe AA | BITV-Test plus sechs Prüfschritte | ja, und prüft schon die neuen WCAG-2.2-Kriterien |
| BIK WCAG-Test (Web) | nur WCAG 2.2 A und AA, ohne die weiteren Anforderungen der Norm | 60 Prüfschritte für 50 Anforderungen | nach Empfehlung des BIK eher nicht, siehe unten |
Die Zahlen der Prüfschritte stehen in der Beschreibung des Prüfverfahrens. Die weiteren Anforderungen der Norm stammen laut dieser Beschreibung aus den Kapiteln 5, 6, 7, 11 und 12 der EN 301 549, darunter Kapitel 12 „Dokumentation und Support“. Zum WCAG-Test schreibt das BIK in seinen häufigen Fragen, er komme „für Anbieter im internationalen Kontext in Frage, die nicht der BITV 2.0 oder entsprechenden Ländergesetzen bzw. dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet sind.“ Für einen Shop in Deutschland empfiehlt das BIK also eine der beiden BITV-Varianten.
Auslegung zur Wahl zwischen den beiden: Die WCAG 2.2 bauen laut W3C auf WCAG 2.1 auf und haben nur ein Kriterium gestrichen, 4.1.1; Inhalte, die WCAG 2.2 erfüllen, erfüllen auch WCAG 2.1. Wenn Sie ohnehin prüfen lassen, nehmen Sie die Variante mit WCAG 2.2; das BIK nennt sie zukunftssicher, weil sie die sechs neuen WCAG-2.2-Kriterien schon mitprüft. Ob für die neue Normfassung weitere Prüfschritte hinzukommen, fragen Sie die Prüfstelle.
Zur neuen Normfassung: ETSI hat die EN 301 549 V4.1.1 im September 2026 veröffentlicht (PDF), laut der irischen Behörde NDA am 2.9.2026; sie verweist auf WCAG 2.2. Als harmonisierte Norm gilt sie erst, wenn die EU-Kommission sie im Amtsblatt nennt; eine solche Fundstelle haben wir am 23.10.2026 nicht gefunden. Bis dahin bleibt V3.2.1 der Maßstab.
Was ein BITV-Test für einen Shop nicht abdeckt
Die Beschreibung des Prüfverfahrens nennt selbst, was nicht geprüft wird. Legen Sie das neben die Pflichten aus dem BFSG:
| Pflicht für Ihren Shop | Deckt der BIK BITV-Test das ab? | Was Sie zusätzlich brauchen |
|---|---|---|
| Shopseiten, Warenkorb, Checkout, Kundenkonto nach § 12 Nr. 3 und § 19 BFSGV | ja, für die ausgewählten Seiten; Prozesse wie der Checkout werden laut BIK vollständig einbezogen | nichts, wenn der Checkout in der Seitenauswahl liegt; fragen Sie danach |
| PDFs wie AGB, Widerrufsformular, Datenblätter | nein: „Mit dem BITV- / WCAG-Test prüfen wir HTML-Seiten, PDF-Dokumente werden nicht geprüft.“ | eine eigene PDF-Prüfung, siehe PDF auf Barrierefreiheit prüfen |
| Informationen nach Anlage 3 BFSG, meist als Barrierefreiheitserklärung | nur als Seite in der Auswahl; den Inhalt nicht: „Die Überprüfung der Erklärung zur Barrierefreiheit selbst aber ist nicht Teil des BITV- / WCAG-Tests.“ | die Erklärung selbst gegen die Mindestangaben aus Anlage 3 prüfen |
| Shop mit Overlay-Widget (Barrierefreiheits-Knopf eines Drittanbieters) | keine Aussage: „BIK Prüfstellen können für Websites, die ein Overlay-Tool nutzen, derzeit keine sichere Aussage zur Konformität gemäß EN / WCAG machen.“ Ergebnis und Prüfzeichen dürfen dann nicht veröffentlicht werden | vor dem Test klären, ob das Widget bleiben soll |
| Seiten, die nicht in der Stichprobe lagen | nein: Das Prüfzeichen bezieht sich auf die geprüften Seiten, „Für den Rest der Seite gilt nur eine Konformitätsvermutung.“ | eigene Kontrolle neuer Vorlagen, etwa mit Scan und Tastaturtest |
| Dauerhafte Erfüllung, „stets“ nach § 14 Abs. 3 BFSG | nein: Konformität kann laut BIK „nur für den Zeitpunkt des Tests bestätigt werden“ | Nachprüfung nach Theme-Wechsel, neuen Plugins, neuem Zahlungsanbieter |
Alle Zitate in der Tabelle stammen aus der Verfahrensbeschreibung, gelesen am 23.10.2026.
Entscheidungstabelle: welcher Test für welche Lage
Die Tabelle ist unsere Empfehlung auf Grundlage der verlinkten Quellen. Gehen Sie von oben nach unten; die erste passende Zeile gilt.
| Ihre Lage | Passender Test | Warum |
|---|---|---|
| Sie wissen noch nicht, wo Ihr Shop steht | automatischer Scan und eigener Tastaturtest | kostet nichts, zeigt die größten Fehler; ein BITV-Test würde vor allem bekannte Mängel auflisten |
| Sie haben die offensichtlichen Fehler behoben und wollen wissen, was noch fehlt | BIK BITV-Test + WCAG 2.2 als vorbereitender Test, Ergebnis intern | das BIK beschreibt einen zweistufigen Weg: erst Mängel finden, dann beheben, dann erneut prüfen |
| Ihr Checkout oder Ihr Kundenkonto ist individuell programmiert | BIK BITV-Test + WCAG 2.2 | Handprüfung von Prozessen, die kein Scan beurteilen kann |
| Sie wollen gegenüber Kunden, Behörde oder Geschäftspartnern einen unabhängigen Nachweis zeigen | BIK BITV-Test + WCAG 2.2 mit unabhängiger Seitenauswahl, veröffentlicht | nur dann darf der Bericht veröffentlicht und ein Prüfzeichen gezeigt werden |
| Ihr Angebot fällt nicht unter das BFSG, und Sie wollen nur nach dem internationalen Standard prüfen lassen | BIK WCAG-Test | laut BIK für Anbieter, die nicht an BITV oder BFSG gebunden sind |
| Ihnen wurde eine Barriere gemeldet oder Sie haben eine Abmahnung erhalten | erst Rechtsrat, dann gezielte Prüfung der genannten Stelle | ein Test beantwortet keine Rechtsfrage |
| Ihr Shop nutzt ein Overlay-Widget und Sie wollen es behalten | kein BIK-Prüfzeichen möglich | siehe Tabelle oben |
Wo ein Scan und wo ein Audit besser passt und was beides kostet, vergleicht die Entscheidungstabelle im Ratgeber BFSG-Check für Onlineshops. Welche Kriterien ein Werkzeug überhaupt automatisch prüfen kann, zeigt WCAG-Check online.
Ist das angebotene Produkt ein echter BITV-Test?
„BITV-Test“ wird oft als Gattungsbegriff benutzt. Das BIK schreibt in seinen häufigen Fragen: „BIK ist eine eingetragene Marke der DIAS GmbH.“ Und: „Ein BITV-Test nach dem BIK Prüfverfahren kann nur von BIK Prüfstellen durch qualifizierte BIK Prüfende durchgeführt werden.“ Wer nur die öffentlichen Prüfschritte abarbeitet, bietet keinen BIK-Test an: „Eine Nutzung der BIK Prüfschritte außerhalb der in den BIK Prüfverfahren festgelegen Abläufe ist deshalb kein BIK BITV-Test.“
Daran erkennen Sie einen BIK BITV-Test:
- Der Anbieter steht in der Liste des BIK BITV-Test Prüfverbunds, oder er vermittelt nachvollziehbar an eine Prüfstelle daraus.
- Die Prüfstelle wählt die Seiten selbst aus, und Sie erfahren vorher nur die Anzahl. Geben Sie die Seiten vor oder sprechen Sie die Auswahl ab, gilt laut häufigen Fragen des BIK: „Das Testergebnis kann nicht veröffentlicht werden. Sie dürfen es nur intern verwenden.“
- Eine externe BIK-Prüfstelle sichert jeden Test in der Qualität ab (Leistungsbeschreibung).
- Sie erhalten einen Prüfbericht als HTML und als PDF, in der Regel nach 4 bis 6 Wochen einschließlich Qualitätssicherung (ebenda).
Vorsicht bei einem „BITV-Test“, der in Minuten fertig ist oder nur eine Seite umfasst. Die kostenlose BITV-Selbstbewertung des BIK bewertet nur eine einzelne Seite, ihr Bericht ist laut BIK „nicht als Nachweis der Barrierefreiheit zu nutzen“, und sie „darf nicht für kommerzielle Testaufträge eingesetzt werden“. Für Ihren eigenen Selbsttest ist sie dagegen gut geeignet.
Fragen an den Anbieter
Stellen Sie diese Fragen schriftlich, bevor Sie einen Auftrag erteilen, und legen Sie die Antworten zu Ihren Unterlagen.
- Ist das ein BIK BITV-Test, und welche Prüfstelle aus dem Prüfverbund führt ihn durch? Oder ist es ein eigenes Verfahren, und wenn ja, nach welcher Methode?
- Welche Variante: BITV-Test, BITV-Test + WCAG 2.2 oder WCAG-Test? Warum diese für einen Shop unter dem BFSG?
- Wie viele Seiten umfasst die Auswahl, und sind Warenkorb, Checkout bis zur Zahlungsauswahl, Kundenkonto und Barrierefreiheitserklärung sicher dabei?
- Wird die Seitenauswahl unabhängig getroffen, sodass der Bericht veröffentlicht werden darf?
- Wie werden Zahlungsfenster von Drittanbietern und das Cookie-Banner behandelt?
- Was prüfen Sie nicht? Insbesondere: PDFs, Inhalt der Erklärung nach Anlage 3 BFSG, Meldeweg für Barrieren.
- Wir nutzen ein Overlay-Widget (falls zutreffend): Welche Aussage ist dann überhaupt möglich?
- Brauchen Sie einen Zugang zu einem Testkonto oder einer Testumgebung, damit Sie bis zur Bestellbestätigung prüfen können?
- Bekommen wir zu jedem Mangel die Fundstelle, das Kriterium und einen Hinweis zur Behebung, und gibt es einen Nachtest zu einem festen Preis?
- Was kostet der Test insgesamt, mit Sockelbetrag, Komplexitätsstufen und Umsatzsteuer?
Zur letzten Frage: Das BIK nennt in seinen häufigen Fragen ein Rechenbeispiel mit 7 Seiten in verschiedenen Komplexitätsstufen für 4.200 Euro netto, dazu einen Sockelbetrag von „beispielsweise 250 Euro“. Die Seitenpreise sind laut Leistungsbeschreibung des BIK nur indikativ, die Prüfstellen können abweichen. Das BIK weist außerdem darauf hin, dass nach einem ersten Test und der Behebung ein zweiter Test nötig sein kann, wenn Konformität bestätigt werden soll. Planen Sie also im Zweifel zwei Tests ein.
Das Ergebnis richtig verwenden
- Den Bericht lesen. Der BIK BITV-Test bewertet die Prüfschritte in bis zu fünf Stufen von „erfüllt“ bis „nicht erfüllt“ und vergibt derzeit keine Gesamtpunktzahl. Wie Sie Funde und Ergebniswerte lesen, zeigt Prüfbericht zur Barrierefreiheit verstehen.
- Die Lücken schließen. PDFs, Erklärung und Meldeweg prüfen Sie getrennt, siehe Tabelle oben.
- Die Erklärung anpassen. Beschreiben Sie darin den Stand, den der Test festgestellt hat, mit Prüfdatum und bekannten Mängeln. Nach unserer Lesart ist ein ehrlich beschriebener Mangel besser als die Behauptung voller Barrierefreiheit.
- Ablegen. Nach § 14 Abs. 5 BFSG geben Sie der Marktüberwachungsbehörde auf begründetes Verlangen die Auskünfte, die zum Nachweis der Konformität erforderlich sind. Ein datierter Prüfbericht mit Behebungsplan gehört in diese Unterlagen.
- Nicht als Zertifikat ausgeben. Ein Prüfzeichen gilt nach BIK für die geprüften Seiten zum Zeitpunkt des Tests. Ein Siegel, das Ihren Shop dauerhaft „BFSG-konform“ macht, gibt es nicht.
Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie Ihren Fall mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder einer Anwältin oder einem Anwalt.
Ihr nächster Schritt
Bevor Sie Geld für einen BITV-Test ausgeben, sollten die Fehler behoben sein, die ein Werkzeug findet. Der kostenlose Scan prüft Ihre Startseite, eine Produktseite und den Warenkorb automatisch gegen die Regeln der WCAG 2.2 in den Stufen A und AA, bezieht Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit und den Meldeweg ein und zeigt, was zuerst behoben werden sollte. Er braucht kein Konto. Wie jeder automatische Test findet er nur einen Teil der Barrieren; die Handprüfung, die ein BITV-Test leistet, ersetzt er nicht.
Stand: 23.10.2026. Quellen gelesen am 23.10.2026.