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Ratgeber

BFSG-Check für Onlineshops: was er umfassen muss und welche Art zu Ihnen passt

Veröffentlicht am 15. Oktober 2026

Ein vollständiger BFSG-Check für einen Onlineshop prüft vier Dinge: die Shopseiten nach den WCAG, die Informationen nach Anlage 3 BFSG (meist als Barrierefreiheitserklärung), den Meldeweg für Barrieren und die Dokumente, die Sie Kunden bereitstellen. Keine einzelne Art von Check deckt alle vier vollständig ab; die Tabelle unten zeigt, welche Kombination für Ihren Shop reicht.

Ob Sie als Kleinstunternehmen ausgenommen sind, klärt der Ratgeber BFSG für Kleinstunternehmen: wer von der Ausnahme befreit ist. Hier geht es darum, was ein Check abdecken muss und welcher Check was beweisen kann. Wie Sie einzelne Seiten von Hand und mit Werkzeugen testen, zeigt unsere Checkliste, um Ihre Website auf Barrierefreiheit zu prüfen.

Was ein BFSG-Check umfassen muss

Die Pflichten des Shopbetreibers stehen in § 14 BFSG. Daraus ergeben sich nach unserer Lesart vier Prüfgegenstände.

PrüfgegenstandRechtsgrundlageWas der Check klären muss
Shopseiten§ 14 Abs. 1 Nr. 1 BFSG, § 12 Nr. 3 und § 19 BFSGVErfüllen Startseite, Kategorie, Produktseite, Warenkorb, Checkout, Kundenkonto und Zahlung die Erfolgskriterien der WCAG in den Stufen A und AA?
Informationen nach Anlage 3§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG, Anlage 3Gibt es sie, enthalten sie die Mindestangaben, sind sie deutlich wahrnehmbar und selbst barrierefrei?
Meldewegkeine ausdrückliche Pflicht in Anlage 3; Bezug zu § 14 Abs. 4 BFSGKönnen Kunden Ihnen eine Barriere melden, und ist dieser Weg selbst bedienbar?
Dokumente§ 12 Nr. 2 BFSGVSind Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung und nach unserer Lesart auch AGB oder Widerrufsformular als PDF barrierefrei?

Shopseiten nach WCAG und EN 301 549

Das Gesetz selbst nennt keine Prüfkriterien. § 12 Nr. 3 BFSGV verlangt, dass Websites „wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust“ gestaltet sind, und § 19 BFSGV verlangt das für Onlineshops ausdrücklich auch für Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen. Hält ein Angebot harmonisierte Normen ein, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind, wird nach § 4 BFSG vermutet, dass es die Anforderungen erfüllt, soweit die Norm sie abdeckt.

Laut FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit stehen die Anforderungen an Websites in der Norm EN 301 549 V3.2.1, die auf die WCAG 2.1 in den Stufen A und AA verweist. Dieselbe FAQ kündigt an, dass die für das BFSG aktualisierte Fassung auf die WCAG 2.2 verweisen wird. Ein Check gegen WCAG 2.2 A und AA deckt die WCAG-2.1-Kriterien fast vollständig ab; nur das in 2.2 gestrichene Kriterium 4.1.1 und die zusätzlichen Anforderungen der EN 301 549 prüft er nicht mit. Welche Kriterien ein Werkzeug davon prüfen kann, erklärt der Ratgeber WCAG-Check online.

Für den Check heißt das: Er muss den ganzen Kaufweg umfassen, nicht nur die Startseite. Besonders der Checkout mit Zahlungsauswahl gehört hinein, weil § 19 BFSGV die Zahlungsfunktionen eigens nennt.

Informationen nach Anlage 3

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG müssen Sie die Informationen nach Anlage 3 erstellen und in barrierefreier Form zugänglich machen; nach § 14 Abs. 2 bewahren Sie sie auf, solange Sie den Shop betreiben. Anlage 3 verlangt die Angaben in den AGB „oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise“ und nennt, soweit anwendbar, mindestens:

  1. eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreiem Format,
  2. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung nötig sind,
  3. eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen der Verordnung erfüllt,
  4. die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg. Ein Check sollte hier nicht nur feststellen, dass eine Erklärung verlinkt ist, sondern ob die vier Angaben drinstehen und ob die dritte zum tatsächlichen Zustand Ihres Shops passt. Eine Erklärung, die volle Barrierefreiheit behauptet, während der Check Fehler im Checkout findet, ist nach unserer Lesart schlechter als eine ehrliche Liste bekannter Mängel. Formulierungen zum Übernehmen finden Sie im Muster für die Barrierefreiheitserklärung im Onlineshop.

Meldeweg

Anlage 3 schreibt keinen Meldeweg vor. Verbraucher können Barrieren aber direkt bei der MLBF melden, die dafür ein Formular anbietet. Außerdem verlangt § 14 Abs. 4 BFSG, dass Sie bei Nichtkonformität Korrekturmaßnahmen ergreifen und die Marktüberwachungsbehörde unverzüglich darüber informieren, mit Angaben zur Art der Nichtkonformität und zu den ergriffenen Korrekturmaßnahmen. Ein eigener Meldeweg, etwa eine E-Mail-Adresse oder ein Formular in der Erklärung, zeigt Ihnen Probleme früh, damit Sie sie beheben können. Ein Check prüft, ob es ihn gibt, ob er von jeder Seite erreichbar ist und ob das Formular selbst beschriftete Felder und verständliche Fehlermeldungen hat.

Dokumente

§ 12 Nr. 2 BFSGV verlangt, dass Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung barrierefrei bereitgestellt werden, unter anderem in Textformaten, die sich in andere Formate umwandeln lassen. Nach unserer Lesart betrifft das alle Dokumente, die Kunden für den Kauf brauchen: AGB, Widerrufsformular, Größentabellen oder Produktdatenblätter als PDF. Die meisten Website-Scanner öffnen keine PDFs. Wie Sie sie prüfen, beschreibt der Ratgeber PDF auf Barrierefreiheit prüfen.

Vier Arten von Checks

Hinter „BFSG-Check“ stehen sehr verschiedene Leistungen. Unter den Angeboten, die wir am 15.10.2026 in der Suche gefunden haben, waren kostenlose Scans einzelner Seiten, Scans mit kostenpflichtigem Bericht, Monatsabos zur laufenden Überwachung und ein anwaltlicher Check des Händlerbunds, der Erklärung, Rechtstexte und die Darstellung der Inhalte prüft. Fachlich lassen sie sich in vier Arten ordnen.

Selbsttest. Sie prüfen selbst, mit einer Anleitung. Das W3C bietet dafür die Easy Checks. Gründlicher ist die kostenlose BITV-Selbstbewertung des BIK-Projekts: Sie arbeitet mit 98 Prüfschritten des BITV-Tests, bewertet aber jeweils eine einzelne Seite. Der Anbieter schreibt selbst, dass sie kein Nachweis der Barrierefreiheit ist, keine Aussage über das gesamte Angebot erlaubt und nur für interne Zwecke gedacht ist. Die Bundesfachstelle sagt über Schnelltests: „Allerdings sind dies keine vollständigen Tests, sie bieten nur einen groben Eindruck.“

Automatischer Scan. Ein Werkzeug lädt Ihre Seiten und gleicht den Code mit Regeln ab. Das geht in Minuten und lässt sich nach jeder Änderung wiederholen. Das W3C schreibt in seiner Anleitung zur Auswahl von Prüfwerkzeugen: „Tools cannot check all accessibility aspects automatically. Human judgement is required.“ Und: „Sometimes evaluation tools can produce false or misleading results.“ Ein Scan zeigt also, wo Sie sicher etwas tun müssen, aber nicht, dass der Rest in Ordnung ist.

BITV- oder WCAG-Test durch eine Prüfstelle. Beim BIK BITV-Test (Web) ermittelt eine Prüfstelle die Ergebnisse von Hand, unterstützt durch Werkzeuge. Die Prüfstelle wählt eine repräsentative Seitenauswahl, jeder Test wird von einer externen BIK-Prüfstelle qualitätsgesichert, und Sie erhalten einen Prüfbericht als HTML und PDF. Den Test gibt es auch als reinen WCAG-2.2-Test und als BITV-Test plus WCAG 2.2. Die Prüfstellen sind im BIK BITV-Test Prüfverbund über Deutschland verteilt. Die Bundesfachstelle verweist in ihrer FAQ auf die Prüfschritte dieses Verfahrens, weil sie keine eigene Kriterienliste zum BFSG hat.

Audit durch Fachleute. Agenturen und Beratungen prüfen nach eigenem Verfahren, oft angelehnt an die Methode WCAG-EM des W3C: Umfang festlegen, das Angebot erkunden, eine repräsentative Auswahl treffen, prüfen, berichten. Ein Audit kann über die WCAG hinausgehen, etwa mit Behebungsvorschlägen für Ihr Shopsystem oder Tests mit Menschen mit Behinderungen, die WCAG-EM ausdrücklich empfiehlt. Wie gut es ist, hängt allein vom Anbieter ab; ein festgelegtes Verfahren mit externer Qualitätssicherung wie beim BITV-Test gibt es nicht.

Entscheidungstabelle: welcher Check was leistet

SelbsttestAutomatischer ScanBITV-/WCAG-Test durch PrüfstelleAudit durch Fachleute
Shopseiten nach WCAG A und AAteilweise, je nach Ihrem Wissennur automatisch prüfbare Kriterienalle Kriterien, für die ausgewählten Seitenalle Kriterien, Umfang laut Angebot
Checkout und Zahlung mit Tastatur und Screenreaderja, wenn Sie es selbst durchspielenneinja, wenn er in der Seitenauswahl liegtja, wenn vereinbart
Informationen nach Anlage 3ja, mit der Liste obenmeist nur, ob verlinktnur wenn beauftragtnur wenn vereinbart
Meldewegjameist nur, ob vorhandennur wenn beauftragtnur wenn vereinbart
PDF-Dokumentemit eigenem Werkzeugseltennur wenn beauftragtnur wenn vereinbart
Unabhängigkeit des ErgebnisseskeineWerkzeug, ohne Bewertungexterne Qualitätssicherungje nach Anbieter
DauerStundenMinutenlaut BIK in der Regel vier bis sechs Wochenje nach Angebot
Kostenkostenloskostenlos bis kostenpflichtiger BerichtBITV-Test indikativ ab 420 Euro je Seite plus Sockelbetrag, WCAG-Test 10 % günstiger (siehe unten)je nach Angebot
Geeignet fürEinstieg, Nachtest nach ÄnderungenEinstieg, laufende KontrolleNachweis gegenüber Dritten, eigener CheckoutRelaunch, individuelle Technik, Behebung

Zu den Kosten des BITV-Tests: Die BIK-Seite nennt am 15.10.2026 einen Seitengrundpreis von 420 Euro für einfache HTML-Seiten, 630 und 840 Euro für die Komplexitätsstufen II und III und für komplexe Webanwendungen einen Preis nach Aufwand; der reine WCAG-Test ist 10 % günstiger, der BITV-Test plus WCAG 2.2 kostet 450, 675 und 900 Euro; dazu kommt ein Sockelbetrag, dessen Höhe nicht genannt ist. Die Seite bezeichnet den Preis als „lediglich indikativ“, die Prüfstellen können abweichen, und ob die Beträge Umsatzsteuer enthalten, steht dort nicht. Fragen Sie ein Angebot an, bevor Sie planen.

Für die meisten kleinen und mittleren Shops ergibt sich daraus eine Reihenfolge:

  1. Automatisch scannen und die gefundenen Fehler beheben. Oft liegt ein Fund an einer einzigen Stelle im Theme.
  2. Selbst testen: den ganzen Kaufweg mit der Tastatur, die Erklärung mit der Liste der vier Angaben, den Meldeweg, die PDFs.
  3. Erklärung anpassen, sodass sie den Stand nach den ersten beiden Schritten ehrlich beschreibt.
  4. Prüfstelle oder Audit beauftragen, wenn Ihr Checkout individuell programmiert ist, Sie einen Relaunch planen, eine Beschwerde oder Abmahnung erhalten haben oder einen belastbaren Bericht für Dritte brauchen.

Rechtsfragen, etwa ob Ihr Shop unter das Gesetz fällt, beantwortet keine der vier Arten. Dafür sind eine Anwältin oder ein Anwalt zuständig; Kleinstunternehmen berät laut FAQ die Bundesfachstelle Barrierefreiheit kostenlos.

Woran Sie ein seriöses Angebot erkennen

Die Bundesfachstelle beschreibt in ihrer FAQ eine Konformitätsbewertung mit Erklärung und CE-Kennzeichnung nur für Produkte; ein Zertifikat oder Siegel für Dienstleistungen nennt sie nicht. Nach unserer Lesart kann deshalb kein Check Ihren Shop „BFSG-zertifiziert“ machen. Prüfen Sie ein Angebot mit diesen Fragen:

Den Check dokumentieren

Nach § 14 Abs. 3 BFSG müssen die Anforderungen erfüllt bleiben, solange Sie den Shop betreiben, und nach § 14 Abs. 5 geben Sie der Marktüberwachungsbehörde auf begründetes Verlangen die Auskünfte, die den Nachweis der Konformität ermöglichen. Die MLBF überwacht Dienstleistungen laut FAQ der Bundesfachstelle stichprobenmäßig. Legen Sie deshalb für jeden Check eine kurze Akte an:

Wiederholen Sie mindestens den automatischen Scan und den Tastaturtest im Checkout nach jedem neuen Theme, Plugin oder Zahlungsanbieter.

Ihr nächster Schritt

Beginnen Sie mit dem ersten Schritt der Reihenfolge oben: dem kostenlosen Scan Ihres Shops. Ein kostenloser Scan prüft Startseite, Produktseite und Warenkorb automatisch gegen die Regeln der WCAG 2.2 und zeigt, ob Barrierefreiheitserklärung und Meldeweg verlinkt sind. PDFs prüft er nicht, und wie jeder automatische Test findet er nur einen Teil der Barrieren; den Selbsttest des Kaufwegs und die inhaltliche Prüfung Ihrer Erklärung ersetzt er nicht.

Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie Ihren Fall mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder einer Anwältin oder einem Anwalt.

Stand: 15.10.2026. Quellen gelesen am 15.10.2026.

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