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Ratgeber

BFSG-Checkliste für Onlineshops: alles selbst prüfen, Technik und Pflichtangaben

Veröffentlicht am 29. Oktober 2026

Eine BFSG-Checkliste für Ihren Onlineshop hat sieben Teile: klären, ob das Gesetz für Sie gilt, den Maßstab festlegen, alle Seiten des Kaufwegs von der Startseite bis zur Bestellbestätigung prüfen, die Informationen nach Anlage 3 BFSG (meist als Barrierefreiheitserklärung) prüfen, den Meldeweg testen, PDFs und andere Dokumente prüfen und alles dokumentieren. Die meisten Punkte können Sie mit Browser, Tastatur und der Liste unten selbst prüfen und viele auch selbst beheben.

Diese Checkliste ist die ganze Shop-Prüfung in einem Durchgang, mit einer kurzen Erklärung zu jedem Punkt. Sie gehört zu unserer Anleitung Website auf Barrierefreiheit prüfen, die die Prüfwege und Werkzeuge erklärt. Die einzelnen WCAG-Erfolgskriterien stehen nicht hier, sondern in der WCAG AA Checkliste mit allen 55 Kriterien; ob ein Selbsttest, ein Scan oder ein Test durch eine Prüfstelle zu Ihnen passt, entscheiden Sie mit dem Ratgeber BFSG-Check für Onlineshops.

So arbeiten Sie mit dieser Checkliste

Teil 1: Gilt das BFSG für Ihren Shop?

Das BFSG gilt nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die „für Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden“. Gehen Sie diese drei Fragen kurz durch:

FrageGrundlageWenn jaWenn nein
Schließen Kunden über Ihre Website oder App Verträge mit Verbrauchern ab?§ 2 Nr. 16 und Nr. 26 BFSGweiter mit der nächsten FrageEin reiner B2B-Shop sollte laut FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nicht betroffen sein; eine reine Präsentationsseite ohne Vertragsabschluss fällt laut derselben FAQ in der Regel nicht darunter
Beschäftigen Sie weniger als zehn Personen und liegt Ihr Jahresumsatz oder Ihre Jahresbilanzsumme bei höchstens 2 Millionen Euro?§ 2 Nr. 17 BFSG, § 3 Abs. 3 BFSGDann sind Sie Kleinstunternehmen, und die Pflicht zur Barrierefreiheit gilt nicht für Ihre Dienstleistung, also den ShopIhr Shop muss die Anforderungen erfüllen
Verkaufen Sie Produkte, die das BFSG erfasst, etwa Computer, Smartphones oder E-Book-Lesegeräte, als Hersteller, Einführer oder Händler?§ 1 Abs. 2 BFSG, § 11 BFSGDann haben Sie zusätzlich Pflichten für diese Produkte, als Händler etwa nach § 11 BFSG. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt nach § 3 Abs. 3 BFSG nur für Dienstleistungen, nicht für Produktekeine zusätzliche Pflicht aus diesem Punkt

Zwei Hinweise dazu. Erstens: Kleinstunternehmen berät die Bundesfachstelle Barrierefreiheit nach § 15 BFSG, laut ihrer FAQ kostenlos; eine Rechtsberatung ist das laut derselben FAQ nicht. Zweitens: Auch wenn Sie ausgenommen sind, bleibt die Checkliste nützlich, denn ein Shop, den mehr Menschen bedienen können, verkauft an mehr Menschen. Wenn Sie ausgenommen sind, keine erfassten Produkte verkaufen und nicht freiwillig prüfen wollen, können Sie hier aufhören.

Manche Inhalte nimmt § 1 Abs. 4 BFSG aus, unter anderem aufgezeichnete Videos und Audiodateien sowie Dateien von Büroanwendungen (etwa PDFs), die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, Archive, die nach diesem Datum nicht mehr bearbeitet werden, und Inhalte Dritter, die Sie weder finanzieren noch entwickeln noch kontrollieren. Ein Zahlungsdienst im Checkout ist nach unserer Lesart kein solcher Fall: § 19 BFSGV verlangt ausdrücklich barrierefreie Zahlungsfunktionen.

Teil 2: Maßstab und Prüfumfang festlegen

Das Gesetz nennt keine einzelnen Prüfkriterien. § 12 Nr. 3 BFSGV verlangt, dass Websites wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Die FAQ der Bundesfachstelle verweist für Websites auf die Norm EN 301 549 und damit auf die WCAG 2.1 in den Stufen A und AA, und sie kündigt an, dass die für das BFSG aktualisierte Fassung auf die WCAG 2.2 verweisen wird.

Teil 3: Die Shopseiten entlang des Kaufwegs

Jede Tabelle nennt, was Sie prüfen, wie Sie es prüfen und was Sie tun, wenn es nicht passt. Das zugehörige WCAG-Kriterium ist verlinkt; was es genau verlangt, steht in der WCAG AA Checkliste.

Auf jeder Seite: Theme und Grundlagen

Fehler im Theme tauchen auf allen Seiten auf. Prüfen Sie sie einmal gründlich, dann sparen Sie sich die Wiederholung auf jeder Seite.

PrüfpunktSo prüfen SieWenn es nicht passt
Automatischer Test ohne kritische FundePrüfwerkzeug auf Startseite, Produktseite und Warenkorb laufen lassenFunde nach Regel zählen, nicht nach Vorkommen; ein Fehler im Theme ist oft eine einzige Änderung
Tastatur (2.1.1, 2.1.2)Maus weglegen, mit Tab, Umschalt+Tab, Enter, Leertaste, Pfeiltasten und Esc durch die Seite gehenElemente, die nur mit der Maus gehen, an den Theme-Anbieter oder Entwickler melden
Sichtbarer Fokus (2.4.7, 2.4.11)Bei jedem Tab-Schritt sehen, wo Sie sind; prüfen, ob eine feste Kopfleiste oder ein Chat-Fenster das fokussierte Element ganz verdecktFokusrahmen im Theme wieder einschalten; feste Leisten und Chat-Fenster so setzen, dass sie nichts ganz verdecken
Zoom und Umbruch (1.4.4, 1.4.10)Browser-Zoom auf 200 und 400 Prozent, Seite durchgehenAbgeschnittene Texte und Knöpfe im Theme beheben lassen; Zoomsperre im Viewport entfernen
Kontrast (1.4.3, 1.4.11)Werkzeug, dann graue Hinweise, Streichpreise, Text auf Bannern und Feldränder selbst messenFarben im Theme anpassen: Text 4,5:1, großer Text sowie Rahmen und Symbole 3:1
Seitensprache und Seitentitel (3.1.1, 2.4.2)Werkzeug meldet fehlende Sprache; Titel im Browser-Tab lesenSprache im Theme auf Deutsch stellen, Titel in den SEO-Einstellungen eintragen
Cookie-BannerSeite frisch laden, Banner nur mit der Tastatur bedienen, Fokus muss im Banner landenBanner-Einstellungen oder Anbieter wechseln, wenn er sich nicht mit der Tastatur schließen lässt
Hilfe an gleicher Stelle (3.2.6)Kontakt, Telefon oder Chat auf mehreren Seiten suchenIn Kopf- oder Fußzeile einheitlich verlinken
Erklärung und Meldeweg erreichbarFußzeile auf jeder Seitenart prüfen, auch im CheckoutLink in die Fußzeile aller Vorlagen setzen, auch in die des Checkouts

Startseite, Navigation und Suche

PrüfpunktSo prüfen SieWenn es nicht passt
Hauptmenü mit TastaturUntermenüs mit Enter oder Pfeiltasten öffnen und mit Esc schließenMenü, das nur bei Mausberührung aufklappt, im Theme ändern lassen
Eingeblendete Inhalte (1.4.13)Mega-Menü und Tooltip öffnen, Maus hineinbewegen, Esc drückenInhalte, die verschwinden, bevor man sie erreicht, im Theme beheben lassen
Symbol-Links mit Namen (4.1.2)Mit dem Screenreader Lupe, Konto, Warenkorb und Social-Media-Symbole ansteuernUnsichtbaren Namen ergänzen, etwa „Warenkorb“
Bannerbilder und Aktionen (1.1.1)Werkzeug für fehlende Alternativtexte; prüfen, ob Rabatte als echter Text dastehenAlternativtext eintragen, Rabatttext als Text statt im Bild setzen
Automatische Slider (2.2.2)Läuft etwas länger als fünf Sekunden von selbst? Gibt es einen Pause-Knopf?Automatik abschalten oder Pause-Knopf einschalten
Suchfeld beschriftetMit Screenreader ins Suchfeld gehen: Wird ein Name angesagt?Sichtbares oder unsichtbares Label ergänzen

Kategorie, Filter und Suchergebnis

PrüfpunktSo prüfen SieWenn es nicht passt
Filter mit TastaturGröße, Farbe und Preis nur mit der Tastatur setzen und wieder entfernenFilter-Plugin oder Theme-Einstellung ändern
Änderung wird gemeldet (4.1.3)Mit Screenreader filtern: Wird die neue Trefferzahl angesagt?An den Theme-Entwickler geben
ProduktkachelnIst jede Kachel ein einziger, verständlich benannter Link, und liegt ein Knopf darin nicht im Link?Kachel umbauen lassen
Farbe nicht allein (1.4.1)Sind „Sale“ und „Ausverkauft“ auch als Text erkennbar?Textetikett ergänzen

Produktseite

PrüfpunktSo prüfen SieWenn es nicht passt
Produktbilder mit passendem Text (1.1.1)Alternativtexte von zwei Produkten lesen: Beschreiben sie das Produkt?Im Shopsystem je Bild einen beschreibenden Text eintragen
Varianten beschriftetGröße und Farbe mit dem Screenreader wählen: Wird Name und gewählter Wert angesagt?Farbfelder mit Namen versehen, Auswahllisten beschriften
Mengenfeld und Plus/MinusFeld hat einen Namen, Plus/Minus sind benannte Knöpfe und mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel groß oder weit genug auseinander (2.5.8)Namen ergänzen, Klickfläche vergrößern
„In den Warenkorb“ wird bestätigt (4.1.3)Mit Screenreader in den Warenkorb legen: Hören Sie eine Bestätigung?An den Theme-Entwickler geben
Fehler ohne Variante (3.3.1)Ohne Größe in den Warenkorb legen: Steht der Fehler als Text da?Fehlermeldung als Text einschalten
Bildergalerie und ZoomGalerie mit Tastatur öffnen, blättern, mit Esc schließenGalerie-Einstellung oder Plugin ändern
Videos (1.2.2)Haben Produktvideos mit Sprache Untertitel?Untertitel beim Videoanbieter hochladen
Größentabellen und technische Daten (1.3.1)Ist die Tabelle eine echte Tabelle und kein Bild?Als HTML-Tabelle anlegen
Angaben zur Barrierefreiheit des ProduktsLiefert Ihr Hersteller Angaben zur Barrierefreiheit des Produkts?Nach § 19 Nr. 1 BFSGV stellen Sie diese Angaben bereit, soweit der verantwortliche Wirtschaftsakteur sie liefert; ins Produktdatenblatt oder die Beschreibung übernehmen

Warenkorb

PrüfpunktSo prüfen SieWenn es nicht passt
Menge ändern und Artikel löschenMit Tastatur und Screenreader: Haben die Knöpfe Namen wie „Wollmütze entfernen“?Namen ergänzen
Mini-WarenkorbSeitenleiste öffnet mit Tastatur, Fokus springt hinein, Esc schließt, Fokus kehrt zurückAn den Theme-Entwickler geben
GutscheinfeldFeld beschriftet, falscher Code ergibt eine Fehlermeldung in TextLabel und Textmeldung ergänzen
Preisänderung wird gemeldetNach Mengenänderung: Sagt der Screenreader den neuen Betrag oder ist er leicht zu finden?An den Theme-Entwickler geben

Checkout: Adresse, Versand, Zahlung

Der Checkout ist der wichtigste Teil, weil § 19 BFSGV Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen eigens nennt. Spielen Sie ihn mit einer Testbestellung bis zum Ende durch.

PrüfpunktSo prüfen SieWenn es nicht passt
Felder beschriftet (3.3.2)Jedes Feld hat ein sichtbares Label, nicht nur einen Platzhalter, der beim Tippen verschwindetLabels im Theme oder Checkout-Plugin einschalten
Pflichtfelder erkennbarSteht „Pflichtfeld“ in Text oder ist das Sternchen erklärt?Hinweis ergänzen
Autofill (1.3.5)Formular mit dem Autofill des Browsers ausfüllen: Landen Name, Adresse und E-Mail im richtigen Feld?autocomplete-Werte vom Entwickler setzen lassen
Fehlermeldungen (3.3.1, 3.3.3)Pflichtfeld leer lassen, falsche Postleitzahl eintragen: Nennt die Meldung das Feld und wie es richtig geht?Fehlertexte anpassen, nicht nur rote Rahmen
Keine doppelte Eingabe (3.3.7)Rechnungsadresse gleich Lieferadresse mit einem Häkchen übernehmen?Option einschalten
Zeitlimit (2.2.1)Läuft eine Sitzung oder eine Reservierung ab, ohne Warnung und ohne Verlängerung?Zeitlimit verlängern oder Warnung einschalten
Zahlungsarten wählbarJede Zahlungsart mit Tastatur und Screenreader auswählen; Logos haben NamenNamen ergänzen, Auswahl als echte Optionsfelder
Fenster des ZahlungsanbietersEingebettetes Kartenformular oder Weiterleitung mit Tastatur und Screenreader bis vor die Freigabe bedienenAnbieter um seine Angaben zur Barrierefreiheit bitten; wenn eine Zahlungsart nicht bedienbar ist, mindestens eine bedienbare Alternative anbieten
Bestellung prüfen vor dem Absenden (3.3.4)Gibt es eine Übersicht zum Prüfen und Korrigieren vor „Zahlungspflichtig bestellen“?Übersichtsseite im Checkout einschalten
Captcha und Anmeldung (3.3.8)Lassen sich Passwort einfügen und Passwortmanager nutzen? Gibt es ein Rätsel-Captcha ohne Alternative?Einfügen erlauben, Captcha ohne Rätsel einsetzen

Bestellbestätigung, Kundenkonto und Kontakt

PrüfpunktSo prüfen SieWenn es nicht passt
BestätigungsseiteIst sie als Überschrift erkennbar, wird sie mit dem Screenreader vorgelesen, steht die Bestellnummer als Text da?Überschrift und Text im Theme ergänzen
Bestätigungs-E-MailIst sie als Text lesbar, nicht nur als Bild? Haben Links verständliche Namen?E-Mail-Vorlage im Shopsystem anpassen
Registrierung, Anmeldung, Passwort vergessenWie im Checkout: Labels, Fehlermeldungen, Einfügen erlaubtWie im Checkout beheben
Bestellübersicht und Retoure im KontoBestellung finden, Rechnung öffnen, Rücksendung anmelden, alles mit TastaturAn den Entwickler oder Plugin-Anbieter geben
KontaktformularFelder beschriftet, Fehler in Text, kein Rätsel-CaptchaWie im Checkout beheben
Support-KanäleGibt es außer Telefon auch E-Mail oder Formular, und außer Chat auch einen anderen Weg?Unsere Empfehlung: mindestens einen zweiten Kanal anbieten; § 12 Nr. 4 BFSGV verlangt, dass vorhandene Unterstützungsdienste wie Hotline oder Help-Desk Informationen über die Barrierefreiheit des Shops und seine Kompatibilität mit assistiven Technologien mit barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitstellen

Teil 4: Informationen nach Anlage 3 (Barrierefreiheitserklärung)

Nach § 14 Abs. 1 BFSG dürfen Sie Ihren Shop nur anbieten, wenn Sie die Informationen nach Anlage 3 erstellt und der Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich gemacht haben. Nach § 14 Abs. 2 bewahren Sie sie auf, solange Sie den Shop betreiben. Anlage 3 BFSG erlaubt die Angaben in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise. Prüfen Sie Ihre Erklärung Punkt für Punkt:

Formulierungen für jeden dieser Punkte finden Sie im Muster für die Barrierefreiheitserklärung im Onlineshop.

Teil 5: Meldeweg für Barrieren

Anlage 3 schreibt keinen eigenen Meldeweg vor. Nach § 14 Abs. 4 BFSG müssen Sie aber bei einer Nichtkonformität Korrekturmaßnahmen ergreifen und die Marktüberwachungsbehörde unverzüglich informieren. Kunden können Barrieren außerdem direkt bei der MLBF melden, die dafür auf ihrer Website ein Formular „Meldung von Barrieren“ anbietet. Unsere Einschätzung: Ein eigener Meldeweg sorgt dafür, dass Sie von einem Problem zuerst erfahren und es beheben können.

Teil 6: PDFs und andere Dokumente

§ 12 Nr. 2 BFSGV verlangt, dass Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung auffindbar, verständlich und wahrnehmbar sind, unter anderem in Textformaten, die sich in andere Formate umwandeln lassen, mit ausreichendem Kontrast und einer Alternative für Nicht-Text-Inhalte. Nach unserer Lesart betrifft das jedes Dokument, das Kunden für den Kauf brauchen. Die meisten Website-Prüfwerkzeuge öffnen PDFs nicht.

Wie Sie ein PDF Schritt für Schritt prüfen und den Prüfbericht lesen, zeigt der Ratgeber PDF Barrierefreiheit prüfen.

Teil 7: Dokumentieren und wiederholen

Nach § 14 Abs. 3 BFSG müssen die Anforderungen stets erfüllt sein, solange Sie den Shop betreiben, und nach § 14 Abs. 5 geben Sie der Marktüberwachungsbehörde auf begründetes Verlangen die Auskünfte, die den Nachweis der Konformität ermöglichen. Die MLBF überwacht Dienstleistungen laut FAQ der Bundesfachstelle mit Stichproben. Eine Prüfakte zeigt, was Sie geprüft und behoben haben.

Halten Sie jeden Fund in einer Tabelle fest, zum Beispiel so:

DatumTeilSeite oder DokumentZustandPrüfpunktErgebnisMaßnahmeZuständigErledigt amNachtest
Beispiel: 29.10.20263 Checkout/checkout/adressePflichtfeld leerFehlermeldung in Textnicht erfülltFehlertext im Checkout-Plugin ergänzenAgentur
Beispiel: 29.10.20264 Erklärung/barrierefreiheitAusgangszustandMarktüberwachungsbehörde genannterfüllt
Beispiel: 29.10.20266 PDFAGB.pdfgeöffnet im ReaderText markierbarnicht erfülltAGB als HTML-Seite anlegenInhaber

Dazu gehören in die Akte:

Wiederholen Sie die Prüfung:

Die ganze Checkliste zum Abhaken

Teil 1: Anwendungsbereich

Teil 2: Maßstab und Umfang

Teil 3: Shopseiten

Teil 4: Anlage 3

Teil 5: Meldeweg

Teil 6: Dokumente

Teil 7: Dokumentation

Ihr nächster Schritt

Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.

Machen Sie zusätzlich den kostenlosen Scan. Er prüft Startseite, Produktseite und Warenkorb und zeigt, was zuerst behoben werden sollte. Als automatische Prüfung findet er nur einen Teil der Barrieren; den Tastatur- und Screenreader-Durchgang durch den Checkout, die Prüfung Ihrer Erklärung, den Meldeweg und die PDFs übernehmen Sie mit der Checkliste oben selbst.

Stand: 29.10.2026. Quellen gelesen am 29.10.2026.

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Wir prüfen

  1. Startseite in einem echten Browser öffnen
  2. Automatisch nach WCAG 2.2 AA prüfen, mit axe-core
  3. Bis zu drei Unterseiten prüfen: ein Produkt, den Warenkorb, die Barrierefreiheitserklärung
  4. Ergebnis mit Punktzahl und den wichtigsten Befunden zusammenstellen