BFSG-Checkliste für Onlineshops: alles selbst prüfen, Technik und Pflichtangaben
Veröffentlicht am 29. Oktober 2026
Eine BFSG-Checkliste für Ihren Onlineshop hat sieben Teile: klären, ob das Gesetz für Sie gilt, den Maßstab festlegen, alle Seiten des Kaufwegs von der Startseite bis zur Bestellbestätigung prüfen, die Informationen nach Anlage 3 BFSG (meist als Barrierefreiheitserklärung) prüfen, den Meldeweg testen, PDFs und andere Dokumente prüfen und alles dokumentieren. Die meisten Punkte können Sie mit Browser, Tastatur und der Liste unten selbst prüfen und viele auch selbst beheben.
Diese Checkliste ist die ganze Shop-Prüfung in einem Durchgang, mit einer kurzen Erklärung zu jedem Punkt. Sie gehört zu unserer Anleitung Website auf Barrierefreiheit prüfen, die die Prüfwege und Werkzeuge erklärt. Die einzelnen WCAG-Erfolgskriterien stehen nicht hier, sondern in der WCAG AA Checkliste mit allen 55 Kriterien; ob ein Selbsttest, ein Scan oder ein Test durch eine Prüfstelle zu Ihnen passt, entscheiden Sie mit dem Ratgeber BFSG-Check für Onlineshops.
So arbeiten Sie mit dieser Checkliste
- Reihenfolge einhalten. Teil 1 entscheidet, ob Sie überhaupt prüfen müssen. Teil 2 legt fest, was Sie prüfen. Erst dann lohnt sich die Arbeit an den Seiten.
- Jeden Punkt mit einem Ergebnis versehen: erfüllt, nicht erfüllt oder nicht zutreffend, dazu Datum und Seite. Die Vorlage dafür steht in Teil 7.
- Zeit einplanen. Unsere Einschätzung: Für einen kleinen Shop mit Standard-Theme brauchen Sie für den ersten vollständigen Durchgang einen Arbeitstag, für spätere Wiederholungen deutlich weniger.
- Werkzeuge: ein aktueller Browser, die Tastatur, der kostenlose Screenreader NVDA (Windows) oder das in Apple-Geräte eingebaute VoiceOver (Mac, iPhone) und ein automatisches Prüfwerkzeug. Welche es gibt, steht in der Anleitung zum Prüfen der Website.
Teil 1: Gilt das BFSG für Ihren Shop?
Das BFSG gilt nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die „für Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden“. Gehen Sie diese drei Fragen kurz durch:
| Frage | Grundlage | Wenn ja | Wenn nein |
|---|---|---|---|
| Schließen Kunden über Ihre Website oder App Verträge mit Verbrauchern ab? | § 2 Nr. 16 und Nr. 26 BFSG | weiter mit der nächsten Frage | Ein reiner B2B-Shop sollte laut FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nicht betroffen sein; eine reine Präsentationsseite ohne Vertragsabschluss fällt laut derselben FAQ in der Regel nicht darunter |
| Beschäftigen Sie weniger als zehn Personen und liegt Ihr Jahresumsatz oder Ihre Jahresbilanzsumme bei höchstens 2 Millionen Euro? | § 2 Nr. 17 BFSG, § 3 Abs. 3 BFSG | Dann sind Sie Kleinstunternehmen, und die Pflicht zur Barrierefreiheit gilt nicht für Ihre Dienstleistung, also den Shop | Ihr Shop muss die Anforderungen erfüllen |
| Verkaufen Sie Produkte, die das BFSG erfasst, etwa Computer, Smartphones oder E-Book-Lesegeräte, als Hersteller, Einführer oder Händler? | § 1 Abs. 2 BFSG, § 11 BFSG | Dann haben Sie zusätzlich Pflichten für diese Produkte, als Händler etwa nach § 11 BFSG. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt nach § 3 Abs. 3 BFSG nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte | keine zusätzliche Pflicht aus diesem Punkt |
Zwei Hinweise dazu. Erstens: Kleinstunternehmen berät die Bundesfachstelle Barrierefreiheit nach § 15 BFSG, laut ihrer FAQ kostenlos; eine Rechtsberatung ist das laut derselben FAQ nicht. Zweitens: Auch wenn Sie ausgenommen sind, bleibt die Checkliste nützlich, denn ein Shop, den mehr Menschen bedienen können, verkauft an mehr Menschen. Wenn Sie ausgenommen sind, keine erfassten Produkte verkaufen und nicht freiwillig prüfen wollen, können Sie hier aufhören.
Manche Inhalte nimmt § 1 Abs. 4 BFSG aus, unter anderem aufgezeichnete Videos und Audiodateien sowie Dateien von Büroanwendungen (etwa PDFs), die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, Archive, die nach diesem Datum nicht mehr bearbeitet werden, und Inhalte Dritter, die Sie weder finanzieren noch entwickeln noch kontrollieren. Ein Zahlungsdienst im Checkout ist nach unserer Lesart kein solcher Fall: § 19 BFSGV verlangt ausdrücklich barrierefreie Zahlungsfunktionen.
Teil 2: Maßstab und Prüfumfang festlegen
Das Gesetz nennt keine einzelnen Prüfkriterien. § 12 Nr. 3 BFSGV verlangt, dass Websites wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Die FAQ der Bundesfachstelle verweist für Websites auf die Norm EN 301 549 und damit auf die WCAG 2.1 in den Stufen A und AA, und sie kündigt an, dass die für das BFSG aktualisierte Fassung auf die WCAG 2.2 verweisen wird.
- Maßstab notiert: WCAG 2.2, Stufen A und AA. Unsere Empfehlung, weil Sie damit die Kriterien von WCAG 2.1 bis auf das gestrichene Kriterium 4.1.1 mit abdecken und für die angekündigte Fassung vorbereitet sind.
- Den ganzen Kaufweg eingeplant. Das W3C schreibt in Understanding Conformance, dass ein Shop nicht als konform gelten kann, wenn der Checkout es nicht ist: Alle Seiten eines Prozesses müssen die Stufe erfüllen.
- Seitenliste geschrieben. Mindestens: Startseite, eine Kategorieseite, ein Suchergebnis, eine einfache und eine Produktseite mit Varianten, Warenkorb, jeder Checkout-Schritt, Bestellbestätigung, Registrierung, Anmeldung, Passwort vergessen, Kontaktseite, Barrierefreiheitserklärung, AGB und Widerrufsbelehrung.
- Zustände eingeplant. Viele Barrieren zeigen sich erst nach einer Aktion: Cookie-Banner offen, Menü offen, Fehlermeldung sichtbar, Mini-Warenkorb offen. Prüfen Sie jeden Zustand.
- Handy eingeplant. Prüfen Sie die wichtigsten Seiten zusätzlich auf dem Smartphone oder mit schmalem Browserfenster.
Teil 3: Die Shopseiten entlang des Kaufwegs
Jede Tabelle nennt, was Sie prüfen, wie Sie es prüfen und was Sie tun, wenn es nicht passt. Das zugehörige WCAG-Kriterium ist verlinkt; was es genau verlangt, steht in der WCAG AA Checkliste.
Auf jeder Seite: Theme und Grundlagen
Fehler im Theme tauchen auf allen Seiten auf. Prüfen Sie sie einmal gründlich, dann sparen Sie sich die Wiederholung auf jeder Seite.
| Prüfpunkt | So prüfen Sie | Wenn es nicht passt |
|---|---|---|
| Automatischer Test ohne kritische Funde | Prüfwerkzeug auf Startseite, Produktseite und Warenkorb laufen lassen | Funde nach Regel zählen, nicht nach Vorkommen; ein Fehler im Theme ist oft eine einzige Änderung |
| Tastatur (2.1.1, 2.1.2) | Maus weglegen, mit Tab, Umschalt+Tab, Enter, Leertaste, Pfeiltasten und Esc durch die Seite gehen | Elemente, die nur mit der Maus gehen, an den Theme-Anbieter oder Entwickler melden |
| Sichtbarer Fokus (2.4.7, 2.4.11) | Bei jedem Tab-Schritt sehen, wo Sie sind; prüfen, ob eine feste Kopfleiste oder ein Chat-Fenster das fokussierte Element ganz verdeckt | Fokusrahmen im Theme wieder einschalten; feste Leisten und Chat-Fenster so setzen, dass sie nichts ganz verdecken |
| Zoom und Umbruch (1.4.4, 1.4.10) | Browser-Zoom auf 200 und 400 Prozent, Seite durchgehen | Abgeschnittene Texte und Knöpfe im Theme beheben lassen; Zoomsperre im Viewport entfernen |
| Kontrast (1.4.3, 1.4.11) | Werkzeug, dann graue Hinweise, Streichpreise, Text auf Bannern und Feldränder selbst messen | Farben im Theme anpassen: Text 4,5:1, großer Text sowie Rahmen und Symbole 3:1 |
| Seitensprache und Seitentitel (3.1.1, 2.4.2) | Werkzeug meldet fehlende Sprache; Titel im Browser-Tab lesen | Sprache im Theme auf Deutsch stellen, Titel in den SEO-Einstellungen eintragen |
| Cookie-Banner | Seite frisch laden, Banner nur mit der Tastatur bedienen, Fokus muss im Banner landen | Banner-Einstellungen oder Anbieter wechseln, wenn er sich nicht mit der Tastatur schließen lässt |
| Hilfe an gleicher Stelle (3.2.6) | Kontakt, Telefon oder Chat auf mehreren Seiten suchen | In Kopf- oder Fußzeile einheitlich verlinken |
| Erklärung und Meldeweg erreichbar | Fußzeile auf jeder Seitenart prüfen, auch im Checkout | Link in die Fußzeile aller Vorlagen setzen, auch in die des Checkouts |
Startseite, Navigation und Suche
| Prüfpunkt | So prüfen Sie | Wenn es nicht passt |
|---|---|---|
| Hauptmenü mit Tastatur | Untermenüs mit Enter oder Pfeiltasten öffnen und mit Esc schließen | Menü, das nur bei Mausberührung aufklappt, im Theme ändern lassen |
| Eingeblendete Inhalte (1.4.13) | Mega-Menü und Tooltip öffnen, Maus hineinbewegen, Esc drücken | Inhalte, die verschwinden, bevor man sie erreicht, im Theme beheben lassen |
| Symbol-Links mit Namen (4.1.2) | Mit dem Screenreader Lupe, Konto, Warenkorb und Social-Media-Symbole ansteuern | Unsichtbaren Namen ergänzen, etwa „Warenkorb“ |
| Bannerbilder und Aktionen (1.1.1) | Werkzeug für fehlende Alternativtexte; prüfen, ob Rabatte als echter Text dastehen | Alternativtext eintragen, Rabatttext als Text statt im Bild setzen |
| Automatische Slider (2.2.2) | Läuft etwas länger als fünf Sekunden von selbst? Gibt es einen Pause-Knopf? | Automatik abschalten oder Pause-Knopf einschalten |
| Suchfeld beschriftet | Mit Screenreader ins Suchfeld gehen: Wird ein Name angesagt? | Sichtbares oder unsichtbares Label ergänzen |
Kategorie, Filter und Suchergebnis
| Prüfpunkt | So prüfen Sie | Wenn es nicht passt |
|---|---|---|
| Filter mit Tastatur | Größe, Farbe und Preis nur mit der Tastatur setzen und wieder entfernen | Filter-Plugin oder Theme-Einstellung ändern |
| Änderung wird gemeldet (4.1.3) | Mit Screenreader filtern: Wird die neue Trefferzahl angesagt? | An den Theme-Entwickler geben |
| Produktkacheln | Ist jede Kachel ein einziger, verständlich benannter Link, und liegt ein Knopf darin nicht im Link? | Kachel umbauen lassen |
| Farbe nicht allein (1.4.1) | Sind „Sale“ und „Ausverkauft“ auch als Text erkennbar? | Textetikett ergänzen |
Produktseite
| Prüfpunkt | So prüfen Sie | Wenn es nicht passt |
|---|---|---|
| Produktbilder mit passendem Text (1.1.1) | Alternativtexte von zwei Produkten lesen: Beschreiben sie das Produkt? | Im Shopsystem je Bild einen beschreibenden Text eintragen |
| Varianten beschriftet | Größe und Farbe mit dem Screenreader wählen: Wird Name und gewählter Wert angesagt? | Farbfelder mit Namen versehen, Auswahllisten beschriften |
| Mengenfeld und Plus/Minus | Feld hat einen Namen, Plus/Minus sind benannte Knöpfe und mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel groß oder weit genug auseinander (2.5.8) | Namen ergänzen, Klickfläche vergrößern |
| „In den Warenkorb“ wird bestätigt (4.1.3) | Mit Screenreader in den Warenkorb legen: Hören Sie eine Bestätigung? | An den Theme-Entwickler geben |
| Fehler ohne Variante (3.3.1) | Ohne Größe in den Warenkorb legen: Steht der Fehler als Text da? | Fehlermeldung als Text einschalten |
| Bildergalerie und Zoom | Galerie mit Tastatur öffnen, blättern, mit Esc schließen | Galerie-Einstellung oder Plugin ändern |
| Videos (1.2.2) | Haben Produktvideos mit Sprache Untertitel? | Untertitel beim Videoanbieter hochladen |
| Größentabellen und technische Daten (1.3.1) | Ist die Tabelle eine echte Tabelle und kein Bild? | Als HTML-Tabelle anlegen |
| Angaben zur Barrierefreiheit des Produkts | Liefert Ihr Hersteller Angaben zur Barrierefreiheit des Produkts? | Nach § 19 Nr. 1 BFSGV stellen Sie diese Angaben bereit, soweit der verantwortliche Wirtschaftsakteur sie liefert; ins Produktdatenblatt oder die Beschreibung übernehmen |
Warenkorb
| Prüfpunkt | So prüfen Sie | Wenn es nicht passt |
|---|---|---|
| Menge ändern und Artikel löschen | Mit Tastatur und Screenreader: Haben die Knöpfe Namen wie „Wollmütze entfernen“? | Namen ergänzen |
| Mini-Warenkorb | Seitenleiste öffnet mit Tastatur, Fokus springt hinein, Esc schließt, Fokus kehrt zurück | An den Theme-Entwickler geben |
| Gutscheinfeld | Feld beschriftet, falscher Code ergibt eine Fehlermeldung in Text | Label und Textmeldung ergänzen |
| Preisänderung wird gemeldet | Nach Mengenänderung: Sagt der Screenreader den neuen Betrag oder ist er leicht zu finden? | An den Theme-Entwickler geben |
Checkout: Adresse, Versand, Zahlung
Der Checkout ist der wichtigste Teil, weil § 19 BFSGV Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen eigens nennt. Spielen Sie ihn mit einer Testbestellung bis zum Ende durch.
| Prüfpunkt | So prüfen Sie | Wenn es nicht passt |
|---|---|---|
| Felder beschriftet (3.3.2) | Jedes Feld hat ein sichtbares Label, nicht nur einen Platzhalter, der beim Tippen verschwindet | Labels im Theme oder Checkout-Plugin einschalten |
| Pflichtfelder erkennbar | Steht „Pflichtfeld“ in Text oder ist das Sternchen erklärt? | Hinweis ergänzen |
| Autofill (1.3.5) | Formular mit dem Autofill des Browsers ausfüllen: Landen Name, Adresse und E-Mail im richtigen Feld? | autocomplete-Werte vom Entwickler setzen lassen |
| Fehlermeldungen (3.3.1, 3.3.3) | Pflichtfeld leer lassen, falsche Postleitzahl eintragen: Nennt die Meldung das Feld und wie es richtig geht? | Fehlertexte anpassen, nicht nur rote Rahmen |
| Keine doppelte Eingabe (3.3.7) | Rechnungsadresse gleich Lieferadresse mit einem Häkchen übernehmen? | Option einschalten |
| Zeitlimit (2.2.1) | Läuft eine Sitzung oder eine Reservierung ab, ohne Warnung und ohne Verlängerung? | Zeitlimit verlängern oder Warnung einschalten |
| Zahlungsarten wählbar | Jede Zahlungsart mit Tastatur und Screenreader auswählen; Logos haben Namen | Namen ergänzen, Auswahl als echte Optionsfelder |
| Fenster des Zahlungsanbieters | Eingebettetes Kartenformular oder Weiterleitung mit Tastatur und Screenreader bis vor die Freigabe bedienen | Anbieter um seine Angaben zur Barrierefreiheit bitten; wenn eine Zahlungsart nicht bedienbar ist, mindestens eine bedienbare Alternative anbieten |
| Bestellung prüfen vor dem Absenden (3.3.4) | Gibt es eine Übersicht zum Prüfen und Korrigieren vor „Zahlungspflichtig bestellen“? | Übersichtsseite im Checkout einschalten |
| Captcha und Anmeldung (3.3.8) | Lassen sich Passwort einfügen und Passwortmanager nutzen? Gibt es ein Rätsel-Captcha ohne Alternative? | Einfügen erlauben, Captcha ohne Rätsel einsetzen |
Bestellbestätigung, Kundenkonto und Kontakt
| Prüfpunkt | So prüfen Sie | Wenn es nicht passt |
|---|---|---|
| Bestätigungsseite | Ist sie als Überschrift erkennbar, wird sie mit dem Screenreader vorgelesen, steht die Bestellnummer als Text da? | Überschrift und Text im Theme ergänzen |
| Bestätigungs-E-Mail | Ist sie als Text lesbar, nicht nur als Bild? Haben Links verständliche Namen? | E-Mail-Vorlage im Shopsystem anpassen |
| Registrierung, Anmeldung, Passwort vergessen | Wie im Checkout: Labels, Fehlermeldungen, Einfügen erlaubt | Wie im Checkout beheben |
| Bestellübersicht und Retoure im Konto | Bestellung finden, Rechnung öffnen, Rücksendung anmelden, alles mit Tastatur | An den Entwickler oder Plugin-Anbieter geben |
| Kontaktformular | Felder beschriftet, Fehler in Text, kein Rätsel-Captcha | Wie im Checkout beheben |
| Support-Kanäle | Gibt es außer Telefon auch E-Mail oder Formular, und außer Chat auch einen anderen Weg? | Unsere Empfehlung: mindestens einen zweiten Kanal anbieten; § 12 Nr. 4 BFSGV verlangt, dass vorhandene Unterstützungsdienste wie Hotline oder Help-Desk Informationen über die Barrierefreiheit des Shops und seine Kompatibilität mit assistiven Technologien mit barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitstellen |
Teil 4: Informationen nach Anlage 3 (Barrierefreiheitserklärung)
Nach § 14 Abs. 1 BFSG dürfen Sie Ihren Shop nur anbieten, wenn Sie die Informationen nach Anlage 3 erstellt und der Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich gemacht haben. Nach § 14 Abs. 2 bewahren Sie sie auf, solange Sie den Shop betreiben. Anlage 3 BFSG erlaubt die Angaben in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise. Prüfen Sie Ihre Erklärung Punkt für Punkt:
- Allgemeine Beschreibung des Shops in barrierefreiem Format: Was bieten Sie an, wie läuft ein Kauf ab?
- Erläuterungen zur Durchführung: was Kunden zum Verständnis brauchen, etwa wie Bestellung, Zahlung und Lieferung ablaufen.
- Beschreibung, wie der Shop die Anforderungen erfüllt: nach unserer Lesart mit dem Maßstab (WCAG 2.2 Stufe AA), dem Datum Ihrer Prüfung und den bekannten Mängeln.
- Zuständige Marktüberwachungsbehörde (Kontaktdaten sind unsere Empfehlung): die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg.
- Stimmt mit dem Prüfergebnis überein. Die Beschreibung passt zu dem, was Sie in Teil 3 gefunden haben. Unsere Einschätzung: Eine Erklärung, die volle Barrierefreiheit behauptet, während der Checkout Fehler hat, ist schlechter als eine ehrliche Liste bekannter Mängel mit Termin für die Behebung.
- Gut auffindbar: Unsere Empfehlung: von jeder Seite verlinkt, auch aus dem Checkout, mit einem klaren Linktext wie „Barrierefreiheit“.
- Selbst barrierefrei: Anlage 3 und § 14 verlangen eine barrierefreie Form; unsere Empfehlung ist eine HTML-Seite mit Überschriften, kein eingescanntes PDF.
- Datum der letzten Aktualisierung: Unsere Empfehlung, damit Kunden und Behörde sehen, wie aktuell die Angaben sind.
Formulierungen für jeden dieser Punkte finden Sie im Muster für die Barrierefreiheitserklärung im Onlineshop.
Teil 5: Meldeweg für Barrieren
Anlage 3 schreibt keinen eigenen Meldeweg vor. Nach § 14 Abs. 4 BFSG müssen Sie aber bei einer Nichtkonformität Korrekturmaßnahmen ergreifen und die Marktüberwachungsbehörde unverzüglich informieren. Kunden können Barrieren außerdem direkt bei der MLBF melden, die dafür auf ihrer Website ein Formular „Meldung von Barrieren“ anbietet. Unsere Einschätzung: Ein eigener Meldeweg sorgt dafür, dass Sie von einem Problem zuerst erfahren und es beheben können.
- Es gibt einen Meldeweg: E-Mail-Adresse, Formular oder beides, genannt in der Barrierefreiheitserklärung.
- Mehr als ein Kanal: Wer nicht tippen kann, braucht zum Beispiel ein Telefon, wer nicht hört, eine E-Mail-Adresse.
- Das Formular ist selbst barrierefrei: Felder beschriftet, Fehler in Text, kein Rätsel-Captcha, mit Tastatur absendbar.
- Testmeldung geschickt: Kommt sie an, bei wem, und bekommt der Absender eine Bestätigung?
- Ablauf festgelegt: Wer liest Meldungen, wer antwortet, wer behebt? Jede Meldung kommt ins Protokoll aus Teil 7.
Teil 6: PDFs und andere Dokumente
§ 12 Nr. 2 BFSGV verlangt, dass Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung auffindbar, verständlich und wahrnehmbar sind, unter anderem in Textformaten, die sich in andere Formate umwandeln lassen, mit ausreichendem Kontrast und einer Alternative für Nicht-Text-Inhalte. Nach unserer Lesart betrifft das jedes Dokument, das Kunden für den Kauf brauchen. Die meisten Website-Prüfwerkzeuge öffnen PDFs nicht.
- Liste aller Dokumente: AGB, Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular, Datenschutzhinweise, Größentabellen, Produktdatenblätter, Montage- und Pflegeanleitungen, Rechnungen, Bestellbestätigungen im Anhang.
- Besser als HTML? Was auch als Webseite stehen kann, etwa AGB und Widerrufsbelehrung, stellen Sie als HTML-Seite bereit. Dann prüfen Sie es mit Teil 3.
- Text markierbar: Lässt sich der Text im PDF mit der Maus markieren? Wenn nicht, ist es ein Scan und für Screenreader leer.
- Getaggt, mit Titel und Sprache: im Dokument-Eigenschaften-Fenster des PDF-Readers prüfen und mit einem PDF-Prüfwerkzeug testen.
- Lesereihenfolge, Überschriften, Tabellen und Alternativtexte stimmen.
- Stichtag beachtet: Dateien von Büroanwendungen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, nimmt § 1 Abs. 4 Nr. 2 BFSG aus. Nach unserer Lesart gilt das nicht mehr, sobald Sie ein Dokument neu fassen, etwa neue AGB.
Wie Sie ein PDF Schritt für Schritt prüfen und den Prüfbericht lesen, zeigt der Ratgeber PDF Barrierefreiheit prüfen.
Teil 7: Dokumentieren und wiederholen
Nach § 14 Abs. 3 BFSG müssen die Anforderungen stets erfüllt sein, solange Sie den Shop betreiben, und nach § 14 Abs. 5 geben Sie der Marktüberwachungsbehörde auf begründetes Verlangen die Auskünfte, die den Nachweis der Konformität ermöglichen. Die MLBF überwacht Dienstleistungen laut FAQ der Bundesfachstelle mit Stichproben. Eine Prüfakte zeigt, was Sie geprüft und behoben haben.
Halten Sie jeden Fund in einer Tabelle fest, zum Beispiel so:
| Datum | Teil | Seite oder Dokument | Zustand | Prüfpunkt | Ergebnis | Maßnahme | Zuständig | Erledigt am | Nachtest |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beispiel: 29.10.2026 | 3 Checkout | /checkout/adresse | Pflichtfeld leer | Fehlermeldung in Text | nicht erfüllt | Fehlertext im Checkout-Plugin ergänzen | Agentur | ||
| Beispiel: 29.10.2026 | 4 Erklärung | /barrierefreiheit | Ausgangszustand | Marktüberwachungsbehörde genannt | erfüllt | ||||
| Beispiel: 29.10.2026 | 6 PDF | AGB.pdf | geöffnet im Reader | Text markierbar | nicht erfüllt | AGB als HTML-Seite anlegen | Inhaber |
Dazu gehören in die Akte:
- Maßstab, Werkzeuge und die Seitenliste aus Teil 2
- Ergebnisse aus Teil 1 zum Anwendungsbereich, falls Sie sich auf eine Ausnahme stützen, mit Zahlen zu Beschäftigten und Umsatz
- jede gültige Fassung der Barrierefreiheitserklärung mit Datum
- eingegangene Meldungen mit Antwort und Behebung
- Angaben Ihrer Zahlungs- und Plugin-Anbieter zur Barrierefreiheit
Wiederholen Sie die Prüfung:
- nach jedem neuen Theme, Theme-Update mit Layoutänderung, neuen Plugin oder neuen Zahlungsanbieter: mindestens automatischer Test und Tastaturtest des Checkouts. Das W3C weist in Understanding Conformance darauf hin, dass sich Inhalte Dritter ohne Ihr Zutun ändern können, sodass eine Seite, die konform war, es plötzlich nicht mehr ist.
- nach jeder Meldung einer Barriere: die betroffene Stelle und alle Seiten mit derselben Vorlage.
- in festen Abständen: unsere Empfehlung ist ein kompletter Durchgang mindestens einmal im Jahr und der automatische Test häufiger. Die Erklärung passen Sie nach jedem Durchgang an.
Die ganze Checkliste zum Abhaken
Teil 1: Anwendungsbereich
- Verbraucherverträge über die Website oder App geprüft
- Kleinstunternehmen-Ausnahme mit Zahlen geprüft und notiert
- Verkauf erfasster Produkte (Hersteller, Einführer, Händler) geprüft
- Ausgenommene Inhalte nach § 1 Abs. 4 BFSG notiert
Teil 2: Maßstab und Umfang
- WCAG 2.2 Stufen A und AA als Maßstab
- Seitenliste vom Einstieg bis zur Bestellbestätigung
- Zustände und Handy-Ansicht eingeplant
Teil 3: Shopseiten
- Automatischer Test auf Startseite, Produktseite, Warenkorb
- Tastatur, sichtbarer Fokus, Zoom, Kontrast, Sprache, Titel im Theme
- Cookie-Banner mit Tastatur
- Menü, Suche, Symbol-Links, Banner, Slider
- Filter und Produktkacheln
- Produktbilder, Varianten, Menge, Bestätigung, Fehler, Galerie, Videos, Tabellen, Produktangaben zur Barrierefreiheit
- Warenkorb, Mini-Warenkorb, Gutschein
- Checkout: Labels, Pflichtfelder, Autofill, Fehler, doppelte Eingaben, Zeitlimit, Zahlungsarten, Zahlungsfenster, Übersicht, Captcha
- Bestätigung, E-Mail, Konto, Kontakt, Support-Kanäle
- Screenreader-Durchgang von der Produktseite bis zur Bestätigung
Teil 4: Anlage 3
- Vier Mindestangaben vorhanden
- Beschreibung passt zum Prüfergebnis
- Empfohlen: von jeder Seite erreichbar, als HTML, mit Datum
Teil 5: Meldeweg
- Mindestens zwei Kanäle, in der Erklärung genannt
- Formular barrierefrei, Testmeldung angekommen
- Zuständigkeit festgelegt
Teil 6: Dokumente
- Liste aller Kunden-Dokumente
- Wo möglich als HTML
- Übrige PDFs mit Text, Tags, Titel, Sprache, Reihenfolge geprüft
Teil 7: Dokumentation
- Prüftabelle mit Maßnahmen und Nachtest
- Akte mit Erklärungsfassungen, Meldungen, Anbieterangaben
- Anlässe und Termin für die nächste Prüfung festgelegt
Ihr nächster Schritt
Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.
Machen Sie zusätzlich den kostenlosen Scan. Er prüft Startseite, Produktseite und Warenkorb und zeigt, was zuerst behoben werden sollte. Als automatische Prüfung findet er nur einen Teil der Barrieren; den Tastatur- und Screenreader-Durchgang durch den Checkout, die Prüfung Ihrer Erklärung, den Meldeweg und die PDFs übernehmen Sie mit der Checkliste oben selbst.
Stand: 29.10.2026. Quellen gelesen am 29.10.2026.