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Ratgeber

Barrierefreiheitserklärung per Generator: was er kann und wo er scheitert

Veröffentlicht am 21. Oktober 2026

Ein Generator liefert Ihnen in wenigen Minuten ein ordentliches Gerüst für die Barrierefreiheitserklärung, aber die meisten Generatoren sind für öffentliche Stellen oder für allgemeine WCAG-Erklärungen gebaut und lassen Pflichtangaben weg, die Ihr Onlineshop nach Anlage 3 BFSG braucht. Nutzen Sie die Ausgabe deshalb als Rohmaterial und prüfen Sie sie mit der Tabelle unten gegen die vier Buchstaben a bis d.

Was in eine vollständige Erklärung gehört und wie ein fertiger Text aussieht, steht im Muster für die Barrierefreiheitserklärung im Onlineshop. Dieser Artikel zeigt, woran Sie einen passenden Generator erkennen, was die verbreiteten Generatoren laut ihren eigenen Seiten abfragen und wie Sie die Ausgabe für Ihren Shop korrigieren.

Was das Gesetz von Ihrer Erklärung verlangt

Die Pflicht steht in § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG: Sie dürfen Ihre Dienstleistung nur anbieten, wenn Sie „die Informationen nach Anlage 3 Nummer 1 erstellt“ und „für die Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich gemacht“ haben. Anlage 3 Nummer 1 nennt, soweit anwendbar, „jedenfalls folgende Elemente“:

Die Rechtsverordnung nach § 3 Absatz 2 ist die BFSGV. Anlage 3 nennt als Ort „seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise“, also die AGB oder eine gut sichtbare eigene Seite. Nach § 14 Abs. 2 BFSG bewahren Sie sie auf, solange Sie die Dienstleistung anbieten, und nach § 14 Abs. 3 BFSG tragen Sie Veränderungen bei der Erbringung der Dienstleistung und bei den Anforderungen „gebührend Rechnung“.

Kein Generator kann wissen, wie Ihr Checkout funktioniert oder was Ihre letzte Prüfung ergeben hat. Er kann nur abfragen. Genau dort, wo er nicht fragt, entstehen die Lücken.

Zwei Sorten Erklärung, zwei Sorten Generator

Für Behörden, Hochschulen und Landesverwaltungen gilt ein anderes Recht als für Ihren Shop. Bundesbehörden veröffentlichen ihre Erklärung nach § 12b BGG, Form und Inhalt regelt § 7 BITV 2.0. Nach § 7 Abs. 4 BITV 2.0 sind die Pflichtinhalte aus dem Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 aufzunehmen, der EU-Mustererklärung für Websites öffentlicher Stellen, und die Erklärung ist nach § 7 Abs. 6 BITV 2.0 „jährlich und bei jeder wesentlichen Änderung“ zu aktualisieren. Auslegung: Eine Marktüberwachungsbehörde und eine Beschreibung des Einkaufs sind in diesem Aufbau nicht vorgesehen, denn er ist für Websites öffentlicher Stellen gemacht.

Viele Generatoren und Vorlagen folgen diesem Aufbau:

Daneben gibt es allgemeine Generatoren von Softwareanbietern. Die Seite von Siteimprove fragt in sechs Schritten Basisdaten, Bemühungen, Konformitätsstatus, technische Angaben, Bewertungsmethoden und den Feedback-Prozess ab und bietet als Standard WCAG 2.1 AA, WCAG 2.0 AA oder eine freie Angabe an. Die Seite von Termly nennt als Abschnitte Engagement, Zugänglichkeitsstandards, bekannte Einschränkungen und Kontaktinformationen und erwähnt WCAG, ADA und den Europäischen Barrierefreiheitsakt (EAA). Beide Seiten nennen weder das BFSG noch Anlage 3 noch eine Marktüberwachungsbehörde.

Ausdrücklich für das BFSG gebaut ist zum Beispiel das WordPress-Plugin StudioMeyer Barrierefrei-Check. Laut Plugin-Seite erzeugt es die Erklärung „following the mandatory elements of Anlage 3 (zu §§ 14, 28 BFSG)“, füllt die Behörde mit der MLBF vor und legt die Seiten als Entwurf an, den Sie prüfen, anpassen und veröffentlichen. Als Inhalte nennt die Seite Beschreibung der Dienstleistung, Konformitätsstatus, angewandte Standards, Feedback-Kontakt und Marktüberwachungsbehörde. Erläuterungen zum Ablauf des Einkaufs (Buchstabe b) nennt sie nicht eigens; prüfen Sie den Entwurf darauf.

Woran Sie einen Behördengenerator erkennen

Ein Generator oder eine Vorlage ist für öffentliche Stellen gemacht, wenn Sie eines dieser Merkmale finden:

Auslegung: Ein solcher Text ist für Ihren Shop nicht wertlos, die Angaben zu Prüfmethode, bekannten Barrieren und Kontakt lassen sich übernehmen. Er ist aber als Erklärung nach Anlage 3 unvollständig und enthält Hinweise, die für einen privaten Shop nicht passen.

Prüftabelle: liefert der Generator die Pflichtangabe?

Legen Sie die Ausgabe Ihres Generators neben diese Tabelle. Die mittlere Spalte fasst zusammen, was die oben verlinkten Generatorseiten am 21.10.2026 selbst zeigten; was ein Generator intern noch erzeugt, haben wir nicht geprüft. Die rechte Spalte ist unsere Empfehlung.

PflichtangabeLiefert der Generator sie?Worauf Sie achten
a Allgemeine Beschreibung der DienstleistungW3C und Siteimprove fragen nur den Namen der Organisation und die Adresse der Website ab, W3C zusätzlich den Namen der Website. Das BFSG-Plugin nennt eine Beschreibung der Dienstleistung.Ergänzen Sie, was Sie verkaufen, an wen und unter welcher Domain. Ein Satz „Diese Erklärung gilt für www.beispiel.de“ beschreibt keine Dienstleistung.
b Erläuterungen zur DurchführungAuf keiner der geprüften Generatorseiten als eigenes Feld genannt.Schreiben Sie selbst, wie Suche, Warenkorb, Kundenkonto, Bezahlung, Versand und Kontakt ablaufen. Diesen Teil müssen Sie fast immer von Hand ergänzen.
c Wie die Anforderungen der BFSGV erfüllt werdenW3C und Siteimprove fragen Standard, Konformitätsstatus, bekannte Einschränkungen und Prüfmethode ab, Termly Standards und bekannte Einschränkungen. Anlage 3 nennt nur das BFSG-Plugin.Ersetzen Sie Pauschalsätze („Wir bemühen uns“) durch konkrete Maßnahmen, Prüfdatum und Methode. Nennen Sie die BFSGV als Grundlage und den Standard, an dem Sie sich orientieren.
d Zuständige MarktüberwachungsbehördeNur beim BFSG-Plugin, dort laut Seite die MLBF. Behördengeneratoren nennen stattdessen Schlichtungs- oder Durchsetzungsstellen.Tragen Sie die MLBF mit Name und Anschrift von deren Website ein. Einen Hinweis auf die Schlichtungsstelle nach dem BGG dürfen Sie behalten, wenn er auf § 34 BFSG gestützt ist; Pflicht ist er nach Anlage 3 nicht.
Barrierefreie Form (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG)Die Generatoren liefern HTML, einen Code-Schnipsel, einen Entwurf oder eine Vorlage zum Ausfüllen.Veröffentlichen Sie eine HTML-Seite mit echten Überschriften, kein PDF aus einem Scan und kein Bild mit Text.
SpracheDie W3C-Seite gibt es laut Sprachauswahl nur auf Englisch und Niederländisch. Bei den übrigen prüfen Sie die Sprache der Ausgabe.Ihre Kundschaft liest Deutsch. Eine englische Ausgabe übersetzen Sie vollständig.
Aktualität (§ 14 Abs. 3 BFSG)W3C und Siteimprove fragen ein Datum ab. Wann Sie überarbeiten müssen, entscheidet der Generator nicht.Neues Theme, neuer Checkout oder neuer Zahlungsanbieter: Erklärung überarbeiten, Datum ändern, frühere Fassung ablegen.

Bei Buchstabe c hilft die FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Sie verweist auf die Norm EN 301 549, die für Websites auf Erfolgskriterien der WCAG 2.1 verweist, und schreibt: „Die für das BFSG aktualisierte Version der EN 304 549 wird auf die WCAG 2.2 verweisen.“ (Gemeint ist nach dem Zusammenhang die EN 301 549.) Bietet Ihr Generator nur WCAG 2.0 an, ist das ein Grund, die Angabe zu überdenken. Was in einem Prüfbericht steht und wie Sie daraus die Angaben für Buchstabe c gewinnen, erklärt Prüfbericht zur Barrierefreiheit verstehen.

Die richtige Behörde für Buchstabe d

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Nach der FAQ der Bundesfachstelle hat sie mit Inkrafttreten des Staatsvertrages am 26. September 2025 in Magdeburg ihre Arbeit aufgenommen. Laut Impressum der MLBF lautet die Anschrift:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg

Übernehmen Sie Name und Anschrift von dort und nicht aus einer Generatorvorlage.

Checkliste: Generator-Ausgabe für den Shop korrigieren

Arbeiten Sie die Ausgabe in dieser Reihenfolge durch. Die Punkte sind unsere Empfehlung auf Grundlage von Anlage 3 und § 14 BFSG.

  1. Rechtsgrundlage tauschen. Streichen Sie BITV 2.0, BGG, Landesgesetze und die Richtlinie (EU) 2016/2102 als Rechtsgrundlage der Erklärung. Schreiben Sie stattdessen, dass Ihr Shop die Anforderungen der BFSGV erfüllen soll.
  2. Durchsetzungsstellen löschen, Schlichtung anpassen. Hinweise auf eine Durchsetzungsstelle oder Landesbeauftragte gehören nicht in Ihre Erklärung. Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG ist nach § 34 BFSG auch für Beschwerden gegen Shops zuständig; einen Hinweis darauf können Sie behalten, wenn er sich auf das BFSG stützt statt auf das Verfahren für öffentliche Stellen.
  3. MLBF eintragen. Name und Anschrift aus dem Impressum der MLBF, als eigener Abschnitt.
  4. Beschreibung ergänzen (a). Zwei bis drei Sätze: wer Sie sind, was Sie verkaufen, unter welcher Domain.
  5. Ablauf ergänzen (b). Suche, Produktseite, Warenkorb, Gast- oder Kundenkonto, Zahlungsarten, Kontakt und Hilfe. Das fehlt in fast jeder Ausgabe.
  6. Pauschalaussagen ersetzen (c). „Vollständig konform“ nur, wenn eine Prüfung das belegt. Sonst konkret: was umgesetzt ist, was nicht, bis wann Sie es beheben, welche Alternative es gibt, zum Beispiel die Bestellung per Telefon.
  7. Prüfmethode und Datum nennen. Eigene Prüfung, Dienstleister oder Werkzeug, und ob von Hand geprüft wurde. Ein automatischer Test allein deckt nur einen Teil ab.
  8. Meldeweg prüfen. Anlage 3 verlangt ihn nicht, er ist aber sinnvoll. Die E-Mail-Adresse muss erreichbar sein und jemand muss die Meldungen bearbeiten; wie Sie das einrichten, zeigt Meldeweg für Barrieren im Onlineshop.
  9. Jahresfrist nicht übernehmen. Die Pflicht zur jährlichen Aktualisierung stammt aus § 7 Abs. 6 BITV 2.0. Für Ihren Shop gilt § 14 Abs. 3 BFSG: überarbeiten, wenn sich Shop oder Anforderungen ändern. Eine jährliche Durchsicht schadet trotzdem nicht.
  10. Übersetzen und glätten. Englische oder holprige Textbausteine in klares Deutsch bringen, Platzhalter in eckigen Klammern restlos entfernen.
  11. Als HTML-Seite veröffentlichen. Mit echten Überschriften, verlinkt im Fußbereich jeder Seite einschließlich Warenkorb und Checkout. Ein Verweis in den AGB kann zusätzlich stehen.
  12. Fassung aufbewahren. Datum der Erklärung pflegen. Nach § 14 Abs. 2 BFSG bewahren Sie die Informationen auf, solange Sie den Shop betreiben; wir empfehlen, auch frühere Fassungen abzulegen.

Wann sich ein Generator lohnt

Ein Generator spart Ihnen Tipparbeit bei Kontaktangaben, Standard, Prüfmethode und Liste der bekannten Barrieren, und ein BFSG-Generator nimmt Ihnen auch die Gliederung nach Anlage 3 ab. Er ersetzt nicht die Prüfung Ihres Shops, denn ohne Ergebnis einer Prüfung bleibt Buchstabe c leer oder geschönt. Auslegung: Eine Erklärung, die volle Konformität behauptet, obwohl der Shop Barrieren hat, ist kein Schutz. Sie beschreibt dann nicht, „wie die Dienstleistung die einschlägigen […] Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt“, und nach § 14 Abs. 4 BFSG müssen Sie bei Nichtkonformität Korrekturmaßnahmen ergreifen und gegebenenfalls die Marktüberwachungsbehörde unverzüglich informieren.

Wenn Sie keinen BFSG-Generator finden, der zu Ihrem Shopsystem passt, können Sie auch direkt mit unserem Muster beginnen statt eine Behördenvorlage umzubauen.

Ihr nächster Schritt

Der kostenlose Scan prüft Ihre Startseite, eine Produktseite und den Warenkorb gegen die WCAG-Regeln und zeigt, was zuerst behoben werden sollte, ohne Konto. Das Ergebnis gibt Ihnen einen Ausgangspunkt für die bekannten Einschränkungen in Buchstabe c. Automatische Werkzeuge finden nur einen Teil aller Barrieren; Tastaturtest, Kaufstrecke und die Angaben zum Ablauf des Einkaufs ergänzen Sie selbst.

Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie Ihren Fall mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder einer Anwältin oder einem Anwalt.

Stand: 21.10.2026. Quellen gelesen am 21.10.2026.

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Wir prüfen

  1. Startseite in einem echten Browser öffnen
  2. Automatisch nach WCAG 2.2 AA prüfen, mit axe-core
  3. Bis zu drei Unterseiten prüfen: ein Produkt, den Warenkorb, die Barrierefreiheitserklärung
  4. Ergebnis mit Punktzahl und den wichtigsten Befunden zusammenstellen