Zahlungsanbieter und Barrierefreiheit: PayPal, Klarna und Co. im Shop prüfen
Veröffentlicht am 26. Oktober 2026
Für einen eingebetteten Zahlungsdienst wie PayPal, Klarna oder Stripe sind nach dem BFSG zwei Seiten zuständig: Sie als Shopbetreiber für Ihre ganze Kaufstrecke einschließlich der Zahlungsfunktion, und der Zahlungsanbieter für seine eigenen Zahlungs- und Bankdienstleistungen gegenüber Verbrauchern. Zahlungsbuttons, eingebettete Kartenfelder, Weiterleitungen, Fokus, Zeitlimits und die Bestätigung per 3-D Secure prüfen Sie mit der Prüftabelle unten selbst; was Sie nicht selbst sehen können, fragen Sie mit den Fragen weiter unten beim Anbieter an.
Welche Bausteine Ihr Shopsystem liefert und wer welchen Fehler technisch behebt, zeigt der Überblick Barrierefreier Onlineshop: Shopify, WooCommerce, Shopware und Co.. Die ganze Kaufstrecke vom Warenkorb bis zur Bestellbestätigung prüfen Sie mit Barrierefreier Checkout: Warenkorb und Kaufstrecke prüfen. Dieser Artikel geht tiefer in den einen Schritt, dessen Code meist nicht von Ihnen stammt: die Zahlung.
Wer wofür verantwortlich ist
Ihr Shop: Die Zahlungsfunktion gehört zu Ihrer Dienstleistung
- Ihr Shop ist eine Dienstleistung nach dem BFSG. Das Gesetz gilt nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG für „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Die FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zum elektronischen Geschäftsverkehr nennt Online-Shops ausdrücklich.
- Zahlung ist eigens geregelt. Nach § 19 Nr. 2 BFSGV müssen bei Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr „Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, wenn diese nicht in Form eines Produkts, sondern im Rahmen einer Dienstleistung bereitgestellt werden, wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden“. Nach Nr. 3 gilt dasselbe für „Zahlungsdienste, wenn diese bereitgestellt werden“.
- Die Pflicht trifft Sie. Nach § 14 Abs. 1 BFSG darf der Dienstleistungserbringer seine Dienstleistung nur anbieten oder erbringen, wenn sie die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Dienstleistungserbringer ist nach § 2 Nr. 4 BFSG jede Person, die Verbrauchern eine Dienstleistung erbringt oder anbietet, also Sie.
- Eine neue Zahlungsart ist eine Änderung. Nach § 14 Abs. 3 BFSG gewährleisten Sie, dass die Anforderungen stets erfüllt werden, und tragen „Veränderungen bei der Art und Weise der Erbringung der Dienstleistung“ gebührend Rechnung. Nach unserer Lesart gehört das Freischalten einer neuen Zahlungsart oder eines neuen Express-Buttons dazu.
- Die Behörde prüft auch Schritte außerhalb Ihrer Seite. Nach Anlage 1 Nr. 1 Buchstabe b BFSG werden „notwendige externe Interaktionsschritte, die sich auf Objekte außerhalb der Benutzeroberfläche beziehen“ überprüft, „wenn diese für einen erfolgreichen Abschluss der Interaktion notwendig sind“. Nach unserer Lesart ist die Bezahlseite eines Anbieters, auf die Ihr Checkout weiterleitet, ein solcher Schritt.
- Das W3C sieht es genauso. Im Understanding-Dokument zu WCAG 3.3.7 steht: „a process can run across different domains, so if a check-out process includes a 3rd party payment provider, that would be in scope.“ Ein Ablauf kann also über mehrere Domains laufen, und ein Zahlungsanbieter im Checkout gehört dazu.
Zwei Ausnahmen sollten Sie kennen:
- Inhalte Dritter. Nach § 1 Abs. 4 Nr. 4 BFSG gilt das Gesetz nicht für „Inhalte von Dritten, die von dem betreffenden Wirtschaftsakteur weder finanziert noch entwickelt werden noch dessen Kontrolle unterliegen“. Nach unserer Lesart passt das auf eine Zahlungsart, die Sie selbst auswählen, per Vertrag einbinden und jederzeit abschalten können, eher nicht. Verlassen sollten Sie sich auf diese Ausnahme nicht.
- Kleinstunternehmen. Nach § 3 Abs. 3 BFSG gilt die Barrierefreiheitspflicht nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Kleinstunternehmen ist nach § 2 Nr. 17 BFSG ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Ob das auf Sie zutrifft, prüfen Sie mit BFSG für Kleinstunternehmen.
Der Zahlungsanbieter: oft selbst unter dem BFSG
Viele Zahlungsanbieter fallen mit einem Teil ihres Angebots selbst unter das Gesetz, und zwar über eine andere Nummer als Ihr Shop:
- Bankdienstleistungen für Verbraucher. Das BFSG gilt nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 BFSG auch für „Bankdienstleistungen für Verbraucher“. Dazu zählen nach § 2 Nr. 24 BFSG unter anderem Verbraucherkreditverträge (Buchstabe a), „Zahlungsdienste gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes“ (Buchstabe c) und E-Geld (Buchstabe e). Die FAQ der Bundesfachstelle zu Bankdienstleistungen nennt als Beispiele für solche Zahlungsdienste Zahlungskartengeschäfte, Überweisungsgeschäfte und Lastschriftgeschäfte.
- Eigene Anforderungen. Für Bankdienstleistungen verlangt § 17 Abs. 1 BFSGV: „Soweit Identifizierungsmethoden, Authentifizierungsmethoden, elektronische Signaturen, Sicherheitsfunktionen und Zahlungsdienste bereitgestellt werden, müssen diese wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.“ Nach Abs. 2 dürfen Informationen zur Funktionsweise der Bankdienstleistung das Sprachniveau B2 nicht überschreiten.
- Welcher Teil betroffen ist, entscheidet der Vertrag. Das Gesetz nennt keine einzelnen Unternehmen. Nach unserer Lesart betrifft § 1 Abs. 3 Nr. 3 BFSG den Teil eines Angebots, den der Anbieter mit Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden als Verbraucher vereinbart, etwa ein Zahlungskonto oder einen Ratenkauf. Die Abwicklung von Kartenzahlungen für Ihren Shop vereinbart der Anbieter dagegen mit Ihnen als Unternehmen.
Klarna zieht die Grenze in seiner Erklärung zur Barrierefreiheit selbst. Sie umfasst unter anderem „Klarna’s Banking-Dienstleistungen für Verbraucher:innen“ und „Klarna’s E-Commerce-Services, einschließlich des Shopping-Browsers in der App, Checkouts, Sendungsverfolgung und Retouren“. Ausdrücklich nicht umfasst sind „Websites oder Apps von Drittanbietern, die Klarna Widgets oder Zahlungsmethoden anzeigen. Diese liegen in der Verantwortung des jeweiligen Händlers.“
Unsere Einschätzung: Für die Praxis heißt das: Der Anbieter steht für seine eigenen Seiten, Fenster und Apps ein. Für alles, was auf Ihrer Seite passiert, also wo und wie der Zahlungsdienst eingebunden ist, ob man ihn erreicht und ob man nach der Zahlung zurückkommt, stehen Sie ein.
Wo der Zahlungsdienst in Ihrer Kaufstrecke steckt
Bevor Sie prüfen, ordnen Sie jede Zahlungsart einer dieser Einbindungen zu. Davon hängt ab, was Sie selbst ändern können.
| Einbindung | Beispiele | Wessen Code | Was Sie beeinflussen |
|---|---|---|---|
| Express-Button auf Produktseite, im Warenkorb oder im Checkout | PayPal-Button, Apple Pay, Google Pay | Skript des Anbieters | ob und wo der Button erscheint, Gestaltungsoptionen des Anbieters |
| Eingebettete Zahlungsfelder im Checkout | Stripe Elements, Adyen Drop-in und Components, Mollie Components | Anbieter, oft in einem eingebetteten Rahmen (iFrame) | die Seite um die Felder herum, Version der Komponente, Optionen des Anbieters |
| Weiterleitung auf eine Bezahlseite des Anbieters | Mollie Checkout, Anmeldefenster eines Wallet-Anbieters | Anbieter | den Weg dorthin und zurück, die Meldung nach Abbruch |
| Bestätigung der Kartenzahlung per 3-D Secure | Fenster oder App der kartenausgebenden Bank | Bank des Kunden | nur die Seite, auf die Ihr Shop danach zurückführt |
| Rechnung, Lastschrift oder Ratenkauf über ein Plugin | Felder für Geburtsdatum oder IBAN im Checkout | Plugin-Anbieter oder Zahlungsanbieter | Plugin-Auswahl, Version, Theme um die Felder herum |
Zu den Zeilen zwei und vier: Der Konformitätsbericht von WooCommerce für Stripe schreibt, die Erweiterung nutze „Stripe-hosted payment fields (Stripe Elements)“ und viele Teile würden von Stripe gesteuert, nicht von WooCommerce; Elemente in „Stripe modals or iframes“ ließen sich nicht in der Größe anpassen. Bei 3-D Secure kann laut Stripe-Dokumentation „die ausstellende Bank Karteninhaber/innen zur Authentifizierung auffordern“, etwa mit Passwort, Einmalcode oder biometrischer Verifizierung.
Die Prüftabelle: was Sie im Shop selbst testen
Die Prüfpunkte sind unsere Empfehlung auf Grundlage der verlinkten WCAG-2.2-Kriterien; die Stufe steht in Klammern. Spielen Sie jede Zahlungsart einzeln durch, auf dem Desktop mit Tastatur und auf dem Smartphone.
| Prüfpunkt | So testen Sie | Kriterium | Wer behebt |
|---|---|---|---|
| Jede Zahlungsart lässt sich per Tastatur wählen, die Auswahl wird angesagt | Mit Tab und Pfeiltasten durch die Zahlungsarten; mit Screenreader: Hören Sie „ausgewählt“? | 2.1.1 Tastatur (A), 4.1.2 Name, Rolle, Wert (A) | Theme, Shopsystem |
| Express-Buttons sind per Tab erreichbar und haben einen hörbaren Namen | Tab bis zum Button: Sagt der Screenreader zum Beispiel „PayPal, Schaltfläche“ statt nur „Schaltfläche“? | 2.1.1 (A), 4.1.2 (A) | Zahlungsanbieter |
| Der Fokus ist an jedem Button und Feld sichtbar | Mit Tab durch alles: Sehen Sie immer, wo Sie sind? | 2.4.7 Fokus sichtbar (AA) | Anbieter für seine Felder, Theme für den Rest |
| Ein Zahlungsfenster oder Overlay bekommt den Fokus, und nach dem Schließen steht der Fokus wieder beim Auslöser | Button mit Enter öffnen, mit Escape oder „Schließen“ beenden: Wo landet der Fokus? | 2.4.3 Fokusreihenfolge (A), 2.1.2 Keine Tastaturfalle (A) | Zahlungsanbieter |
| Kartennummer, Ablaufdatum und Prüfnummer haben sichtbare Beschriftungen | Hineinklicken und tippen: Bleibt sichtbar, wofür das Feld ist? Liest der Screenreader die Beschriftung vor? | 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen (A), 1.3.1 Info und Beziehungen (A) | Zahlungsanbieter, Beschriftungstexte teils per Option |
| Der eingebettete Rahmen hat einen Namen | Ihre Agentur prüft im Code, ob das iframe ein title-Attribut hat, das den Inhalt beschreibt | 4.1.2 (A), Technik H64 | Zahlungsanbieter oder Ihr Einbindungscode |
| Fehler werden in Text genannt, angesagt, und die Eingabe bleibt stehen | Kartennummer mit einer Ziffer zu wenig eingeben und absenden | 3.3.1 Fehlererkennung (A), 4.1.3 Statusmeldungen (AA), 3.3.7 Keine doppelte Eingabe (A) | Zahlungsanbieter |
| Zahlungsformular, Overlay und Bankbestätigung funktionieren vergrößert | Browser-Zoom auf 400 Prozent oder Smartphone: Ist alles ohne seitliches Scrollen nutzbar? | 1.4.10 Umbruch (AA) | Zahlungsanbieter, Bank |
| Kein Zeitlimit läuft ohne Warnung ab | Zahlungsfenster und Bankbestätigung einige Minuten offen lassen | 2.2.1 Zeitbegrenzung anpassbar (A) | Zahlungsanbieter, Bank |
| Ein Code für 3-D Secure lässt sich einfügen, oder es gibt die Freigabe per App | Code aus SMS kopieren und einfügen, auch in geteilte Kästchen | 3.3.8 Barrierefreie Authentifizierung (Minimum) (AA), nach unserer Lesart | Bank, über den Zahlungsanbieter melden |
| Nach Abbruch oder Ablehnung kommen Sie in den Shop zurück, der Warenkorb ist noch da und die Meldung wird angesagt | Zahlung beim Anbieter abbrechen, dann eine abgelehnte Zahlung provozieren | 4.1.3 (AA), 3.3.1 (A), Warenkorb nach unserer Empfehlung | Shopsystem, Zahlungs-Plugin |
| Button-Texte und Bedienelemente haben genug Kontrast | Fällt Ihnen ein blasser Text oder ein kaum sichtbarer Rahmen auf? | 1.4.3 Kontrast (Minimum) (AA), 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast (AA) | Anbieter, Farben teils per Option |
Drei Erläuterungen zur Tabelle:
- Zeitlimits. Nach 2.2.1 genügt eine von drei Möglichkeiten: Die Zeitgrenze lässt sich vorher abschalten, auf mindestens das Zehnfache einstellen, oder es kommt vor Ablauf eine Warnung mit mindestens 20 Sekunden Zeit, um mit einer einfachen Aktion zu verlängern, und das mindestens zehnmal. Das Kriterium kennt Ausnahmen, etwa wenn die Zeitgrenze für einen Echtzeit-Vorgang nötig oder „essential“ ist (Understanding 2.2.1). Ob eine Ausnahme greift, kann nur der Anbieter begründen; fragen Sie danach.
- 3-D Secure und 3.3.8. Das W3C schreibt im Understanding-Dokument zu 3.3.8, ein Dienst, der das Abtippen eines Bestätigungscodes verlangt, sei nicht konform; mindestens Einfügen müsse möglich sein. Bei mehrstufiger Anmeldung müssen alle Schritte das Kriterium erfüllen. Das Kriterium spricht allgemein von einem Authentifizierungsprozess. Nach unserer Lesart ist die Bestätigung einer Kartenzahlung ein vergleichbarer Authentifizierungsschritt, und § 19 BFSGV nennt Authentifizierungsfunktionen ausdrücklich.
- iFrame-Titel. Laut W3C beschreibt das
title-Attribut den Inhalt einesiframe, damit Nutzer entscheiden können, welchen Rahmen sie betreten; es beschriftet nicht den Inhalt darin (Technik H64). Die Felder im Rahmen brauchen also trotzdem ihre eigenen Beschriftungen.
Wie Sie Fehlermeldungen und Beschriftungen in Formularen allgemein prüfen, zeigt Barrierefreie Formulare im Shop.
Was die Anbieter öffentlich schreiben
Die Tabelle gibt nur wieder, was die Anbieter oder Shopsysteme selbst veröffentlicht haben, gelesen am 26.10.2026. Ein Bericht gilt immer für die getestete Komponente und Version, nicht automatisch für Ihre Einbindung.
| Anbieter | Öffentliche Angabe | Maßstab laut Quelle | Was die Quelle einschränkt |
|---|---|---|---|
| PayPal | Seite zur Barrierefreiheit für Website und Apps | „folgen wir den Web Content Accessibility Guidelines … 2.2 und arbeiten auf die Konformitätsstufe AA hin“ | kein Datum, keine Liste bekannter Einschränkungen; zu Drittanbietern: „Auch wenn wir Anbieter digitaler Inhalte von Dritten nicht kontrollieren, empfehlen wir solchen Anbietern dringend, Inhalte bereitzustellen, die zugänglich und benutzerfreundlich sind.“ |
| PayPal, Venmo, Amazon Pay im Shopify-Checkout | Konformitätsbericht zum Shopify-Checkout, März 2026 | WCAG 2.2 A/AA | bei 1.3.1 und 4.1.2 jeweils „Partially Supports“ mit dem Hinweis „PayPal/Venmo/Amazon Pay supplied controls may generate barriers to access“ |
| Klarna | Erklärung zur Barrierefreiheit, erstellt und zuletzt überprüft am 28. Juni 2026 | EN 301 549 v3.2.1, „die auf WCAG 2.1 Level AA verweist“ | „Derzeit erfüllen die Klarna App und Website die meisten Anforderungen“; bekannte Einschränkungen in der App; Händlerseiten mit Klarna-Widgets sind ausgenommen (siehe oben) |
| Stripe | eigene Konformitätsangabe auf stripe.com nicht gefunden; Bericht von WooCommerce zu „Stripe for WooCommerce 10.8.4“ vom 21. Juli 2026 | WCAG 2.0, 2.1 und 2.2, A bis AAA, getestet mit dem Theme Twenty Twenty-Five | „Partially Supports“ unter anderem bei 1.3.1, 2.1.1, 2.4.3, 3.3.2, 4.1.2 und 4.1.3, überwiegend wegen Stripe Link; bei mehreren Kriterien steht „If Link is disabled in Stripe, then this criterion will be supported.“ |
| Adyen | Dokumentation zur Barrierefreiheit und Ankündigung vom September 2026 | „Web Drop-in and Components v6.40.2 and higher comply with WCAG 2.2 at an AA level“ | gilt laut Adyen ab dieser Version; die Dokumentationsseite beschreibt noch einen Bericht nach WCAG 2.1 für v5.49.0 |
| Mollie | keine Angabe zur Barrierefreiheit gefunden, weder über die Startseite mollie.com/de noch in der Dokumentation zur Bezahlseite | keine Angabe gefunden | fragen Sie direkt an |
Für Apple Pay und Google Pay haben wir keine eigene Konformitätsangabe zu den Bezahlbuttons im Web gefunden. Im Stripe-Bericht von WooCommerce steht zu den Schnellzahl-Buttons: „In the Quick Pay section, "G Pay" and "Pay with link" links are incorrectly given the role of buttons.“
Was Sie aus der Tabelle ableiten können:
- Version prüfen. Wenn ein Anbieter eine Konformität ab einer bestimmten Version angibt, wie Adyen ab v6.40.2, fragen Sie Ihre Agentur oder Ihren Plugin-Anbieter, welche Version bei Ihnen läuft.
- Optionen prüfen. Wenn ein Bericht Lücken an eine abschaltbare Funktion knüpft, wie der Stripe-Bericht an Stripe Link, entscheiden Sie, ob Sie diese Funktion brauchen.
- Lücken nicht selbst reparieren können. Bedienelemente im Rahmen des Anbieters ändern Sie nicht per CSS; der Stripe-Bericht sagt das für Elemente in „Stripe modals or iframes“ ausdrücklich. Dann bleibt nur, den Anbieter zu melden, eine Option abzuschalten oder die Zahlungsart zu ersetzen.
Was Sie beim Anbieter anfragen
Schicken Sie Ihrem Zahlungsanbieter oder dem Anbieter Ihres Zahlungs-Plugins schriftlich diese Fragen. Die Liste ist unsere Empfehlung.
- Bericht für genau Ihre Komponente. Gibt es einen Konformitätsbericht (oft „ACR“ oder „VPAT“ genannt) für die Komponente, die ich nutze, etwa Express-Button, eingebettete Felder oder Bezahlseite, und für welche Version?
- Maßstab. Nach welcher Norm wurde geprüft: EN 301 549, WCAG 2.1 oder WCAG 2.2, Stufe AA?
- Bekannte Einschränkungen. Welche Kriterien sind nicht oder nur teilweise erfüllt, und bis wann werden sie behoben?
- Zeitlimits. Läuft in Ihrem Zahlungsfenster oder bei der Bestätigung eine Zeitgrenze, und wie wird gewarnt und verlängert?
- Einstellungen. Welche Optionen beeinflussen die Barrierefreiheit, zum Beispiel Beschriftungstexte, Farben, Sprache oder abschaltbare Zusatzfunktionen?
- Ihre eigene Erklärung. Wo veröffentlichen Sie Ihre Informationen zur Barrierefreiheit für Verbraucher?
Zu Frage 6: Fällt der Anbieter mit einer Dienstleistung selbst unter das BFSG, muss auch er nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG die Informationen nach Anlage 3 erstellen und für die Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich machen. Klarna hat eine solche Erklärung veröffentlicht (siehe oben). Eine solche Erklärung beschreibt die Dienstleistung des Anbieters; sie ersetzt nach unserer Lesart weder Ihren eigenen Test der Einbindung noch Ihre eigene Erklärung.
Legen Sie Anfrage, Antwort und Datum zu Ihrem Prüfprotokoll. Bekommen Sie keine Antwort oder keinen Termin, ist das ein Grund, die Zahlungsart zu ersetzen.
Wenn eine Zahlungsart durchfällt
- Korrigieren oder ersetzen. Nach § 14 Abs. 4 BFSG ergreifen Sie bei Nichtkonformität die erforderlichen Korrekturmaßnahmen. Erfüllt die Dienstleistung die Anforderungen nicht, informieren Sie die Marktüberwachungsbehörde unverzüglich.
- Jede angebotene Zahlungsart zählt. § 19 Nr. 3 BFSGV verlangt barrierefreie Zahlungsdienste, „wenn diese bereitgestellt werden“. Nach unserer Lesart heilt deshalb eine zweite, barrierefreie Zahlungsart eine fehlerhafte erste nicht.
- In der Erklärung nennen. Bekannte Einschränkungen einer Zahlungsart und Ihren Plan dazu gehören nach unserer Empfehlung in Ihre Barrierefreiheitserklärung. Wo das hingehört, zeigt das Muster für die Barrierefreiheitserklärung im Onlineshop.
- Nach jeder Änderung erneut testen. Neue Zahlungsart, Update des Zahlungs-Plugins, neuer Express-Button: Spielen Sie die Prüftabelle für diese Zahlungsart erneut durch.
Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie Ihren Fall mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder einer Anwältin oder einem Anwalt.
Ihr nächster Schritt
Der Gratis-Scan prüft Startseite, Produktseite und Warenkorb und zeigt, was zuerst behoben werden sollte. Ein automatischer Scan findet nur einen Teil der Barrieren: Zahlungsfenster, Weiterleitungen und die Bestätigung per 3-D Secure prüfen Sie mit der Prüftabelle oben von Hand.
Stand: 26.10.2026. Quellen gelesen am 26.10.2026.