WCAG 2.2 für Onlineshops verständlich erklärt
Veröffentlicht am 18. Oktober 2026
Die WCAG 2.2 sind die aktuelle Fassung der Web Content Accessibility Guidelines des W3C: vier Prinzipien, 13 Richtlinien und prüfbare Erfolgskriterien in den Stufen A, AA und AAA, die beschreiben, wann eine Webseite für Menschen mit Behinderungen nutzbar ist. Für Ihren Onlineshop zählt in der Praxis Stufe AA; das BFSG selbst nennt keine WCAG-Version, die Norm EN 301 549 verweist in der Fassung V3.2.1, an der sich die Bundesfachstelle derzeit orientiert, auf WCAG 2.1 und in der neuen Fassung V4.1.1 vom September 2026 auf WCAG 2.2.
Unten finden Sie, wie das rechtlich zusammenhängt, was sich mit 2.2 geändert hat und eine Tabelle, mit der Sie jedes neue Kriterium in Ihrem Shop selbst prüfen.
Was die WCAG 2.2 sind
Die WCAG 2.2 sind eine Empfehlung (Recommendation) des W3C. Sie wurde laut W3C am 5. Oktober 2023 veröffentlicht (What's New in WCAG 2.2); die aktuelle Fassung der Empfehlung trägt das Datum 12. Dezember 2024. Inhaltlich ist WCAG 2.2 laut Norm EN 301 549 V4.1.1 identisch mit der internationalen Norm ISO/IEC 40500:2025 (EN 301 549 V4.1.1, Abschnitt 9.0).
Der Aufbau hat drei Ebenen:
- Vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust (englisch perceivable, operable, understandable, robust). Genau diese vier Wörter stehen auch in der deutschen Verordnung: Webseiten müssen „wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust“ gestaltet werden (§ 12 Nr. 3 BFSGV).
- 13 Richtlinien: zum Beispiel „Textalternativen“, „Per Tastatur zugänglich“ oder „Eingabeunterstützung“. Richtlinien sind Ziele, gegen sie wird nicht direkt geprüft.
- Erfolgskriterien: die prüfbaren Anforderungen, nummeriert wie 1.4.3 (Prinzip 1, Richtlinie 4, Kriterium 3). Jedes hat eine Stufe.
Die Stufen A, AA und AAA
Nach den Konformitätsanforderungen der WCAG 2.2 erfüllt eine Seite Stufe AA, wenn sie alle Kriterien der Stufen A und AA erfüllt. Konformität gilt immer für ganze Seiten, auch für jede Variante, die der Shop zum Beispiel auf dem Smartphone ausspielt. Stufe AAA für eine ganze Website empfiehlt das W3C ausdrücklich nicht als allgemeine Vorgabe, weil nicht alle AAA-Kriterien für jeden Inhalt erfüllbar sind.
| Stufe | Anzahl Erfolgskriterien in WCAG 2.2 | Bedeutung für Ihren Shop |
|---|---|---|
| A | 31 | Grundlage, alle müssen erfüllt sein |
| AA | 24 | zusammen mit A der übliche Prüfmaßstab (55 Kriterien) |
| AAA | 31 | freiwillig, einzelne Kriterien können sich lohnen |
Die Zahlen haben wir in der Empfehlung WCAG 2.2 an den Stufenangaben der einzelnen Kriterien gezählt. Das gestrichene Kriterium 4.1.1 steht dort noch mit dem Vermerk „Obsolete and removed“, hat aber keine Stufe mehr und ist nicht mitgezählt. Welche dieser 55 Kriterien ein Online-Tool überhaupt prüfen kann, zeigt WCAG-Check online: was Tools prüfen und was nicht.
Welche WCAG-Version rechtlich zählt
Kurz: Das Gesetz verlangt Ergebnisse, keine WCAG-Version. Die Version kommt über eine Norm ins Spiel, und diese Norm steht gerade im Wechsel.
Was im Gesetz steht. Das BFSG gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG). Die Anforderungen stehen in der BFSGV: Webseiten müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein (§ 12 Nr. 3 BFSGV), für Shops kommen Anforderungen an Informationen zur Barrierefreiheit der angebotenen Produkte, soweit der verantwortliche Wirtschaftsakteur sie zur Verfügung stellt, sowie an Identifizierung, Authentifizierung, Sicherheit und Zahlung hinzu (§ 19 BFSGV). Dabei ist der Stand der Technik zu beachten (§ 3 Abs. 1 BFSGV). Eine WCAG-Version nennen weder BFSG noch BFSGV. Welche Pflichten Sie insgesamt haben, steht in BFSG für Onlineshops: Pflichten, Ausnahmen, Bußgelder.
Wie eine Norm Vermutungswirkung bekommt. Erfüllt Ihr Shop eine harmonisierte Norm, deren Fundstelle im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist, wird vermutet, dass er die Anforderungen der BFSGV erfüllt, soweit die Norm sie abdeckt (§ 4 BFSG). Dasselbe regelt die EU-Richtlinie für den European Accessibility Act in Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2019/882. Entscheidend sind also zwei Fragen: welche Norm, und ist sie unter genau dieser Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht.
Die beiden Fassungen der EN 301 549.
| EN 301 549 V3.2.1 | EN 301 549 V4.1.1 | |
|---|---|---|
| Datum | März 2021 | September 2026 |
| verweist auf | WCAG 2.1 | WCAG 2.2 |
| erarbeitet für | Richtlinie (EU) 2016/2102 (Websites öffentlicher Stellen) | Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act, in Deutschland das BFSG) |
| im Amtsblatt veröffentlicht | ja, unter der Richtlinie 2016/2102 durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 | nein (Stand 18.10.2026); Vermutungswirkung laut Norm erst, „once … cited in the Official Journal“ unter der Richtlinie 2019/882 |
| Quelle | ETSI, V3.2.1 (PDF) | ETSI, V4.1.1 (PDF) |
Was die Bundesfachstelle sagt. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die nach § 3 Abs. 2 BFSGV eine Auflistung der wichtigsten zu beachtenden Standards veröffentlicht, nennt die EN 301 549 die „zentrale technische Referenz“, verweist auf V3.2.1 und deren Bezug auf WCAG 2.1 und kündigt an, dass die aktualisierte Fassung auf WCAG 2.2 verweisen wird. Solange die harmonisierten Normen zum European Accessibility Act noch nicht im Amtsblatt bekannt gemacht sind, dienen laut Bundesfachstelle die geltende EN 301 549 und die WCAG „als maßgebliche Orientierung“ (Normen und Standards zum BFSG). In ihren FAQ zum BFSG schreibt sie, dass die Norm für Websites auf Erfolgskriterien der Konformitätsstufen A und AA der WCAG 2.1 verweist.
Unsere Auslegung. Zum Stand dieses Artikels haben wir keine Veröffentlichung der EN 301 549 unter der Richtlinie 2019/882 im Amtsblatt gefunden; prüfen Sie den aktuellen Stand auf der oben verlinkten Seite der Bundesfachstelle. Wer heute nach WCAG 2.1 AA prüft, folgt der Orientierung, die die Bundesfachstelle nennt. Wer nach WCAG 2.2 AA prüft, deckt nach Angabe des W3C auch WCAG 2.1 ab (Conformance to WCAG 2.2), wobei das W3C darauf hinweist, dass Sie für einen Nachweis nach 2.1 das gestrichene Kriterium 4.1.1 weiter prüfen müssen (Comparison with WCAG 2.1). Wer nach WCAG 2.2 AA prüft, hat außerdem den größten Teil der Fassung V4.1.1 abgedeckt: Dort entspricht WCAG 2.2 AA den Abschnitten 9.1 bis 9.4. Neu kommt Abschnitt 9.7 hinzu: Ihr Shop darf Einstellungen, die Nutzer im Browser oder Betriebssystem vornehmen (etwa erzwungene Farben, Kontrast, Textgröße), nicht blockieren oder überschreiben, außer das ist für Inhalt oder Funktion der Seite wesentlich. Die Norm führt 9.7 auch in ihrer Tabelle für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Tabelle ZB.4). 9.7 ist kein WCAG-Kriterium. Wir empfehlen deshalb, neue Prüfungen und Umbauten an WCAG 2.2 AA auszurichten. Das ist eine Empfehlung, keine Aussage darüber, was eine Behörde oder ein Gericht verlangt.
Entscheidungshilfe: nach welcher Version prüfen
| Ihre Lage | Prüfmaßstab | Warum |
|---|---|---|
| Sie prüfen Ihren Shop zum ersten Mal | WCAG 2.2 AA plus Abschnitt 9.7 der EN 301 549 V4.1.1 | enthält alle 2.1-Kriterien außer 4.1.1, dazu sechs neue A/AA-Kriterien |
| Sie haben einen Prüfbericht nach WCAG 2.1 AA oder BITV-Test | Bericht behalten, die sechs neuen Kriterien aus der Tabelle unten nachprüfen | spart eine komplette Neuprüfung |
| Ihr Bericht bemängelt nur 4.1.1 Parsing | als niedrige Priorität einordnen, nicht ignorieren | WCAG 2.2 hat 4.1.1 gestrichen, V3.2.1 verlangt es noch (Abschnitt 9.4.1.1) |
| Sie schreiben Ihre Barrierefreiheitserklärung | Maßstab und Version nennen, zum Beispiel „WCAG 2.2 Stufe AA“ | Anlage 3 BFSG verlangt eine Beschreibung, wie die Anforderungen erfüllt werden |
| Sie beauftragen ein Theme, eine App oder eine Agentur | „WCAG 2.2 AA“ in den Auftrag schreiben | ein Umbau nach 2.1 müsste nachgebessert werden, sobald V4.1.1 im Amtsblatt veröffentlicht ist |
Die neuen Kriterien der WCAG 2.2
Laut W3C bringt WCAG 2.2 neun neue Erfolgskriterien gegenüber WCAG 2.1 (What's New in WCAG 2.2): Sechs davon liegen auf den Stufen A und AA, die zum üblichen Prüfmaßstab gehören: 3.2.6 und 3.3.7 (A) sowie 2.4.11, 2.5.7, 2.5.8 und 3.3.8 (AA). Drei sind AAA (2.4.12, 2.4.13, 3.3.9). Ein Kriterium fällt weg: 4.1.1 Parsing.
2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum), Stufe AA
Bekommt ein Element den Tastaturfokus, darf es nicht vollständig von Inhalten verdeckt sein, die Ihr Shop selbst einblendet (Understanding 2.4.11). Beispiel im Shop: Eine Kundin geht mit der Tab-Taste durch die Produktliste, und der fest am unteren Rand stehende Cookie-Banner oder die „In den Warenkorb“-Leiste liegt genau über dem fokussierten Link. Sie sieht nicht mehr, wo sie ist.
2.5.7 Ziehbewegungen, Stufe AA
Alles, was per Ziehen funktioniert, muss auch mit einem einfachen Zeiger ohne Ziehen gehen, etwa per Klick oder Tippen (Understanding 2.5.7). Beispiel im Shop: Ein Preisfilter mit Schieberegler braucht zusätzlich Felder für Mindest- und Höchstpreis oder Plus/Minus-Schaltflächen. Ein Produktbild-Karussell, das nur per Wischen weiterblättert, braucht Pfeile.
2.5.8 Zielgröße (Minimum), Stufe AA
Klick- und Tippziele sind mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel groß oder haben genug Abstand zu anderen Zielen; Links im Fließtext sind ausgenommen (WCAG 2.2, 2.5.8, Understanding 2.5.8). Beispiel im Shop: die kleinen Farbpunkte zur Variantenwahl, das „x“ zum Entfernen eines Artikels im Warenkorb, die Plus/Minus-Knöpfe für die Menge.
3.2.6 Hilfe an gleicher Stelle, Stufe A
Bieten Sie Hilfe auf mehreren Seiten an, etwa Telefonnummer, E-Mail, Kontaktformular, Chat oder FAQ, dann steht sie auf allen diesen Seiten in derselben Reihenfolge relativ zum übrigen Inhalt (Understanding 3.2.6). Das Kriterium verlangt nicht, dass Sie Hilfe anbieten. Beispiel im Shop: Der Link „Hilfe und Kontakt“ steht auf Produktseiten im Footer, wandert im Checkout aber in den Kopfbereich.
3.3.7 Keine doppelte Eingabe, Stufe A
Was Kunden im selben Vorgang schon eingegeben haben, wird automatisch übernommen oder steht zur Auswahl, außer wenn die erneute Eingabe nötig ist, der Sicherheit dient oder die alte Angabe nicht mehr gilt (Understanding 3.3.7). Beispiel im Shop: Ein Häkchen „Rechnungsadresse wie Lieferadresse“ im Checkout. Fehlt es, tippen Kunden die Adresse zweimal.
3.3.8 Barrierefreie Anmeldung (Minimum), Stufe AA
Kein Schritt beim Anmelden darf einen kognitiven Test verlangen, etwa ein Passwort aus dem Gedächtnis abzutippen oder ein Rätsel zu lösen, es sei denn, es gibt eine Alternative oder eine Hilfe, oder der Test besteht darin, Objekte zu erkennen oder Inhalte zu identifizieren, die der Kunde selbst hinterlegt hat. Ein Captcha, bei dem man Objekte auf Bildern erkennt, ist auf Stufe AA also erlaubt; verzerrte Buchstaben abtippen nicht. Als Hilfe nennt das W3C ausdrücklich, dass Passwortmanager das Feld ausfüllen können und Einfügen per Kopieren erlaubt ist (WCAG 2.2, 3.3.8, Understanding 3.3.8). Beispiel im Shop: Das Login im Kundenkonto blockiert Einfügen im Passwortfeld, oder ein Captcha mit verzerrten Buchstaben schützt das Login ohne andere Möglichkeit. Weil § 19 BFSGV Authentifizierungs- und Zahlungsfunktionen ausdrücklich nennt, gehört dieses Kriterium aus unserer Sicht zu den wichtigsten für Shops.
4.1.1 Parsing ist entfallen
Das Kriterium verlangte sauberes HTML ohne doppelte IDs oder falsch verschachtelte Elemente. Das W3C hat es gestrichen, weil assistive Technologien HTML nicht mehr selbst parsen und die Probleme entweder nicht mehr bestehen oder von anderen Kriterien abgedeckt werden (Understanding 4.1.1). EN 301 549 V4.1.1 führt die Stelle 9.4.1.1 deshalb als „Void“. Doppelte IDs können trotzdem schaden, zum Beispiel wenn ein Formularfeld dadurch die falsche Beschriftung bekommt; das prüfen dann 1.3.1 und 4.1.2.
Die drei AAA-Kriterien
2.4.12 Fokus nicht verdeckt (erweitert), 2.4.13 Fokusdarstellung und 3.3.9 Barrierefreie Anmeldung (erweitert) sind freiwillig. Ein gut sichtbarer Fokusrahmen nach 2.4.13 hilft Tastaturnutzern aber auch dann, wenn Sie nur AA anstreben (Understanding 2.4.13).
Tabelle: Kriterium, was es im Shop heißt, so testen Sie es
Sie brauchen dafür nur einen Desktop-Browser und Ihr Smartphone. Testen Sie jeweils Startseite, eine Kategorieseite, eine Produktseite, den Warenkorb, alle Checkout-Schritte und das Login.
| Kriterium | Was es im Shop heißt | So testen Sie es |
|---|---|---|
| 2.4.11 Fokus nicht verdeckt (AA) | Cookie-Banner, Chat-Knopf, feste Kopf- oder Warenkorbleiste verdecken nie ganz das fokussierte Element | Cookie-Banner nicht wegklicken, dann mit der Tab-Taste durch die ganze Seite gehen. Verschwindet der Fokus irgendwo vollständig hinter einer festen Leiste, ist das ein Fehler. |
| 2.5.7 Ziehbewegungen (AA) | Preisregler, Karussells, Bildzoom, Sortieren per Drag-and-drop haben einen Weg ohne Ziehen | Jede Funktion suchen, die Sie ziehen oder wischen. Lässt sie sich auch nur mit Klicks oder Tippen bedienen? |
| 2.5.8 Zielgröße (AA) | Varianten-Farbpunkte, Mengen-Plus/Minus, Löschen-x, Sterne-Bewertung, Social-Icons mindestens 24 × 24 CSS-Pixel oder mit Abstand | Rechtsklick auf das Element, „Untersuchen“, im Entwicklerbereich Breite und Höhe ablesen. Kleiner als 24? Dann prüfen: Ein Kreis mit 24 Pixel Durchmesser, mittig auf das Element gelegt, darf kein anderes Ziel berühren und auch nicht den gleichen Kreis um ein anderes zu kleines Ziel. |
| 3.2.6 Hilfe an gleicher Stelle (A) | Wo Kontakt, Telefon, Chat oder FAQ auf mehreren Seiten stehen, dann in derselben Reihenfolge, auch im Checkout | Auf fünf Seitentypen notieren, wo und in welcher Reihenfolge Hilfe steht. Achten Sie besonders auf den Checkout, der oft ein eigenes Layout hat. |
| 3.3.7 Keine doppelte Eingabe (A) | Adresse, E-Mail, Name werden im Checkout nicht zweimal abgefragt | Einmal als Gast bestellen bis vor die Zahlung. Mussten Sie etwas, das Sie schon eingegeben hatten, neu tippen, ohne es auswählen zu können? |
| 3.3.8 Barrierefreie Anmeldung (AA) | Login, Registrierung, Passwort vergessen, Zahlungsbestätigung erlauben Passwortmanager und Einfügen; kein Captcha mit verzerrten Buchstaben ohne Alternative | Passwort aus der Zwischenablage ins Login-Feld einfügen. Klappt das? Füllt der Passwortmanager des Browsers aus? Verlangt ein Captcha, verzerrte Buchstaben abzutippen oder ein Rätsel zu lösen, und gibt es dann eine andere Möglichkeit? Bilder mit Objekten anklicken ist auf AA erlaubt. |
| 4.1.1 Parsing (entfallen) | kein eigenes Kriterium mehr in WCAG 2.2 | Meldet ein Tool doppelte IDs, prüfen Sie, ob dadurch Beschriftungen von Formularfeldern falsch sind. |
Schreiben Sie für jede Zeile Seite, Ergebnis und Datum auf. Diese Notizen sind die Grundlage für Ihre Barrierefreiheitserklärung und zeigen, dass Sie geprüft haben. Wie Sie die übrigen Kriterien prüfen, steht in Website auf Barrierefreiheit prüfen: Checkliste. Wo Sie die Ursachen im Shopsystem beheben, etwa im Theme oder in einer Checkout-App, erklärt Barrierefreiheit im Shopsystem umsetzen.
Was ein automatischer Test hier leisten kann
Von den sechs neuen A/AA-Kriterien lässt sich nur ein Teil maschinell prüfen. Zielgrößen kann ein Werkzeug messen; ob Hilfe überall in derselben Reihenfolge steht, ob eine Adresse doppelt abgefragt wird oder ob ein Fokus hinter einer Leiste verschwindet, zeigt sich erst beim Durchklicken. Rechnen Sie also mit einer Kombination aus Scan und eigener Prüfung nach der Tabelle oben.
Ihr nächster Schritt
Ein kostenloser Scan Ihres Shops zeigt Ihnen die automatisch gefundenen technischen Probleme auf Ihren Seiten. Automatische Werkzeuge finden nur einen Teil aller Barrieren; die neuen WCAG-2.2-Kriterien prüfen Sie zusätzlich selbst mit der Tabelle oben.
Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie Ihren Fall mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder einer Anwältin oder einem Anwalt.
Stand: 18.10.2026. Quellen gelesen am 18.10.2026.