Videos im Shop barrierefrei: Untertitel und Audiodeskription selbst anlegen
Veröffentlicht am 31. Oktober 2026
Ein Produkt- oder Erklärvideo mit Ton braucht nach WCAG 2.2 Stufe AA Untertitel, die auch Geräusche und Musik wiedergeben (1.2.2), und eine Audiodeskription, sobald wichtige Informationen nur im Bild zu sehen sind (1.2.5); ein Video ohne Ton braucht eine Textbeschreibung oder eine Tonspur (1.2.1). Dazu kommen der Player: Startet Ton von selbst länger als 3 Sekunden, muss er sich anhalten lassen (1.4.2), und alles muss per Tastatur bedienbar sein.
Wie die WCAG aufgebaut sind und welche Fassung für Ihren Shop zählt, erklärt unser Überblick WCAG 2.2 für Onlineshops. Die Textalternativen für Produktfotos behandelt Produktbilder mit Alternativtexten. Hier geht es nur um Video und Ton: welche Kriterien gelten, wie Sie Untertitel als Datei anlegen, bei YouTube und Vimeo korrigieren und im eigenen HTML einbinden, wann ein Text statt einer Audiodeskription reicht und wie Sie den Player prüfen.
Welche Kriterien für Shopvideos gelten
Für WCAG 2.2 gibt es keine vom W3C autorisierte deutsche Übersetzung (Übersicht); die deutschen Namen in der Tabelle sind unsere Übersetzung, der englische Originalname steht jeweils dahinter.
| Kriterium | Stufe | Was es für Ihr Video verlangt |
|---|---|---|
| 1.2.1 Nur Audio und nur Video (aufgezeichnet) (Audio-only and Video-only (Prerecorded)) | A | Video ohne Ton: eine Textalternative oder eine Tonspur mit gleichwertiger Information. Reine Tonaufnahme: eine Textalternative. |
| 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) (Captions (Prerecorded)) | A | Untertitel für den gesamten Ton eines Videos mit Ton |
| 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet) (Audio Description or Media Alternative (Prerecorded)) | A | Audiodeskription oder eine vollständige Textalternative |
| 1.2.4 Untertitel (live) (Captions (Live)) | AA | Untertitel für Live-Übertragungen mit Ton, etwa Live-Shopping |
| 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet) (Audio Description (Prerecorded)) | AA | Audiodeskription; eine Textalternative allein reicht hier nicht mehr |
| 1.4.2 Audio-Steuerung (Audio Control) | A | Ton, der von selbst länger als 3 Sekunden läuft, lässt sich anhalten oder unabhängig von der Systemlautstärke leiser stellen |
| 2.2.2 Pausieren, Beenden, Ausblenden (Pause, Stop, Hide) | A | Bewegung, die von selbst startet, länger als 5 Sekunden dauert und neben anderen Inhalten läuft, lässt sich anhalten, beenden oder ausblenden |
| 2.3.1 Grenzwert von drei Blitzen oder weniger (Three Flashes or Below Threshold) | A | nichts blitzt öfter als dreimal pro Sekunde, außer es bleibt unter den Grenzwerten |
Für Stufe AA, den üblichen Prüfmaßstab, müssen alle Kriterien der Tabelle erfüllt sein. Alle 55 Kriterien der Stufen A und AA stehen in der WCAG AA Checkliste.
Untertitel heißt hier: mehr als der gesprochene Text
Im Englischen unterscheidet man captions (für Menschen, die nicht hören) und subtitles (Übersetzung für Menschen, die hören). Die WCAG 2.2 halten in der Definition fest: „In some countries, captions are called subtitles.“ Captions geben laut derselben Definition nicht nur Dialog wieder, sondern auch „sound effects, music, laughter, speaker identification and location“. Die europäische Norm übernimmt das: EN 301 549 V4.1.1 nennt das Kriterium 1.2.2 in Abschnitt 9.1.2.2 „Subtitles (pre-recorded)“ und stellt klar, dass solche Untertitel, egal wie sie heißen, Sprache und nicht gesprochene Toninformation enthalten müssen.
Laut Understanding 1.2.2 nennen Untertitel, wer spricht, und geben bedeutsame Geräusche wieder. Untertitel, die Dialog oder wichtige Geräusche auslassen, sind der Fehler F8.
Beide Formen zählen: einblendbare Untertitel (closed captions), die man im Player ein- und ausschaltet, und fest ins Bild eingebrannte (open captions). Unsere Empfehlung: einblendbare Untertitel als Datei. Sie lassen sich korrigieren, ohne das Video neu zu schneiden, und Hörende können sie ausschalten.
Audiodeskription: wann sie nötig ist und wann nicht
Eine Audiodeskription beschreibt gesprochen, was im Bild passiert und für das Verständnis wichtig ist, auch eingeblendeten Text. Laut Understanding 1.2.5 gilt: „if all of the important information in the video track is already conveyed in the audio track, no additional audio description is necessary.“
Das ist für Shops der wichtigste Satz des Themas. Sagt die Sprecherin im Video „Der Rucksack hat ein separates Laptopfach mit Reißverschluss, hier sehen Sie es geöffnet“, ist das Bild schon beschrieben. Zeigt das Video dagegen nur Musik und Bilder, und Preis, Maße oder „Jetzt 20 % Rabatt“ stehen nur als Einblendung im Bild, fehlt diese Information allen, die das Bild nicht sehen.
Auf Stufe A erlaubt 1.2.3 die Wahl: Audiodeskription oder eine vollständige Textalternative. Auf Stufe AA verlangt 1.2.5 die Audiodeskription; das Understanding sagt ausdrücklich, dass sie zusätzlich nötig ist, wenn Sie für 1.2.3 nur einen Text gewählt haben. Eine Ausnahme nennt das W3C als ausreichende Technik für 1.2.5: G203, eine Textalternative für ein Video, in dem nur eine Person spricht („talking head“).
Die Ausnahme „Medienalternative für Text“
Kriterien 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 gelten nicht, wenn das Video eine Medienalternative für Text ist und klar so gekennzeichnet ist. Das W3C definiert das als Medium, das „no more information than is already presented in text“ zeigt (Understanding 1.2.1). Beispiel: Unter der Montageanleitung als Text steht „Video: dieselbe Anleitung als Film“. Das Video zeigt nichts, was nicht schon im Text steht.
Fehlt bei einem Video mit Ton die Kennzeichnung, wertet das W3C das als Fehler F74 gegen 1.2.2. Nach unserer Lesart trägt die Ausnahme bei Produktvideos selten: Sobald das Video etwas zeigt, was die Produktbeschreibung nicht sagt (wie der Stoff fällt, wie laut der Mixer ist, wie die Klappe einrastet), zeigt es mehr als der Text. Für 1.2.5 gibt es diese Ausnahme im Wortlaut des Kriteriums nicht.
Videos ohne Ton
Ein Video ohne Tonspur, etwa eine 360-Grad-Drehung oder ein stummer Anwendungsclip, fällt unter 1.2.1. Sie brauchen eine Textalternative, die dieselbe Information enthält (G159), oder eine Tonspur, die das Wichtige beschreibt (G166). Untertitel brauchen Sie dann nicht, denn es gibt keinen Ton.
Achtung bei Videos mit Hintergrundmusik: Laut WCAG ist „video-only“ ein Video ohne Ton. Sobald eine Tonspur da ist, gelten 1.2.2 und 1.2.3 bzw. 1.2.5. Nach unserer Lesart reicht für reine Stimmungsmusik ein kurzer Untertitel wie „[ruhige Gitarrenmusik]“; alle Informationen aus dem Bild brauchen trotzdem Audiodeskription oder, auf Stufe A, eine Textalternative.
Und das stumme Hintergrundvideo im Kopfbereich der Startseite, das nur Stimmung macht? Die Understanding-Dokumente zu 1.2.x behandeln diesen Fall nicht ausdrücklich. Nach unserer Lesart behandeln Sie es wie ein dekoratives Bild (WCAG 1.1.1 verlangt für reine Dekoration, dass assistive Technik es übergehen kann), sofern es wirklich keine Information zeigt. 2.2.2 gilt in jedem Fall: Als typische Beispiele für bewegte Inhalte nennt das Understanding 2.2.2 „motion pictures“. Läuft die Schleife länger als 5 Sekunden, braucht sie einen Pause-Knopf.
Autoplay, Ton und Blitze
- 1.4.2: Startet ein Video mit Ton von selbst und läuft der Ton länger als 3 Sekunden, muss es einen Weg geben, ihn anzuhalten, oder eine eigene Lautstärkeregelung. Laut Understanding 1.4.2 zählt die Systemlautstärke nicht. Ein HTML-Video, das mit Ton (ohne das Attribut
muted) von selbst abspielt, länger als 3 Sekunden läuft und sich nicht anhalten lässt, ist der Fehler F93. Wichtig: 1.4.2 und 2.2.2 gelten für alle Inhalte der Seite, auch für solche, die Sie für andere Kriterien gar nicht brauchen. Ein störender Ton beeinträchtigt die ganze Seite. - Am einfachsten: Videos starten erst auf Klick (G171). Ein stumm startendes Video erfüllt 1.4.2, braucht aber bei über 5 Sekunden Laufzeit den Pause-Knopf aus 2.2.2.
- 2.3.1: Laut WCAG 2.2 darf nichts „more than three times in any one second period“ blitzen, außer der Blitz bleibt unter den Grenzwerten. Schnelle Lichtwechsel in Werbeclips, Stroboskop-Effekte und Partylicht in Modevideos sind die typischen Kandidaten.
Was BFSG und BFSGV zu Videos sagen
Weder das BFSG noch die BFSGV nennen Untertitel oder Audiodeskription für Webseiten ausdrücklich. Die Grundlage ist allgemein: Webseiten müssen „wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust“ sein, Informationen über die Dienstleistung müssen „über mehr als einen sensorischen Kanal“ bereitstehen, und für nicht-textliche Inhalte wird „eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten“ (§ 12 BFSGV, Nr. 2 Buchstaben a und g und Nr. 3). Wie das technisch gemessen wird, ergibt sich über die Norm EN 301 549 und damit über die WCAG; welche Fassung gerade zählt, erklärt unser Überblick zu WCAG 2.2.
Alte Videos. § 1 Abs. 4 Nr. 1 BFSG nimmt „aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden“ aus. Ein Produktvideo, das seit 2023 online ist, muss also nach dem Gesetz nicht nachträglich untertitelt werden. Nach unserer Lesart ist ein neu geschnittenes oder neu hochgeladenes Video eine neue Veröffentlichung; dokumentieren Sie deshalb für ältere Videos das ursprüngliche Veröffentlichungsdatum.
Videos von Herstellern. § 1 Abs. 4 Nr. 4 BFSG nimmt „Inhalte von Dritten“ aus, die Sie „weder finanziert noch entwickelt“ haben und die nicht Ihrer „Kontrolle“ unterliegen. Ob ein Herstellervideo, das Sie selbst auf Ihre Produktseite setzen, darunter fällt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Unsere Empfehlung: Behandeln Sie es wie ein eigenes Video, denn Sie entscheiden, ob es auf der Seite steht. Bitten Sie den Hersteller um eine Fassung mit Untertiteln; liefert er keine, ergänzen Sie unter dem Video eine Textbeschreibung.
Der Player. Die Norm EN 301 549 V4.1.1 stellt in Kapitel 7 Anforderungen an Software, die Videos abspielt, und ordnet dieses Kapitel in Tabelle ZB.4 unter anderem der Anforderung „be available via more than one sensory channel“ zu, die für alle Dienstleistungen gilt. Unter anderem: Der Player zeigt vorhandene Untertitel an und lässt sie wählen (7.1.1), er lässt eine vorhandene Audiodeskription oder eine von mehreren Tonspuren auswählen (7.2.1), und wo er das Einschalten selbst steuert, geht das Ein- und Ausschalten mit einem einzigen Bedienschritt auf derselben Ebene wie die Lautstärke (7.3). Diese Fassung ist noch nicht im Amtsblatt der EU unter dem European Accessibility Act veröffentlicht (Stand siehe WCAG 2.2 für Onlineshops). Unsere Empfehlung: Prüfen Sie trotzdem schon jetzt, ob Ihr Player diese Punkte kann, bevor Sie viele Videos darauf umstellen.
Wer insgesamt unter das BFSG fällt, auch die Ausnahme für Kleinstunternehmen, steht in BFSG für Onlineshops: Pflichten, Ausnahmen und Bußgelder. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.
Entscheidungstabelle: was Ihr Video braucht
| Ihr Video | Untertitel (1.2.2) | Audiodeskription (1.2.5) | Textalternative |
|---|---|---|---|
| Sprecher erklärt das Produkt und sagt alles, was man sieht | ja | nein, Ton beschreibt das Bild schon | freiwillig, hilft taubblinden Menschen |
| Nur eine Person spricht in die Kamera (Gründervideo, Kundenstimme) | ja | nach G203 genügt eine Textalternative | ja, wenn Sie G203 nutzen |
| Musik und Bilder, Infos nur als Einblendung (Preis, Maße, Rabatt) | ja, für Musik und Geräusche | ja, oder die Infos in den Sprechertext holen | auf Stufe A reicht sie statt Audiodeskription, auf AA nicht |
| Anleitung mit Handgriffen, die der Sprecher nicht benennt („so, und dann hier rein“) | ja | ja, oder Sprechertext umschreiben | auf Stufe A möglich |
| Video ganz ohne Ton (360-Grad-Ansicht, stummer Clip) | nein | nein | ja (1.2.1), oder eine beschreibende Tonspur |
| Dieselbe Anleitung steht vollständig als Text daneben | nein, wenn als Alternative gekennzeichnet | im Wortlaut von 1.2.5 keine Ausnahme | der Text ist schon da |
| Dekoratives Hintergrundvideo ohne Information | nein, wenn ohne Ton | nein | nach unserer Lesart nicht nötig; Pause-Knopf nach 2.2.2 |
| Live-Shopping, Live-Stream mit Ton | ja, live (1.2.4) | nicht verlangt | nach dem Stream: Aufzeichnung wie ein normales Video behandeln |
| Video vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht | nach § 1 Abs. 4 Nr. 1 BFSG ausgenommen | ausgenommen | freiwillig |
Die letzte Zeile betrifft nur das BFSG; die WCAG selbst kennen keine solche Stichtagsausnahme.
Am günstigsten: Barrierefreiheit ins Drehbuch schreiben
Das W3C rät in seiner Anleitung Making Audio and Video Media Accessible, Barrierefreiheit von Anfang an einzuplanen, weil das günstiger und einfacher ist. Die günstigste Audiodeskription ist die integrierte: Laut W3C WAI zur Beschreibung ist die Beschreibung dabei „naturally woven into the script“, also Teil des normalen Sprechertexts. Dann gibt es nur eine Tonspur, und 1.2.5 ist erfüllt, weil der Ton das Bild schon beschreibt.
So schreiben Sie ein Produktvideo um:
- Alles, was eingeblendet wird, wird auch gesagt. Steht „Wasserdicht bis 30 m“ im Bild, sagt es die Sprecherin.
- Zeigewörter ersetzen. Statt „das hier“ sagen Sie „der Drehregler oben links“; statt „so“ sagen Sie „im Uhrzeigersinn bis zum Klick“.
- Farben und Varianten benennen, wenn das Video sie zeigt: „hier in Salbeigrün, daneben in Sand“.
- Erste und letzte Sekunden: Logo und Abspann mit Webadresse kurz mitsprechen, wenn darin Information steckt.
- Ton nicht zudecken. Halten Sie die Hintergrundmusik leise; die W3C-Beispielseite der Anleitung nutzt ausdrücklich „low background audio“.
Untertitel selbst anlegen
Schritt 1: Text erzeugen und korrigieren
Lassen Sie den Text automatisch erzeugen (YouTube, Vimeo oder ein Schnittprogramm) und korrigieren Sie ihn dann von Hand. Das W3C ist dazu deutlich: „Automatically-generated captions do not meet user needs or accessibility requirements“, außer sie sind nachweislich vollständig richtig; Sie müssen sie „edit … for accuracy“ (W3C WAI zu Untertiteln). Unsere Einschätzung: Bei Produktvideos stimmen Markennamen, Modellbezeichnungen, Maße und Fachbegriffe besonders oft nicht.
Beim Korrigieren prüfen Sie Zeile für Zeile:
- Jedes gesprochene Wort ist richtig, Zahlen und Einheiten stimmen.
- Bei mehreren Sprechern steht, wer spricht, wenn das nicht eindeutig ist.
- Bedeutsame Geräusche stehen in eckigen Klammern: „[Klicken]“, „[Motor läuft leise]“, „[Musik endet]“.
- Der Untertitel erscheint, wenn gesprochen wird, und verschwindet danach.
- Lesbarkeit: Das W3C gibt in seiner Anleitung keine festen Zeilenlängen vor. Der Kanton Zürich etwa nennt in seinen Vorgaben für Videos höchstens zwei Zeilen mit je höchstens 40 Zeichen und mindestens eine Sekunde Standzeit; das ist eine brauchbare Orientierung.
Schritt 2: als WebVTT-Datei speichern
Das häufigste Format im Web ist WebVTT (Dateiendung .vtt); YouTube und Vimeo nehmen es ebenso an wie das ältere SRT. Die Regeln laut MDN zu WebVTT:
- Die erste Zeile ist
WEBVTT. - Jeder Untertitel hat eine Zeitangabe im Format
mm:ss.tttoderhh:mm:ss.ttt, also mit Punkt vor den Millisekunden, danach den Text. - Zwischen zwei Untertiteln steht eine Leerzeile; innerhalb eines Untertitels darf keine Leerzeile stehen, sonst endet er dort.
- Die Datei ist in UTF-8 gespeichert, sonst werden ä, ö, ü und ß falsch angezeigt. Ihr MIME-Typ ist
text/vtt; so sollte auch Ihr Server sie ausliefern. - Wer spricht, lässt sich mit
<v Name>kennzeichnen; Notizen für Sie selbst beginnen mitNOTEund sind für Zuschauer unsichtbar.
Beispiel für ein Produktvideo:
Sie können die Datei mit jedem einfachen Texteditor schreiben. Speichern Sie als „Nur Text“ in UTF-8 und ändern Sie die Endung auf .vtt. Ein SRT aus einem Schnittprogramm unterscheidet sich vor allem durch das Komma vor den Millisekunden und Nummern vor jedem Untertitel; viele Programme exportieren beide Formate.
Schritt 3a: YouTube
Laut YouTube-Hilfe zu automatischen Untertiteln erzeugt YouTube sie per Spracherkennung, und zwar nur „in der Standardsprache des Videos“. So korrigieren Sie sie laut YouTube-Hilfe zum Bearbeiten:
- In YouTube Studio links Untertitel wählen und das Video anklicken.
- In der Spalte „Untertitel“ bei der Sprache auf Bearbeiten klicken.
- Bei automatischen Untertiteln Kopieren und bearbeiten wählen, dann Weiter. Laut Hilfe entsteht für die bearbeitete Fassung ein neuer Untertiteltrack.
- Zeile für Zeile korrigieren, Geräusche in eckigen Klammern ergänzen, Zeitstempel bei Bedarf in den beiden Zeitfeldern anpassen.
- Veröffentlichen.
Haben Sie schon eine fertige Datei, laden Sie sie über Sprache hinzufügen und dann bei „Untertitel“ über Hinzufügen hoch. YouTube unterstützt laut Hilfe zu Dateiformaten unter anderem SRT und WebVTT; Dateien sind als reiner Text in UTF-8 zu speichern.
Binden Sie das YouTube-Video in Ihren Shop ein, können Sie die Untertitel standardmäßig einschalten: Laut YouTube-Playerparametern zeigt cc_load_policy=1 sie von Anfang an, cc_lang_pref=de legt die Sprache fest. Setzen Sie nie disablekb=1 (schaltet die Tastaturbedienung ab) und nie controls=0 (blendet die Bedienelemente aus).
Schritt 3b: Vimeo
Eine fertige Datei laden Sie laut Vimeo-Hilfe so hoch:
- In der Library das Video öffnen.
- Links neben dem Player Languages wählen.
- Oben im Fenster auf + klicken und die Datei auswählen.
- Bei Language die Sprache wählen, bei Type „Caption“ oder „Subtitle“. Vimeo erklärt den Unterschied auf dieser Seite nicht; nach unserer Lesart passt „Caption“ zu Untertiteln mit Geräuschen und Sprechern, wie oben beschrieben.
- Upload klicken und die Datei per Schalter aktivieren.
Vimeo nimmt SRT und WebVTT an, empfiehlt WebVTT und verlangt UTF-8. Automatische Untertitel korrigieren Sie laut Vimeo-Hilfe zum Transkript unter Languages, im Drei-Punkte-Menü neben dem Transkript mit Edit; dort lassen sich auch Start- und Endzeit jeder Zeile ändern. Vimeo schreibt, dass die Optionen je nach Tarif unterschiedlich sein können. Zuschauer schalten Untertitel über den Knopf CC im Player ein (Vimeo zur Barrierefreiheit).
Schritt 3c: Videos direkt in Shopify hochgeladen
Shopify erlaubt laut Shopify-Hilfe zu Medientypen zwei Wege: eine Videodatei hochladen (MP4, MOV oder WebM, bis 10 Minuten und 1 GB) oder einen YouTube- oder Vimeo-Link einbetten. In dieser Hilfe und in der Liquid-Dokumentation zum Filter video_tag haben wir keine Möglichkeit gefunden, einem hochgeladenen Video eine Untertiteldatei zuzuordnen (Stand 31.10.2026).
Ihre Möglichkeiten:
- Video über YouTube oder Vimeo einbetten, dort Untertitel anlegen wie oben. Das ist der einfachste Weg ohne Programmierung.
- Untertitel ins Video einbrennen (offene Untertitel) und neu hochladen. Das erfüllt 1.2.2 laut Understanding ebenfalls (G93); Nachteil: Korrekturen bedeuten neu exportieren.
- Theme anpassen lassen, sodass das Video als eigenes
video-Element mittrackausgegeben wird (siehe nächster Schritt) und die VTT-Datei aus den Shopify-Dateien geladen wird. Das ist Arbeit für Ihren Theme-Entwickler; ob die Dateiablage von Shopify die VTT-Datei passend ausliefert, lassen Sie ihn im Test prüfen.
Schritt 3d: eigenes HTML-Video mit track-Element
Liegt das Video auf Ihrem eigenen Server oder Ihrer Shopsoftware als HTML-video-Element vor, binden Sie die Untertitel mit track ein. Die Attribute laut MDN zum track-Element:
kind="captions": Untertitel mit Geräuschen und Sprechern, für Menschen, die nicht hören. Ohne Angabe nimmt der Browsersubtitles(reine Übersetzung des Dialogs).srclang="de": Sprache; Pflicht beisubtitles, sinnvoll immer.label="Deutsch": der Name, den der Player im Untertitelmenü zeigt.default: diese Spur ist eingeschaltet, sofern der Nutzer nichts anderes eingestellt hat; nur eine Spur je Video.src: die VTT-Datei. Sie muss von derselben Adresse (Origin) wie die Seite kommen, sonst braucht dasvideo-Element das Attributcrossorigin.
Wichtig sind controls (der Browser zeigt seine Bedienelemente mit Untertitel-Menü) und kein autoplay mit Ton. Für eine Audiodeskription gibt es kind="descriptions"; das W3C führt das aber nur als empfohlene Zusatztechnik (H96), nicht als ausreichende Lösung. Als ausreichend nennt es eine zweite, wählbare Tonspur mit Beschreibung (G78) oder eine zweite Fassung des Videos mit Beschreibung (G173).
Audiodeskription, Textfassung oder Transkript: was wann reicht
| Lösung | Erfüllt | Aufwand | Gut für |
|---|---|---|---|
| Integrierte Beschreibung im Sprechertext | 1.2.3 und 1.2.5 | gering, wenn vor dem Dreh geplant | neue Produkt- und Erklärvideos |
| Zweite Fassung mit Audiodeskription (G173), als Link „Video mit Audiodeskription“ unter dem Video | 1.2.3 und 1.2.5 | mittel: Beschreibungstext schreiben, einsprechen, schneiden | vorhandene Videos mit viel Bildinformation |
| Wählbare zweite Tonspur (G78) | 1.2.3 und 1.2.5 | mittel, braucht einen Player mit Tonspurauswahl | wenn Ihr Player das kann |
| Erweiterte Audiodeskription (das Video hält für die Beschreibung an) | 1.2.3, 1.2.5 und das freiwillige 1.2.7 | hoch; laut W3C WAI ist SMIL 3.0 der einzige Weg per Auszeichnung und kaum unterstützt | selten nötig im Shop |
| Vollständige Textalternative unter dem Video (G69) | nur 1.2.3 (Stufe A) | gering | Übergang, bis die Audiodeskription fertig ist |
| Textalternative bei „talking head“ (G203) | 1.2.3 und 1.2.5 | gering | Gründer- und Kundenvideos |
Was in eine vollständige Textalternative gehört, beschreibt das Understanding 1.2.3: der gesamte Dialog, die Beschreibung aller Bildinformationen (Umgebung, Handlungen, Mimik und alles andere, was zu sehen ist), die Geräusche, alles in der Reihenfolge des Videos. Das W3C nennt das ein beschreibendes Transkript und empfiehlt laut W3C WAI zu Transkripten, es direkt unter das Video zu stellen oder dort zu verlinken. Laut W3C sind beschreibende Transkripte nötig, damit Menschen, die taub und blind sind, den Inhalt eines Videos erhalten.
Unsere Empfehlung: Schreiben Sie bei jedem Video ein beschreibendes Transkript. Es erfüllt Stufe A sofort, ist die Vorlage für den Sprechertext einer Audiodeskription und hilft allen, die nicht den ganzen Film schauen wollen. Für Stufe AA ergänzen Sie dann die Audiodeskription, wo das Video Information nur im Bild zeigt.
Ein Muster für den Anfang des Transkripts zum Beispielvideo:
Textfassung: Rucksack Alpin im Überblick (0:12 Minuten)
[Ruhige Gitarrenmusik. Ein grauer Rucksack steht auf einem Holztisch.]
Sprecherin: Der Alpin hat ein eigenes Laptopfach für Geräte bis 15 Zoll. Hier sehen Sie es geöffnet: gepolstert und mit Reißverschluss.
[Eine Hand zieht den Reißverschluss zu. Einblendung: „Gewicht 980 g“.]
Den Player per Tastatur prüfen
Das W3C nennt für barrierefreie Player unter anderem Tastaturbedienung, einen sichtbaren Fokus, klare Beschriftungen, genug Kontrast und Bedienbarkeit mit Screenreader (W3C WAI zu Media Players). Prüfen Sie Ihren Player auf der Produktseite so:
- Mit Tab zum Video. Erreichen Sie den Player? Ist der Fokus sichtbar (2.4.7)? Wie Sie den Fokus prüfen, steht im Tastaturtest in 10 Minuten.
- Abspielen und Pause mit Leertaste oder Eingabetaste auf dem Abspielknopf.
- Untertitel einschalten per Tastatur: Ist der Knopf „CC“ oder „Untertitel“ mit Tab erreichbar? Bei YouTube schaltet zusätzlich die Taste c die Untertitel um, k pausiert, m schaltet stumm (YouTube-Tastenkombinationen).
- Lautstärke und Stumm per Tastatur erreichbar.
- Vollbild an und aus, danach mit Tab weiter: Kommen Sie wieder aus dem Player heraus, oder bleiben Sie darin gefangen (2.1.2 Keine Tastaturfalle)?
- Beschriftungen: Mit einem Screenreader wie NVDA oder VoiceOver sollte jeder Knopf einen Namen haben, etwa „Wiedergabe“, nicht nur „Schaltfläche“ (4.1.2).
- Lightbox und Galerie: Öffnet sich das Video in einem Overlay, liegt der Fokus darin, und Escape schließt es wieder?
- Autoplay: Seite neu laden. Startet Ton von selbst? Läuft eine Bewegung länger als 5 Sekunden ohne Pause-Knopf?
Funde im YouTube- oder Vimeo-Player selbst beheben Sie nicht; notieren Sie sie, und prüfen Sie, ob Ihr Theme den Player so einbettet, dass er erreichbar bleibt. Ein Overlay, ein Vorschaubild mit eigenem Abspielknopf oder ein Galerie-Slider des Themes ist dagegen Sache des Themes.
Checkliste für jedes Video
Bestandsaufnahme
- Alle Videos im Shop aufgelistet: Produktseiten, Startseite, Kategorieseiten, Ratgeber, Social-Media-Einbettungen.
- Je Video notiert: Veröffentlichungsdatum, mit oder ohne Ton, wo gehostet (Shopify, YouTube, Vimeo, eigener Server), eigenes Video oder vom Hersteller.
Video mit Ton
- Untertitel vorhanden, vollständig korrigiert, mit Sprechern und Geräuschen (1.2.2).
- Automatische Untertitel nie ungeprüft übernommen.
- Alle Information aus dem Bild ist im Ton gesagt, oder es gibt eine Audiodeskription (1.2.5).
- Beschreibendes Transkript unter dem Video oder dort verlinkt.
Video ohne Ton
- Textalternative mit derselben Information oder beschreibende Tonspur (1.2.1).
- Dekoratives Hintergrundvideo zeigt wirklich keine Information.
Ausnahme Medienalternative
- Nur genutzt, wenn das Video nichts zeigt, was nicht schon als Text daneben steht, und als Alternative gekennzeichnet ist.
Player und Seite
- Kein Ton startet von selbst länger als 3 Sekunden ohne Pause- oder Lautstärkeknopf (1.4.2).
- Bewegung über 5 Sekunden, die von selbst startet, lässt sich anhalten (2.2.2).
- Nichts blitzt öfter als dreimal pro Sekunde (2.3.1).
- Player per Tastatur erreichbar und bedienbar, Fokus sichtbar, keine Tastaturfalle, Knöpfe beschriftet.
- Untertitel mit einem Bedienschritt ein- und ausschaltbar.
- Bei YouTube-Einbettung kein
disablekb=1und keincontrols=0.
Live
- Live-Shopping und Live-Streams mit Live-Untertiteln (1.2.4); die Aufzeichnung danach wie ein normales Video behandeln.
Dokumentation
- Für Videos vor dem 28. Juni 2025 das Veröffentlichungsdatum belegt.
- Bei Herstellervideos die Anfrage nach Untertiteln aufbewahrt.
- Nach jedem neuen oder neu geschnittenen Video dieselbe Liste wiederholt.
Ihr nächster Schritt
Machen Sie zusätzlich den kostenlosen Scan. Er prüft Startseite, Produktseite und Warenkorb und zeigt, was zuerst behoben werden sollte. Als automatische Prüfung findet er nur einen Teil der Barrieren; ob Ihre Untertitel richtig sind und ob ein Video eine Audiodeskription braucht, prüfen Sie selbst mit der Checkliste oben.
Stand: 31.10.2026. Quellen gelesen am 31.10.2026.